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Das Vorgehen gegen Rezensent:innen: Abmahnung wegen negativer Bewertung

Negative Bewertungen oder Teile einer negativen Bewertung lassen sich in bestimmten Fällen entfernen. Sollte man über die Plattform selbst keinen Erfolg haben, empfiehlt sich auch das Vorgehen gegen den Rezensenten mit einer Abmahnung.

  • advomare
  • 06.11.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 30.01.2024

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine negative Bewertung lässt sich nur in seltenen Fällen vollständig löschen.
  • Rechtswidrige Aussagen wie Unwahrheiten oder Schmähkritik kann man entfernen lassen, auch über ein direktes Anschreiben an den Rezensenten – eine Abmahnung.
  • Darin wird der Rezensent aufgefordert, Unwahrheiten und/oder Schmähkritik aus seiner Bewertung zu entfernen und in einer Unterlassungserklärung zu bestätigen, die streitgegenständlichen Äußerungen nicht mehr zu verbreiten.
  • Mit der Hilfe eines Anwalts kann die Abmahnung erfolgreich durchgesetzt oder ein Vergleich zwischen Rezensent und Bewertetem erreicht werden.

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Das Vorgehen gegen Rezensent:innen: Abmahnung wegen negativer Bewertung


1. Gründe für eine Abmahnung wegen negativer Bewertung

Unrechtmäßige oder rechtswidrige Bewertungen kann man in Teilen – und in manchen Fällen auch gänzlich – löschen lassen. Oft geht dies auch direkt über den Betreiber der jeweiligen Bewertungsplattform wie Google oder Kununu.

Wenn von Seiten der Plattformen die rechtswidrigen Aussagen nicht gelöscht werden, bleibt noch immer der gerichtliche Weg gegen die Plattform, um die Entfernung der Rezension zu erwirken. Eine weitere außergerichtliche Lösung ist es, gegen den Rezensenten, den Verfasser der Bewertung, direkt vorzugehen.


Das Vorgehen gegen Rezensent:innen: Die Abmahnung

Auch wenn der Prozess zunächst abschreckend wirken mag, so kann es für die Entscheidung zu einer Abmahnung wegen negativer Bewertungen gute Gründe geben:

  • Die Bewertung ist für Sie besonders rufschädigend.
  • Bestandskunden haben die Rezension gesehen und darauf reagiert.
  • Die bewertende Person schreibt viele weitere negative Bewertungen. Sei es auf verschiedenen Portalen oder über mehrere Fake-Accounts.
  • Der Rezensent gibt über einen längeren Zeitraum immer wieder penetrant schlechte Bewertungen ab.
  • Potenzielle Neukunden wurden nachweislich von der Rezension abgeschreckt.

Um solche Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, in manchen Fällen einer schlechten Bewertung den/die Rezensent:in abzumahnen und zur Entfernung und Unterlassung der rechtswidrigen Aussagen in der Bewertung aufzufordern.

Wir empfehlen unseren Mandanten stets zunächst selbst Kontakt zu dem Rezensenten aufzunehmen und ggf. in einem deeskalierenden Gespräch auf kritische Punkte hinzuweisen und um Löschung oder Überarbeitung zu bitten. Wenn dies keinen Erfolg hat oder den Mandanten als aussichtslos erscheint, bleibt dann nur noch der Weg über eine Abmahnung.

Hierzu empfehle ich immer anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da eine Abmahnung rechtlich begründet sein muss. Hier fällt es nicht nur den Mandanten schwer, zu erkennen, welche Aussagen noch der Meinungsfreiheit unterliegen und welche Aussagen zu unterlassen sind. Daher ist eine professionelle Sicht hilfreich, um letztlich die Situation nicht noch zu verschlimmern.

Rechtsanwalt Martin Jedwillat


Kann ich auch Anzeige wegen schlechter Bewertung erstatten?

Enthält die Bewertung strafrechtliche Ehrverletzungen, wie z. B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung oder andere strafrechtliche relevante Aussagen, kann die Rezension auch zur Anzeige gebracht werden.

Im Regelfall sollte aber zunächst der Weg über die Geltendmachung der Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gegangen werden.



2. Funktionen und Inhalt der Abmahnung

Folgende inhaltlichen Punkte sollten in einer Abmahnung wegen negativer Bewertung enthalten sein:

  • Empfänger:innen auf ihr rechtswidriges Verhalten aufmerksam machen
  • Erklärung, mit welchen Aussagen gegen welche Rechte verstoßen wurde
  • Aufforderung zur Beseitigung und Unterlassung
  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Empfänger:in bestätigt mit Unterschrift, die rechtswidrigen Äußerungen zu unterlassen und zu beseitigen
  • Aufforderung zum Tragen der Anwaltskosten
  • Ggf. Schadensersatz aufgrund der Bewertung zu leisten


Die Abmahnung: Voraussetzungen

Die wichtigste Bedingung, um eine Abmahnung wegen negativer Bewertung erfolgreich durchzusetzen: Der Rezensent und auch die Anschrift müssen bekannt sein, Fake-Profile müssen ggf. eindeutig auf die Person zurückzuführen sein.

Kann eine Bewertung nachverfolgt werden?
Nicht direkt. Um eine Bewertung abzugeben, benötigt man zwar ein Konto für die Plattform, auf der die Rezension abgegeben wurde. Dieses kann aber unter einem Pseudonym bzw. mehrere Konten unter verschiedenen Pseudonymen angelegt werden oder die Plattform selbst anonymisiert die Rezensent:innen. Ohne gerichtlichen Beschluss besteht gegen die Plattformen selbst kein Anspruch auf Herausgabe der Daten. Bei strafrechtlichen Äußerungen kann ein Beschluss allerdings erwirkt werden. Das Portal ist dann verpflichtet, die Bestandsdaten (dazu gehört allerdings nicht die IP-Adresse) herauszugeben.
Werden für die Bewertung die Klarnamen benutzt und kann die Bewertung aufgrund des beschriebenen Prozesses eindeutig zugeordnet werden, ist es möglich, die Rezension auf den Verfasser zurückzuführen.


Wann ist eine negative Bewertung rechtswidrig?

Auch muss die Bewertung bzw. bestimmte Aussagen in der Bewertung rechtswidrig sein. Rezensionen sind dann nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt, wenn sie gegen geltendes Recht und die Persönlichkeitsrechte des Bewerteten verstoßen.

  • Kein Kontakt: Zu ihnen bestand von der Seite des Verfassers kein Kontakt.
  • Beleidigung: In der Bewertung werden Sie, Mitarbeitende oder andere Kund:innen beleidigt.
  • Üble Nachrede: In der Bewertung werden Tatsachen behauptet oder verbreitet, die Sie öffentlich herabwürdigen – ohne, dass der Verfasser weiß, ob diese Behauptungen wahr oder falsch sind
  • Verleumdung: Der Verfasser verbreitet nachweislich unwahre Tatsachen, die Sie verächtlich machen.
  • Schmähkritik: Bei der Bewertung handelt es sich nicht um sachliche Kritik, sie dient lediglich zur Diffamierung.


Abmahnung wegen negativer Bewertung: Voraussetzungen und inhaltliche Vorgaben
Voraussetzungen und Vorgaben für eine Abmahnung wegen negativer Bewertung


Wer darf eine Abmahnung verfassen?

Eine Abmahnung wegen negativer Bewertung muss nicht zwingend von einem Anwalt verfasst werden – Sie können diese auch selbst aufsetzen und formulieren. Doch müssen darin die Rechtsverstöße mit Verweis auf die geltende Rechtsprechung dezidiert dargelegt werden – sonst ist sie anfechtbar und nicht erfolgreich. Außerdem muss eine angemessene Frist zur Abgabe der Unterlassung angegeben sein. Um sicherzugehen, dass Ihre Abmahnung Erfolg hat, empfiehlt es sich daher immer, die Unterstützung eines Rechtsanwalts zu nutzen.

Aus den gleichen Gründen gilt auch eine besondere Achtsamkeit gegenüber Vorlagen und Muster aus dem Netz oder dem Gebrauch von Chatbots wie ChatGPT oder anderen KIs. Diese sind oft zu allgemein gefasst, um Ihren individuellen Fall rechtsgültig darzulegen.


Die Abmahnung wird nicht angenommen: Was passiert jetzt?

Natürlich müssen Rezensent:innen die Abmahnung wegen negativer Bewertung nicht akzeptieren und können sich ebenfalls anwaltliche Unterstützung dazu holen. Bei der Mehrheit der Fälle findet man einen außergerichtlichen Vergleich, der auch den Inhalt haben kann, dass die Bewertung positiver gestaltet oder auch ganz entfernt wird.


3. Wie kann mir der Anwalt helfen?

Damit Ihre Abmahnung Erfolg hat und der Rezensent die schlechte Bewertung löschen wird, ist der beste Weg über einen Anwalt. Dieser prüft die Bewertung, welche Möglichkeiten Sie zur Löschung dieser haben, erstellt die Abmahnung, verfolgt diese nach und berät Sie gegebenenfalls über das weitere Vorgehen.

Wir von advomare übernehmen nach Beauftragung für Sie folgende Schritte:

  • Dokumentation & Sicherung der Bewertungen
  • Beweisführung zum Nachweis der Rechtswidrigkeit 
  • Ausführliche schriftliche Begründung Ihres Löschanspruchs 
  • Aufforderung an den Rezensenten zur Löschung und Unterlassung
  • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Übernahme der Korrespondenz mit dem Rezensenten und ggf. mit dessen Rechtsbeistand
  • ggf. Abschluss eines Vergleiches,
  • Beratung zu ggf. notwendigen gerichtlichen Schritten und Kosten


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4. Häufigste Fragen zum Thema „Abmahnung wegen negativer Bewertung“

Wie kann man gegen schlechte Bewertungen vorgehen?

Man kann ungerechtfertigte Bewertungen in Teilen, manchmal auch gänzlich, löschen lassen – dies unterliegt bestimmten Bedingungen: Die Bewertung muss rechtswidrig sein. Die ist der Fall, wenn z.B. kein Kontakt bestand oder die Rezension Beleidigungen enthält.


Was darf man in einer Bewertung nicht schreiben?

In Deutschland gilt die freie Meinungsäußerung, d.h. in eine Bewertung dürfen Sie alles schreiben, was mit Ihrer Erfahrung zu tun hat. Doch auch hier gibt es Grenzen. Ihre Bewertung darf weder gegen geltendes Recht noch die Nutzungsrichtlinien der Plattform verstoßen. Die Nutzungsrichtlinien, z.B. für Google, kununu oder jameda findet man online.


Wann ist eine Bewertung strafbar?

Beinhaltet die Bewertungen Ehrverletzungen wie Beleidigungen oder Verleumdung macht sich der Verfasser mit der Bewertung strafbar

 
Kann man wegen einer schlechten Bewertung angezeigt werden?

Man kann eine Anzeige wegen negativer Bewertungen erhalten. Enthält die Bewertung strafbare Inhalte, kann der Bewertete Strafanzeige erstatten. Allerdings wählen die meisten Empfänger:innen negativer Bewertungen außergerichtliche Wege, z.B. über die Aufforderung zur Beseitigung und Unterlassung.

 
Wie soll man auf negative Bewertungen reagieren?

Unabhängig von der Plattform sollten Sie mit sachlicher und authentischer Kritik professionell umgehen. Adressieren Sie das Problem und suchen mit dem Rezensenten nach einer gemeinsamen Lösung. Sie können die Kritik zur Verbesserung Ihrer bisherigen Arbeit nutzen.

 
Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Mit einer strafbewehrte Unterlassungserklärung soll sich der Rezensent verpflichten seine rechtswidrigen Aussagen zu löschen und nicht zu wiederholen.
Die Unterlassungserklärung ist der zentrale Inhalt der Abmahnung wegen negativer Bewertung und ein effizientes Mittel, um weitere rechtswidrige Äußerungen
der Person zu verhindern. In der Erklärung werden Empfänger:innen dazu aufgefordert ihr rechtswidriges Verhalten zu unterlassen. „Strafbewehrt“ bedeutet, dass eine Strafe festgesetzt wird, für den Fall, dass die Rechtsverletzung sich wiederholt.

(Bild: vegefox.com – stock.adobe.com)

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