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OLG Frankfurt: Löschung von Bewertungen durch Agenturen verstößt gegen RDG

  • Rechtsanwalt Martin Jedwillat
  • 29.05.2026
  • Zuletzt aktualisiert am: 29.05.2026

Das Anbieten der Löschung von Bewertungen durch nicht-anwaltliche Agenturen kann gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil vom 19. März 2026 entschieden (Az.: 16 U 2/25). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ausgangspunkt war ein Streit zwischen einer SEO- und Webdesign-Agentur und einer Anwaltskanzlei. 

Die Agentur bot ihren Kund:innen neben klassischen Marketingleistungen auch sogenanntes Reputationsmanagement an – darunter die Prüfung, Meldung und Beanstandung von Google-Bewertungen, die gegen Richtlinien verstoßen. Eine Anwaltskanzlei kritisierte dieses Angebot öffentlich auf ihrer Website und bezeichnete die Leistung als „oftmals nicht ausführbar“. Die Agentur klagte dagegen auf Unterlassung und verlor zumindest in Bezug auf diese spezifische Aussage.

Der 16. Zivilsenat des OLG Frankfurt bestätigte die Einschätzung der Kanzlei: Die Tätigkeit sei zwar eine Tatsachenbehauptung, die in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Klägerin eingreife – sie sei aber nicht unwahr. Denn das Prüfen und Beanstanden von Bewertungen sei eine Tätigkeit, die eine rechtliche Einzelfallprüfung erfordere. Ob gegen eine Bewertung vorgegangen werden müsse und welche konkreten Schritte dafür angemessen seien, lasse sich nicht ohne rechtliches Fachwissen beurteilen. 

Wer das für andere übernimmt, erbringt damit eine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG und benötigt die entsprechende Zulassung. Für Unternehmen und Selbstständige, die negative Bewertungen entfernen lassen möchten, hat das Urteil eine praktische Konsequenz: Wer eine Agentur ohne anwaltliche Zulassung damit beauftragt, riskiert, dass die erbrachte Leistung rechtlich unwirksam ist und die Chance auf Löschung damit vertan. 

Bereits in einem früheren Verfahren hatte das OLG Frankfurt eine ähnliche Konstellation beurteilt (wir berichteten). Wer Google-Bewertungen löschen lassen möchte, ist mit anwaltlicher Unterstützung daher nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern auch in der Praxis deutlich besser aufgestellt.

(Bild: ART STOCK CREATIVE – stock.adobe.com)

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Martin Jedwillat ist Gründer und Inhaber der advomare Rechtsanwaltskanzlei in Rostock. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen IT-, Medien- und Urheberrecht, insbesondere die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Reputation, Vertragsgestaltung sowie Datenschutz.

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