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Eigene Google Bewertung löschen – schnell & einfach!

Selbst verfasste Google Bewertungen können einfach gelöscht oder bearbeitet werden, wenn die Meinung sich geändert hat oder rechtliche Bedenken bestehen.

  • advomare
  • 23.10.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 25.01.2024

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Selbst verfasste Google Bewertungen kann man relativ einfach löschen und bearbeiten.
  • Dies kann man zum Beispiel nach einer Abmahnung tun oder wenn sich die Meinung geändert hat.


Sie haben eine ungerechtfertigte Google Bewertung erhalten und möchten diese löschen lassen?
Vielleicht passt ein anderer Ratgeber besser zu Ihren Bedürfnissen!

Jetzt lesen



1. Die eigene Google Bewertung löschen: Warum?

Vielleicht kennen Sie es: Man hat vielleicht im Zorn eine besonders schlechte Google Bewertung verfasst. Die Meinung hat sich aber mit der Zeit verändert und man möchte diese negative Rezension nicht mehr öffentlich teilen.

Oder Sie haben eine negative Rezension verfasst und nun erreicht Sie eine Abmahnung.

Möglicherweise haben Sie auch versehentlich eine Bewertung abgegeben?

In solchen Situationen bietet es sich an, die eigene Google Bewertung zu löschen. Grundsätzlich besteht in Deutschland das Recht auf freie Meinungsäußerung, weshalb eine Bewertung, die eine freie Meinungsäußerung darstellt, nicht strafbar ist. Aber manche Inhalte können gegen geltendes Recht verstoßen und dann können diese sogar als Straftat geahndet werden.

2. Wie lösche ich meine eigene Google Rezension löschen?

Selbst verfasste Google Bewertungen können Sie sowohl am Handy als auch auf dem Desktop entspannt selbst löschen:

Auf dem Handy

So löschen Sie eine selbst verfasste Google Bewertung mit dem Smartphone: 1) Öffnen Sie Google Maps & klicken Sie oben rechts auf den Profil-Button 2) Klicken Sie auf "Mein Profil" 3) Wählen Sie die Bewertung aus & klicken auf das Drei-Punkt-Menü 4) Wählen Sie "Rezension löschen" aus
Wie kann ich meine selbst verfasste Google Bewertung mit dem Smartphone löschen?

1. Öffnen Sie Google Maps & klicken oben rechts auf den Profil-Button.

2. Klicken Sie auf „Mein Profil“.

3. Wählen Sie die Google Bewertung aus & klicken auf das Dreipunkt-Menü.

4. Wählen Sie “Rezension löschen” aus.

Auf dem Desktop

So löschen Sie eine selbst verfasste Google Bewertung am PC: 1) Klicken Sie auf das Neun-Punkt-Menü 2) Öffnen Sie Google Maps 3) Klicken Sie oben links auf das Drei-Strich-Menü 4) Öffnen Sie "Meine Beiträge" und wählen die Bewertung aus 5) Klicken Sie auf das Drei-Punkt-Menü 6) Wählen Sie "Rezension löschen" aus
Wie kann ich meine selbst verfasste Google Bewertung am PC löschen?

1. Klicken Sie auf das Neun-Punkt-Menü.

2. Öffnen Sie Google Maps.

3. Klicken Sie oben links auf das Drei-Strich-Menü.

4. Klicken Sie auf “Meine Beiträge” & wählen die Bewertung aus.

5. Klicken Sie auf das Dreipunkt-Menü.

6. Wählen Sie “Rezension löschen” aus.

3. Google Bewertung bearbeiten

Sollten Sie nur Ihre Meinung geändert haben, können Sie Ihre Google Bewertung auch ganz einfach bearbeiten. Folgen Sie den gleichen Schritten wie beim Löschen der Bewertung. Statt „Rezension löschen“ wählen Sie im letzten Schritt das darüber stehende „Rezension bearbeiten“ aus und ändern Ihre Bewertung.

4. Kurz & knapp: Die wichtigsten Fragen zum Thema Google Bewertungen löschen lassen

Mache ich mich mit einer Google Bewertung strafbar?

In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit, d. h. schlechte Bewertungen sind nicht strafbar. Nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt sind Google Rezensionen, die gegen geltendes Recht oder das Persönlichkeitsrecht des Bewerteten verstoßen. Solche Google Bewertungen oder Äußerungen können Bewertete löschen lassen.

Kein Kontakt: Der Verfasser der Bewertung hatte keinen Kontakt zum Bewerteten.
Beleidigung: In der Bewertung wird der Bewertete, dessen Angestellte oder Kunden beleidigt.
Üble Nachrede: Der Verfasser behauptet oder verbreitet unwahre Tatsachen, die den Bewerteten öffentlich herabwürdigen – ohne zu wissen, ob die Tatsache wahr oder falsch ist.
Verleumdung: In der Google Bewertung werden wissentlich unwahre Tatsachen verbreitet, die den Bewerteten verächtlich machen.
– Schmähkritik: Die Bewertung ist kein sachliches Feedback, sondern dient nur zur Herabwürdigung oder Diffamierung.


Was darf ich in eine Bewertung schreiben?

In eine Bewertung dürfen Sie alles schreiben, was mit Ihren Erfahrungen zum Bewerteten übereinstimmt, solange Ihre Inhalte nicht gegen die oben genannten Punkte und die Google-Richtlinien verstoßen. Unwahrheiten sollten Sie natürlich auf keinen Fall in eine Bewertung schreiben.


Wer kann Google Bewertungen löschen?

Eine Bewertung kann natürlich der Verfasser, aber auch Google selbst löschen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt. Der Empfänger der Bewertung kann die Bewertung zwar nicht direkt löschen, aber die Löschung bei Google beantragen.
Andere Nutzer können Beiträge außerdem melden, wenn sie diese als unangebracht und Richtlinienverstoß wahrnehmen. Google prüft dann zunächst die Rezension auf den angegebenen Grund und löscht ggf. die Bewertung.


Warum kann ich meine Google Bewertung nicht sehen?

Wenn Sie eine Google Rezension verfasst haben und diese nicht sehen können, kann das verschiedene Gründe haben:

Die Bewertung verstößt gegen die Google Richtlinien: Google Bewertungen mit folgenden Inhalten fallen darunter: Belästigung, Hassrede, anstößige Inhalte, Identitätsdiebstahl, Fehlinformationen, Falschdarstellungen, vulgäre Sprache, nicht themenbezogene Inhalte, Werbung oder unsinnige Inhalte.
Die Bewertung wurde von anderen Nutzer:innen gemeldet, weil Sie diese als unangebracht oder als Richtlinien-Verstoß wahrnehmen.
Ihre Bewertung ist nicht glaubwürdig: Es gibt Anbieter, die gefälschte Bewertungen verkaufen. Daher versucht Google schon gleich zu Beginn diese Fake-Bewertungen herauszufiltern. Es kann also sein, dass Google Ihre Rezension als solch eine Fake-Bewertung kategorisiert hat. 
– Es kann auch vorkommen, dass es sich um ein technisches Problem handelt und deshalb die Bewertung nicht angezeigt wird.

(Bild: andranik123 – stock.adobe.com)

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