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Ehrverletzung: Antworten auf alle wichtigen Fragen

Äußerungen oder Handlungen, welche die persönliche Ehre von Personen verletzen, sind Ehrverletzungen. Zu strafbaren Ehrverletzungen gehören u. a. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Weil diese Straftaten sind, können sie zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen – dafür braucht es aber einen Strafantrag.

  • advomare
  • 04.07.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 17.05.2024

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Ehrverletzung entsteht durch Äußerungen oder Handlungen, die die persönliche Ehre eines Menschen verletzen.
  • Zu den strafbaren Ehrverletzungen zählen u. a. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.
  • Weil diese Straftaten darstellen, drohen Tätern Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren.
  • Für Ermittlungen gegen den Täter ist ein Strafantrag bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu stellen.
  • Dabei hilft es, vorab Beweise für die Ehrverletzung zu sichern und vorzulegen.


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Ehrverletzung: Antworten auf alle wichtigen Fragen


1. Was ist eine Ehrverletzung?

Eine Ehrverletzung die Verletzung der persönlichen Ehre eines Menschen oder eine Gruppe von Menschen durch eine Handlung eines anderen. Eine Ehrverletzung ist aber nicht immer gleich rechtswidrig und kann z.B. durch die Meinungsfreiheit geschützt sein.


Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen ist nicht immer einfach. Bei der Aussage “Ich habe keine Lieferung erhalten, obwohl ich den Kaufpreis bezahlt habe” handelt es sich beispielsweise um eine Tatsachenbehauptung, die sich beweisen lässt. „Ich bin mit der Lieferung absolut unzufrieden. Kann den Verkäufer nicht empfehlen“ ist hingegen ein reines Werturteil und von der Meinungsfreiheit geschützt.

Nicht jede solcher ehrverletzenden Äußerungen ist aber auch gleich ein Ehrverletzungsdelikt und löst zivilrechtliche Ansprüche aus. So hat das Amtsgericht Rostock (46 C 186/12) entschieden, dass die Bezeichnung als „Parkplatzschwein“ keine Ehrverletzung darstellt, wenn jemand ohne entsprechende Befugnis sein Fahrzeug auf einen Behindertenparkplatz abstellt.

Es ist daher häufig eine Einzelfallbetrachtung und Interessensabwägung notwendig, um die Frage zu beantworten, ob es sich um eine rechtswidrige Ehrverletzung handelt.

Rechtsanwalt Martin Jedwillat


Wann ist es eine rechtswidrige Ehrverletzung?

Art 5. GG (Grundgesetz) schützt die Meinungsfreiheit. Diese umfasst Werturteile und Tatsachenbehauptungen, findet aber ihre Schranken im Jugend- und Ehrenschutz. 

Deswegen sind negative Äußerungen oder Kritik an einer Person bis zu einem gewissen Maße erlaubt – solange dabei keine unwahren Tatsachenbehauptungen geäußert werden oder der Schutz der Ehre überwiegt.

Nicht von der Meinungsfreiheit geschützt sind damit Äußerungen, die einen Menschen verächtlich machen oder vor anderen herabzuwürdigen sollen – ihn also nur in seiner persönlichen Ehre verletzen sollen. Das ist insbesondere der Fall, wenn Unwahrheiten über eine Person behauptet werden. Dann liegt eine rechtswidrige Ehrverletzung vor.

Was sind ehrverletzende Äußerungen?

Ehrverletzende Äußerungen sind Äußerungen, welche die persönliche Ehre von Menschen oder einer Gruppe von Menschen verletzen. Der Gesetzgeber schützt Menschen davor und hat deswegen u. a. folgende ehrverletzende Äußerungen im Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellt: 


Ehrverletzungen sind alle Äußerungen, die einen Menschen verächtlich machen sollen oder herabwürdigen sollen. Dazu zählen Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.
Das sind Ehrverletzungen



2. Was ist eine Rufschädigung?

Alle Äußerungen oder Handlungen, die dazu geeignet sind, das Ansehen einer Person negativ zu beeinträchtigen, sind eine Rufschädigung.  

Rufschädigende Äußerungen sind nicht von der Presse- oder Meinungsfreiheit geschützt, wenn das Recht des Geschädigten höher wiegt als des Äußernden. Bei z. B. übler Nachrede oder Verleumdung ist dies stets der Fall.

Wann ist es eine Rufschädigung? I Beispiele

  • Unwahr: Die Erde ist eine Scheibe – von Meinungsfreiheit gedeckt, da nicht ehrenrührig.
  • Wahr: Die Erde ist eine Kugel – von der Meinungsfreiheit umfasst.
  • Unwahr: B ist ständig zugedröhnt – fällt nicht unter die Meinungsfreiheit, weil der Ruf von B beschädigt wird.
  • Unwahr: M wiegt bestimmt 200 kg – nicht von der Meinungsfreiheit umfasst, weil Aussage eine rechtswidrige Ehrverletzung darstellt.


Ist Rufschädigung strafbar?

Ja, Rufschädigung ist strafbar – wenn sie die Straftatbestände der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung erfüllt. In diesen Fällen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von 2–5 Jahren.

3. Was ist eine Beleidigung?

Eine Beleidigung ist eine Kundgabe der Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung eines anderen Menschen. Weil sie sich gegen die Ehre des Adressaten richtet, stellt sie eine strafbare Ehrverletzung dar.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Adressat die Äußerung oder Handlung als ehrverletzend empfindet. Um den Straftatbestand der Beleidigung zu erfüllen, reicht es aus, wenn ein unbefangener und verständiger Dritter diese als ehrverletzend empfindet.

Was zählt zu Beleidigungen? I Beispiele

Beleidigungen können sehr unterschiedlich ausfallen – und sich je nach Land unterscheiden. Eine Wertung ist dabei beleidigend, wenn sie ehrverletzend ist und nur zur Herabwürdigung einer Person oder Personengruppe dient.

  • Ja: S ist ein Arsch, ständig sieht man ihn mit einer Neuen abhängen. 
  • Nein: S hat auch immer wieder neue Leute am Start. 
  • Ja: M ist eine fette Sau. 
  • Nein: M hat nicht gerade einen Waschbrettbauch.


Ist eine Beleidigung strafbar?

Ja, eine Beleidigung ist als Ehrverletzung strafbar. Sie wird laut Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr bestraft – bei einer tätlichen Beleidigung wie z. B. Anspucken bis zu 2 Jahren.

4. Was ist üble Nachrede?

Der Straftatbestand der üblen Nachrede ist erfüllt, wenn jemand unbewusst unwahre Tatsachen behauptet oder verbreitet, die eine Person öffentlich herabwürdigen und sich nicht sicher beweisen lassen. 

In Beruf und Alltag ist üble Nachrede in vielen Situationen denkbar. Oftmals gibt der Äußernde dabei nur das wieder, was er aufgeschnappt hat.

Wann ist es üble Nachrede? I Beispiele

  • Arbeitsplatz: “F hat sich in die Führungsposition hoch geschlafen.”
  • Nachbarschaft: “Auf dem Grundstück ist immer was los. Der betreibt bestimmt illegales Glücksspiel im Keller. Deswegen kann der sich auch den Mustang leisten, der vor der Tür steht.”
  • Social Media: “Mit der würde ich mich nicht allein in einem Raum aufhalten, die behauptet dann gleich, dass ich sie angefasst hätte. Ich habe gehört, dass die das wohl schon öfter gemacht hat.”
  • Freundeskreis: “Ich glaube, er hat eine Affäre – würde mich nicht wundern, wenn da bald eine Trennung folgt.”
  • Bewertungen: “Die Qualifikationen fehlen komplett, absolute Nichtskönner! Obwohl mein Freund schon zweimal da war, läuft seine Uhr immer noch nicht!”

Diese Aussagen sind üble Nachreden, wenn die behaupteten Tatsachen unwahr sind.

Ist üble Nachrede strafbar?

Ja, üble Nachrede ist strafbar. Geschieht üble Nachrede nicht-öffentlich – also z. B. bei einer Familienfeier – wird sie mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr bestraft.

Bei übler Nachrede im öffentlichen Raum – also z. B. durch die Verbreitung in Medien oder über Social Media –, droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.

5. Was versteht man unter Verleumdung?

Von Verleumdung spricht der Gesetzgeber, wenn jemand ganz bewusst unwahre Tatsachen über eine Person behauptet oder verbreitet, um diese verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Wahrnehmung herabzuwürdigen.

Wann ist es eine Verleumdung? I Beispiele

  • Arbeitsplatz: “Obwohl ich meinem Chef gezeigt habe, dass die Charge Fehler aufweist und dass das Problem bekannt ist, wird hier trotzdem einfach diese minderwertige Ware verkauft, um mehr Profit rauszuschlagen.”
  • Nachbarschaft:” Mein Nachbar hat einfach Bäume ohne Genehmigung gefällt.”
  • Social Media: “Von dem Typen kann ich nur abraten, in unserer Beziehung wurde er gern mal handgreiflich.”
  • Bewertungen: “Hätte ich gesagt, dass ich privat bezahle, hätte ich sofort einen Termin bekommen.”

Diese Aussagen sind Verleumdungen, wenn die behaupteten Tatsachen unwahr sind.

Wann ist Verleumdung strafbar?

Wer eine Person verleumdet, macht sich einer Straftat schuldig. Geschieht dies nicht-öffentlich, drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren
Bei einer öffentlichen Verleumdung droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

6. Was tun gegen Ehrverletzungen?

Wer sich gegen gegen Ehrverletzungen wie üble Nachrede oder Verleumdung wehren will, sollte folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Beweise sichern: Kopien von Zeitungsbeiträgen, Screenshots von Kommentaren, Daten von Zeugen, schriftliche oder digitalisierte Zeugenaussagen usw.
  • Strafantrag stellen: mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft innerhalb von 3 Monaten
  • Zurückhaltend reagieren: ruhig bleiben, sachlich kommunizieren, nicht selbst beleidigend oder verleumderisch reagieren
  • Als Zeuge aussagen: bei Eröffnung eines Gerichtsverfahrens wahrheitsgemäße Angaben machen


Bei einer Ehrverletzung wie übler Nachrede oder Verleumdung haben Sie Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung oder Richtigstellung. Auch ein Schadensersatzanspruch kann bestehen – ein solcher lässt sich aber in der Regel in nur wenigen Fällen durchsetzen.

Erfahrungsgemäß sind juristische Schritte in den meisten Fällen auch gar nicht notwendig – oftmals lassen sich damit verfolgte Ziele auch durch ein persönliches Gespräch erreichen. Sollten Sie damit nicht weiterkommen, prüfen wir für Sie, welche Rechte und Ansprüche Sie haben und welche juristischen Schritte sinnvoll sind.

Rechtsanwalt Martin Jedwillat



Wie hilft mir advomare bei einer Ehrverletzung?

Bei einer Ehrverletzung wie übler Nachrede oder Verleumdung unterstützen wir unsere Mandant:innen durch folgende Aufgaben:

  • Strafanzeige, Strafantrag, Kommunikation mit Behörden & Vertretung im Strafverfahren
  • Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche wie Unterlassung, Beseitigung oder Richtigstellung 
  • Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche
  • Verteidigung gegen ungerechtfertigte Vorwürfe & Ansprüche

Noch bevor Sie uns beauftragen, prüfen wir, welche Rechte und Ansprüche Sie haben. Anschließend informieren wir Sie in einer kostenfreien Ersteinschätzung, wie sich etwaige Ansprüche durchsetzen und beweisen lassen. Bei guten Erfolgsaussichten erhalten Sie ein Festpreisangebot für Ihre anwaltliche Vertretung.


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7. FAQ: häufigste Fragen zur Ehrverletzung


Was ist eine ehrverletzende Äußerung?

Eine ehrverletzende Äußerung ist eine Äußerung, welche die persönliche Ehre eines Menschen oder eine Gruppe von Menschen verletzt – ihn also verächtlich macht oder herabwürdigt. Dazu gehören u. a. Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung.


Wann ist es eine Beleidigung?

Wird in einer Äußerung oder Handlung Missachtet, Geringschätzung oder Nichtachtung eines anderen Menschen kundgetan, handelt es sich um eine Beleidigung. Dazu gehören u.a. Beschimpfungen wie blöde Sau oder Tätlichkeiten wie Ansprucken.


Ist Verleumdung strafbar?

Ja, Verleumdung ist strafbar. Wer nachweislich unwahre Tatsachen über eine Person behauptet oder verbreitet, um diese verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Wahrnehmung herabzuwürdigen, begeht eine Straftat. Bei Verleumdung drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren.


Ist eine Ehrverletzung strafbar?

Ja, Ehrverletzungen wie üble Nachrede, Verleumdung oder die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener sind laut Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden können. Damit die zuständige Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt, ist ein Strafantrag notwendig.

(Bild: MQ-Illustrations – stock.adobe.com)

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