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Das Vorgehen gegen Rezensent:innen: Abmahnung wegen negativer Bewertung

Negative Bewertungen oder Teile einer negativen Bewertung lassen sich in bestimmten Fällen entfernen. Sollte man über die Plattform selbst keinen Erfolg haben, empfiehlt sich auch das Vorgehen gegen Rezensent:innen mit einer Abmahnung.

  • advomare
  • 20.02.2025
  • Zuletzt aktualisiert am: 19.06.2025

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bewertungen können teilweise oder vollständig gelöscht werden, wenn sie gegen geltendes Recht oder die Plattformrichtlinien verstoßen.
  • Bewertungen sind dann unzulässig, wenn sie z. B. Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung oder Schmähkritik enthalten oder wenn kein Kontakt bestand.
  • Eine Abmahnung sollte eine Aufforderung zur Löschung und Unterlassung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ggf. eine Schadensersatzforderung enthalten.
  • Ein Anwalt sollte eine Abmahnung prüfen und formulieren, um rechtliche Fehler zu vermeiden und die Erfolgschancen zu erhöhen.


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1. Die Abmahnung wegen negativer Bewertung

Unrechtmäßige oder rechtswidrige Bewertungen kann man in Teilen – in manchen Fällen auch gänzlich – löschen lassen. Oft geht dies direkt über den Betreiber der jeweiligen Bewertungsplattform wie z. B. Google oder Kununu.

Wenn von Seiten der Plattformen die rechtswidrigen Aussagen allerdings nicht gelöscht werden, bleibt neben dem gerichtlichen Weg gegen die Plattform noch eine weitere außergerichtliche Lösung, um die Entfernung der Rezension zu erwirken: Das direkte Vorgehen gegen Rezensent:innen in Form einer Abmahnung.


Funktion und Inhalt der Abmahnung wegen negativer Bewertung

Folgende inhaltlichen Punkte sollten in einer Abmahnung wegen negativer Bewertung enthalten sein:

  • Empfänger:innen auf ihr rechtswidriges Verhalten aufmerksam machen
  • Erklärung, mit welchen Aussagen in der Bewertung gegen welche Rechte verstoßen wurde und damit unzulässig ist
  • Aufforderung zur Beseitigung und Unterlassung
  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Empfänger:in bestätigt mit Unterschrift, die rechtswidrigen Äußerungen zu unterlassen und eine Vertragsstrafe bei Missachtung zu zahlen
  • Aufforderung zum Tragen der Anwaltskosten
  • Ggf. Schadensersatz aufgrund der Bewertung 


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Vorgehen gegen Rezensent:innen: Gründe für eine Abmahnung

Auch wenn der Prozess zunächst abschreckend wirken mag, so kann es für die Entscheidung zu einer Abmahnung wegen negativer Bewertungen gute Gründe geben:

  • Die unzulässige Bewertung ist für Sie besonders rufschädigend.
  • Bestandskund:innen haben die Rezension gesehen und darauf reagiert.
  • Die bewertende Person schreibt viele weitere negative Bewertungen. Sei es auf verschiedenen Portalen oder über mehrere Fake-Accounts.
  • Rezensent:innen geben über einen längeren Zeitraum immer wieder penetrant schlechte Bewertungen ab.
  • Potenzielle Neukund:innen wurden nachweislich von der Rezension abgeschreckt.

Um solche Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, in manchen Fällen einer schlechten Bewertung den/die Rezensent:in abzumahnen und zur Entfernung und Unterlassung der rechtswidrigen Aussagen in der Bewertung aufzufordern.

Wir empfehlen unseren Mandant:innen stets zunächst selbst Kontakt zu den Rezensent:innen aufzunehmen und ggf. in einem deeskalierenden Gespräch auf kritische Punkte hinzuweisen und um Löschung oder Überarbeitung zu bitten. Wenn dies keinen Erfolg hat oder den Mandanten als aussichtslos erscheint, bleibt dann nur noch der Weg über eine Abmahnung wegen negativer Bewertung.

Hierzu empfehlen wir immer, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da eine Abmahnung rechtlich begründet sein muss. Hier fällt es nicht nur den Mandant:innen schwer, zu erkennen, welche Aussagen noch der Meinungsfreiheit unterliegen und welche Aussagen zu unterlassen sind. Daher ist eine professionelle Sicht hilfreich, um letztlich die Situation nicht noch weiter zu verschlimmern.

Rechtsanwalt Martin Jedwillat


Voraussetzungen für eine Abmahnung wegen negativer Bewertung

Die wichtigste Bedingung, um eine Abmahnung wegen negativer Bewertung erfolgreich durchzusetzen: Rezensent:innen müssen mit Namen und Anschrift bekannt sein, Fake-Profile müssen ggf. eindeutig auf die Person zurückzuführen sein.


Kann eine Bewertung nachverfolgt werden?
Um eine Bewertung abzugeben, benötigt man bei den meisten Plattformen zwar ein Konto. Dieses kann aber unter einem Pseudonym bzw. mehrere Konten unter verschiedenen Pseudonymen angelegt werden oder die Plattform selbst anonymisiert die Rezensent:innen. Ohne gerichtlichen Beschluss besteht gegen die Plattformen selbst kein Anspruch auf Herausgabe der Daten. Bei strafrechtlichen Äußerungen kann ein Beschluss allerdings erwirkt werden. Das Portal ist dann verpflichtet, die Bestandsdaten (dazu gehört allerdings nicht die IP-Adresse) herauszugeben.
Werden für die Bewertung die Klarnamen benutzt und kann die Bewertung aufgrund der beschriebenen Situation eindeutig zugeordnet werden, ist es möglich, die Rezension auf den Verfasser zurückzuführen.


Abmahnung wegen negativer Bewertung: Voraussetzungen und inhaltliche Vorgaben
Voraussetzungen und Vorgaben für eine Abmahnung wegen negativer Bewertung


2. Vorgehen gegen Rezensent:innen: Wie kann ein Anwalt helfen?

Damit Ihre Abmahnung wegen negativer Bewertung Erfolg hat und Rezensent:innen die schlechten Bewertungen löschen, ist der beste Weg, hierfür einen Anwalt oder eine Anwältin einzuschalten. Diese prüfen die Bewertung, beraten Sie, welche Möglichkeiten Sie zur Löschung dieser haben, erstellen die Abmahnung, verfolgen diese nach und informieren Sie gegebenenfalls über das weitere Vorgehen.


Wer darf eine Abmahnung verfassen?

Eine Abmahnung wegen negativer Bewertung muss nicht zwingend von Anwält:innen verfasst werden – Sie können diese auch selbst aufsetzen und formulieren. Doch darin müssen die Rechtsverstöße mit Verweis auf die geltende Rechtsprechung dezidiert dargelegt werden – sonst ist die Abmahnung anfechtbar und nicht erfolgreich. Außerdem muss eine angemessene Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung angegeben sein. Um sicherzugehen, dass Ihre Abmahnung Erfolg hat, empfiehlt es sich daher immer, die Unterstützung eines Rechtsanwalts zu nutzen.

Aus den gleichen Gründen gilt auch eine besondere Achtsamkeit gegenüber Vorlagen und Mustern aus dem Netz oder dem Gebrauch von Chatbots wie ChatGPT oder anderen KIs. Diese sind oft zu allgemein gefasst, um Ihren individuellen Fall rechtsgültig darzulegen.


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Die Abmahnung wird nicht angenommen, was jetzt?

Natürlich müssen Rezensent:innen die Abmahnung wegen negativer Bewertung nicht akzeptieren und können sich ebenfalls anwaltliche Unterstützung dazu holen. Bei der Mehrheit der Fälle findet man einen außergerichtlichen Vergleich, der auch den Inhalt haben kann, dass die Bewertung positiver gestaltet oder auch ganz entfernt wird.


So hilft advomare

Wir von advomare übernehmen nach Beauftragung für Sie folgende Schritte:

  • Dokumentation & Sicherung der unzulässigen Bewertungen
  • Beweisführung zum Nachweis der Rechtswidrigkeit 
  • Ausführliche schriftliche Begründung Ihres Löschanspruchs 
  • Aufforderung an den Rezensenten zur Löschung und Unterlassung und Übernahme Ihrer Rechtsverfolgungskosten
  • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Übernahme der Korrespondenz mit dem Rezensenten und ggf. mit dessen Rechtsbeistand
  • ggf. Abschluss eines Vergleiches,
  • Beratung zu ggf. notwendigen gerichtlichen Schritten und Kosten


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Weitere Informationen
Das Vorgehen gegen Rezensent:innen: Abmahnung wegen negativer Bewertung


3. Wann ist eine Bewertung rechtswidrig?

In Deutschland gilt Meinungsfreiheit: Das heißt, man kann nicht einfach jede Bewertung löschen lassen, die einem nicht gefällt. Die Bewertung bzw. bestimmte Aussagen in der Bewertung müssen gegen Plattform-Richtlinien oder gegen geltendes Recht verstoßen. Rezensionen sind dann nämlich nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt, wenn sie gegen geltendes Recht und die Persönlichkeitsrechte des Bewerteten verstoßen.

  • Kein Kontakt: Zu Ihnen bestand von der Seite des Verfassers kein Kontakt.
  • Beleidigung: In der Bewertung werden Sie, Mitarbeitende oder andere Kund:innen beleidigt.
  • Üble Nachrede: In der Bewertung werden Tatsachen behauptet oder verbreitet, die Sie öffentlich herabwürdigen – ohne, dass der Verfasser weiß, ob diese Behauptungen wahr oder falsch sind.
  • Verleumdung: Der Verfasser verbreitet nachweislich unwahre Tatsachen, die Sie verächtlich machen.
  • Schmähkritik: Bei der Bewertung handelt es sich nicht um sachliche Kritik, sie dient lediglich zur Diffamierung.


Kann ich auch Anzeige wegen schlechter Bewertung erstatten?

Enthält die Bewertung strafrechtliche Ehrverletzungen, wie z. B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung oder andere strafrechtlich relevante Aussagen, kann die Rezension auch zur Anzeige gebracht werden.

Im Regelfall sollte aber zunächst der Weg über die Geltendmachung der Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gegangen werden.


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4. Häufigste Fragen zum Thema „Abmahnung wegen negativer Bewertung“

Wie kann man gegen schlechte Bewertungen vorgehen?

Man kann ungerechtfertigte Bewertungen in Teilen, manchmal auch gänzlich, löschen lassen – dies unterliegt bestimmten Bedingungen: Die Bewertung muss rechtswidrig sein. Dies ist der Fall, wenn z. B. kein Kontakt bestand oder die Rezension Beleidigungen oder Verleumdungen enthält.


Was darf man in einer Bewertung nicht schreiben?

In Deutschland gilt die freie Meinungsäußerung, d. h. in einer Bewertung dürfen Sie alles schreiben, was mit Ihrer Erfahrung zu tun hat. Doch auch hier gibt es Grenzen. Ihre Bewertung darf weder gegen geltendes Recht noch die Nutzungsrichtlinien der jeweiligen Plattform verstoßen. Die Nutzungsrichtlinien, z. B. für Googlekununu oder jameda, findet man online.


Wann ist eine Bewertung strafbar?

Beinhaltet die Bewertung Ehrverletzungen wie Beleidigungen oder Verleumdung, macht sich der Verfasser mit der Bewertung strafbar.

 
Kann man wegen einer schlechten Bewertung angezeigt werden?

Man kann eine Anzeige wegen negativer Bewertungen erhalten. Enthält die Bewertung strafbare Inhalte, kann der Bewertete Strafanzeige erstatten. Allerdings wählen die meisten Empfänger:innen negativer Bewertungen außergerichtliche Wege, z. B. über die Aufforderung zur Beseitigung und Unterlassung (Abmahnung).

 
Wie soll man auf negative Bewertungen reagieren?

Unabhängig von der Plattform sollten Sie mit sachlicher und authentischer Kritik professionell umgehen. Adressieren Sie das Problem und suchen mit den Rezensent:innen nach einer gemeinsamen Lösung. Sie können die Kritik zur Verbesserung Ihrer bisherigen Arbeit nutzen.

 
Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollen sich Rezensent:innen verpflichten, ihre rechtswidrigen Aussagen zu löschen und nicht zu wiederholen.
Die Unterlassungserklärung ist der zentrale Inhalt der Abmahnung wegen negativer Bewertung und ein effizientes Mittel, um inhaltsgleiche rechtswidrige Äußerungen der Person zukünftig zu verhindern. Mit der Erklärung verpflichten sich Rezensent:innen dazu, die rechtswidrigen Äußerungen zu unterlassen und bei Verstoß gegen das Unterlassungsversprechen eine Vertragsstrafe zu zahlen.

(Bild: Robert Kneschke – stock.adobe.com)

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