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Identitätsdiebstahl: So können Sie sich schützen

  • Rechtsanwalt Martin Jedwillat
  • 19.12.2025
  • Zuletzt aktualisiert am: 23.01.2026

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Identitätsdiebstahl bedeutet, dass Dritte persönliche Daten missbrauchen – oft ohne, dass Betroffene es sofort bemerken.
  • Täter:innen gelangen meist über gehackte Accounts, Phishing oder Datenlecks an sensible Informationen.
  • Diese nutzen sie für Einkäufe, Vertragsabschlüsse oder betrügerische Aktivitäten.
  • Anzeichen für Identitätsdiebstahl zeigen sich u. a. durch unbekannte Abbuchungen, Mahnungen oder gesperrte Accounts.
  • Betroffene sollten dann sofort handeln, um größeren Schaden abzuwenden
  • Anwält:innen können dabei helfen und weiteren Datenmissbrauch rechtlich verhindern.


Sie sind Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden? 

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Weitere Informationen



1. Identitätsdiebstahl – was ist das?

Wenn Dritte sich als jemand anderes ausgeben und fremde Personendaten missbrauchen, wird von Identitätsdiebstahl gesprochen. Das Opfer kann die gestohlenen Daten wie Kreditkartendaten oder Passwörter meist weiter nutzen und merkt nicht, dass die Daten missbraucht werden.

Identitätsdiebstahl (auch Identitätsmissbrauch oder Identitätsbetrug) ist im deutschen Strafrecht kein eigener Tatbestand – allerdings wird er vom Gesetzgeber durch u. a. folgende Tatbestände im Strafgesetzbuch (StGB) erfasst:


Was geschieht bei Identitätsdiebstahl?

Ein gehackter Account bei einem Online-Versandhändler oder Streaming-Anbieter, Phishing-Mails, Datenlecks oder ein Hacker-Angriff sind nur einige Möglichkeiten, wie Dritte bei einem Identitätsdiebstahl unbefugt an persönliche Daten gelangen können.

Solche persönlichen Daten können u. a. sein:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • Handynummer
  • Private Telefonnummer
  • Anschrift
  • Kreditkartennummer
  • Kontonummer
  • Passwörter/Logins

Diese persönlichen Daten missbrauchen Dritte dann für ganz verschiedene Zwecke. Sie melden sich beispielsweise bei einem kostenpflichtigen Online-Anbieter an, schließen Verträge und Abos ab oder kaufen in einem Onlineshop ein. 

Zudem werden gehackte E-Mail-Postfächer gerne für Spam- und Phishing-Mails genutzt, mit denen sie Trojaner für einen weiteren Datenklau verschicken.

Was sind Beispiele für Identitätsdiebstahl?

Wie genau Identitätsbetrug begangen wird, kann sehr unterschiedlich aussehen. Ein paar Beispiele für Identitätsdiebstahl sind:

  • kostenpflichtige E-Mail-Postfächer einrichten
  • Hörbücher und Filme kaufen
  • Software erwerben
  • Waren bei Online-Händlern einkaufen
  • Abos für Streaming-, Gaming- oder Dating-Anbieter abschließen
  • Mobilfunkverträge abschließen
  • Ratenzahlungs- oder Kreditverträge abschließen
  • Urheberrechtlich geschützte oder illegale Inhalte downloaden
  • illegale Waren bestellen

Oft ist den Opfern gar nicht bewusst, dass ihre persönlichen Daten missbraucht werden, wie die Täter:innen an die Daten gelangt sind und was Dritte damit machen. 

Was ist Nicknapping?

Der Begriff „Nicknapping“ setzt sich aus Nickname (also der Online-Spitzname) und Kidnapping zusammen.
Nicknapping ist eine Form des Identitätsdiebstahls, der speziell im Internet stattfindet. Dabei übernehmen Dritte die Online-Identität ihres Opfers, z. B. indem sie einen bestehenden Account hacken oder ein Fake-Profil mit gestohlenen personenbezogenen Daten erstellen. Über diese Profile können die Täter:innen z. B. an weitere persönliche Informationen gelangen, andere Personen betrügen oder beleidigende bzw. falsche Informationen verbreiten.


2. Wie kann ich mich vor Identitätsdiebstahl schützen?

Man kann sich mit verschiedenen Maßnahmen vor Identitätsdiebstahl schützen. Gerade die digitale Identität sollte besonders abgesichert sein – um sie vor Missbrauch durch Dritte und Betrug zu schützen.

Checkliste: so schützen Sie sich

Mit u. a. diesen Maßnahmen können Sie sich vor Identitätsdiebstahl schützen:

  • Für jeden Account ein anderes Passwort benutzen.
  • Nur sichere Passwörter oder einen Passwort-Manager verwenden.
  • Auf Webseiten ausloggen.
  • Keine persönlichen Daten teilen
  • Regelmäßig System, Software und Apps aktualisieren
  • Sicherheitssoftware verwenden.
  • Keine Anhänge von unbekannten Absendern öffnen.
  • Nur seriöse Webseiten besuchen.
  • Downloads nur aus seriösen Quellen vornehmen.
  • Sicherungskopie Ihrer Daten anlegen, sodass Sie im Falle einer Installation einer Schadsoftware nicht mit der Freigabe Ihrer Daten erpresst werden können.


Call-to-Action: Sind Sie von Identitätsdiebstahl betroffen? Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreie Ersteinschätzung


3. Woran merkt man, dass man Opfer von Identitätsdiebstahl geworden ist?

Es gibt viele Anzeichen für den Missbrauch Ihrer Daten. Folgende Auffälligkeiten deuten auf einen Identitätsdiebstahl hin:

  • Sie können sich auf einer Webseite mit Ihrem Passwort nicht mehr einloggen
  • Über Ihr E-Mail-Konto werden Spam-Mails verschickt.
  • Mit Ihrem Social-Media-Account werden beleidigende Nachrichten gepostet.
  • Sie entdecken unbekannte Abbuchungen von Ihrem Konto.
  • Dritte nutzen Ihre Kreditkarte und kaufen damit ein oder heben Bargeld ab.
  • Dritte verwenden Ihren Account in einem Onlineshop zum Kauf oder Verkauf von Waren.
  • Sie erhalten Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen von Unternehmen, bei denen Sie nie etwas bestellt haben.

Sie erhalten ein Schreiben von Inkasso-Unternehmen mit einer nicht nachvollziehbaren Forderung.


Infografik zu Anzeichen von Identitätsdiebstahl und typischen Warnsignalen.
Infografik: Wie erkenne ich, dass ich opfer von Identitätsdiebstahl geworden bin?


Was tun bei Verdacht auf Identitätsdiebstahl?

Wenn Sie den Verdacht auf Identitätsdiebstahl haben, sollten Sie zunächst überprüfen, ob Ihre persönlichen Daten durch z. B. ein Datenleck oder Hack im Internet veröffentlicht wurden. Dafür gibt es verschiedene Optionen:

  • Have I been pwnd?: Dieser Dienst überprüft, ob E-Mail-Adressen, Nutzernamen oder Passwörter Teil gestohlener Datensätze sind.
  • Identity Leak Checker: Das Tool kontrolliert bei E-Mail-Adressen, ob diese betroffen sind.

Erhärtet sich durch diese Tools der Verdacht auf Identitätsbetrug, sollten Sie schnell reagieren, um einen weiteren Missbrauch Ihrer persönlichen Daten oder finanziellen Schäden zu verhindern.


4. Identitätsdiebstahl: Was muss ich tun?

Wenn Sie von Identitätsdiebstahl betroffen sind, sollten Sie zügig handeln, um mögliche Schäden zu begrenzen. Folgende Maßnahmen sollten Sie ergreifen, wenn Sie von einem Identitätsbetrug betroffen sind:

Maßnahmen bei Identitätsdiebstahl: 1) Konto & Karten sperren 2) Passwörter ändern 3) Beweise sichern 4) Strafanzeige bei der Polizei stellen 5) Abbuchungen zurückbuchen lassen 6) Mahnbescheiden widersprechen 7) Identitätsdiebstahl bei Auskunfteien & Gläubigern melden
Infografik: Was tun, wenn ich Opfer eines Identitätsdiebstahls bin?


  • Informieren Sie Ihre Bank und lassen Sie die betroffenen Konten bzw. Karten sperren.
  • Ändern Sie Passwörter betroffener Accounts oder lassen Sie diese sperren.
  • Wurde Ihr Social-Media-Account gehackt, sollten Sie Betreiber:innen, Freund:innen und Follower:innen informieren.
  • Sichern Sie Beweise wie u. a. E-Mails, besuchte Internetseiten oder URLs zu gefälschten Webseiten.
  • Stellen Sie Strafanzeige bei der Polizei und legen Sie alle Beweise vor.
  • Erweitern Sie die Anzeige um jede weitere unberechtigte Forderung.
  • Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkarten-Anbieter zurückbuchen.
  • Widersprechen Sie einem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid innerhalb von 2 Wochen nach der Zustellung und legen Sie eine Kopie der Strafanzeige bei.

Informieren Sie die Schufa und andere Auskunfteien sowie Ihre Gläubiger.


Ein Identitätsbetrug trifft die Opfer häufig völlig unerwartet. Wer z. B. eine Rechnung über nicht bestellte Waren als Irrtum abtut und nichts unternimmt, lässt nicht nur wichtige Zeit verstreichen, sondern riskiert ein Mahnverfahren oder eine Eintreibung des Rechnungsbetrages durch ein Inkasso-Unternehmen.

Deswegen sollten Sie unverzüglich Ihre Bank oder das Unternehmen kontaktieren, das Ihnen Rechnungen stellt. Auch zu einer Strafanzeige bei der Polizei rate ich Ihnen dringend.

Rechtsanwalt Martin Jedwillat


Wie können mir Anwält:innen helfen?

Anwält:innen können bei Identitätsdiebstahl dabei helfen, unberechtigte Forderungen von Banken oder Unternehmen abzuwehren. Um Ihre Kreditwürdigkeit zu wahren, informieren Sie außerdem Auskunfteien wie die Schufa und lassen Sie unberechtigte Schufa Einträge löschen.

Wertvolle Unterstützung können Anwält:innen auch dabei leisten, ein Datenleck ausfindig zu machen und abzustellen – und so einem weiteren Identitätsbetrug vorzubeugen. Entstehen daraus Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, können Anwält:innen diese ebenfalls für Sie durchsetzen.


 Wo kann ich Identitätsdiebstahl melden?

Den Identitätsdiebstahl sollten Sie unbedingt bei der Polizei melden, indem Sie Anzeige erstatten. Dies geht auch über die Onlinewache der Polizei Ihres Bundeslandes. Außerdem sollte Sie Auskunfteien über den Identitätsbetrug informieren, um Ihre Bonität zu wahren.


Wer haftet bei Identitätsdiebstahl?

Ob und wer bei Identitätsdiebstahl haftet, hängt immer vom konkreten Fall ab. Häufig geht es entweder um einen „Vertrag in Ihrem Namen“ (z. B. Ratenkauf, Mobilfunkvertrag, Online-Bestellung) oder um Kontomissbrauch nach Phishing im Online-Banking.

Wird in Ihrem Namen etwas bestellt und anschließend meldet sich ein Händler oder Inkasso, gilt grundsätzlich, dass Sie nicht zahlen müssen, wenn Sie selbst keinen Vertrag geschlossen und niemanden bevollmächtigt haben. 

Der Forderungssteller muss im Streitfall beweisen, dass gerade Sie Vertragspartner geworden sind; bloße Namens- und Adressangaben reichen dafür oft nicht aus. Anders kann es sein, wenn Sie die Leistung, z. B. Geld, entgegengenommen haben, dann könnte eine Pflicht zur Herausgabe oder Rückzahlung bestehen.

Bei Phishing und Online-Banking greifen Sonderregeln: Für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge muss die Bank den Betrag grundsätzlich erstatten. Eine gesetzliche Eigenbeteiligung kann bis zur Sperranzeige zwar vorgesehen sein, sie liegt nach § 675v Abs. 1 BGB aber bei maximal 50 Euro.

Kritisch wird es allerdings dann, wenn Betroffene eine Zahlung selbst freigegeben haben (z. B. per TAN oder App-Bestätigung) oder die Bank eine grob fahrlässige Pflichtverletzung annimmt. Umgekehrt spricht es eher gegen eine Inanspruchnahme von Kund:innen, wenn die Bank keine starke Kundenauthentifizierung eingesetzt hat. 

Ob eine Erstattung durchsetzbar ist, entscheidet am Ende häufig der genaue Ablauf: Welche Hinweise wurden angezeigt, was wurde konkret bestätigt, und war die Freigabe aus Sicht eines durchschnittlichen Nutzers erkennbar riskant?


Was sind Strafen für Identitätsdiebstahl?

Identitätsdiebstahl ist kein eigener Straftatbestand im StGB, aber dieser ist durch andere Straftaten abgedeckt, wie z. B. Betrug, Urkundenfälschung oder sogar Nachstellung. Diese werden mit Geldstrafen aber auch Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren (bei Nachstellung) geahndet. Zudem können noch Schadensersatzforderungen hinzukommen – wenn Betroffene diese geltend machen.


Sie sind Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden? 

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5. FAQ: häufigste Fragen zum Identitätsdiebstahl


Was ist Identitätsdiebstahl?

Bei Identitätsdiebstahl missbrauchen Dritte persönliche Daten einer Person, die sie über einen gehackten Account, Phishing-Mails oder Datenlecks erhalten haben. Damit melden sie sich beispielsweise bei einem kostenpflichtigen Online-Anbieter an, schließen Verträge und Abos ab oder kaufen im Internet ein.


Kann ich Schadensersatz nach Identitätsdiebstahl verlangen?

Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, Schadensersatz nach einem Identitätsdiebstahl zu verlangen, insbesondere dann, wenn ein finanzieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. Dabei muss das nicht zwingend über die Täter:innen geschehen, sondern auch, wenn von anderer Seite Datenschutzverstöße begangen wurden, kann nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz gefordert werden.
Wichtig hierfür ist, dass der Schaden nachweisbar ist  und eine direkte Verbindung zwischen dem Schaden und dem Identitätsbetrug besteht.


Ist Identitätsdiebstahl strafbar?

Ja, Identitätsdiebstahl ist strafbar – auch wenn das Strafgesetzbuch keinen eigenen Tatbestand dafür kennt. Deswegen berücksichtigt der Gesetzgeber ihn in anderen Straftatbeständen wie Urkundenfälschung, Betrug oder dem Ausspähen und Abfangen von Daten. 


Was tun bei Identitätsdiebstahl?

Das sollten Sie bei Identitätsdiebstahl tun:

– Das sollten Sie bei Identitätsdiebstahl tun:
– Bank informieren & Konten/Karten sperren lassen.
– Passwörter ändern.
– Betreiber, Freunde & Follower über einen gehackten Social-Media-Account informieren.
– Beweise wie E-Mails oder URLs zu gefälschten Webseiten sichern.
– Strafanzeige bei der Polizei stellen.
– Unberechtigte Abbuchungen zurückbuchen lassen.
– Mahn- oder Vollstreckungsbescheid widersprechen.
– Datendiebstahl bei der Schufa melden.


(Bild: Tomasz-Zajda – stock.adobe.com)

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    Rechtsanwalt Martin Jedwillat

    Rechtsanwalt Martin Jedwillat

    Martin Jedwillat ist Gründer und Inhaber der advomare Rechtsanwaltskanzlei in Rostock. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen IT-, Medien- und Urheberrecht, insbesondere die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Reputation, Vertragsgestaltung sowie Datenschutz.

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