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25.000 € Ordnungsgeld wegen Fake-Bewertungen: Gericht rügt Verstoß gegen UWG

  • Rechtsanwalt Martin Jedwillat
  • 11.07.2025
  • Zuletzt aktualisiert am: 18.09.2025

Das Landgericht Düsseldorf hat einem Online-Händler mit Beschluss vom Mai 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 25.000 Euro verhängt, da dieses trotz eines gerichtlichen Verbots mit Fake-Bewertungen warb.

Zuvor wurde der Firma eine einstweilige Verfügung  durch das Gericht ausgesprochen, in der verboten wurde, mit Kundenrezensionen zu werben, die nicht von echten Kund:innen stammen. Und trotz dieser Verfügung wurden fünf von diesem Verbot betroffene Bewertungen von ProvenExpert weiterhin angezeigt. Auch wurden kurz darauf weitere fragwürdige Bewertungen bei der Plattform Trustpilot gefunden.

Wer im Geschäftsverkehr mit Kundenbewertungen wirbt, muss belegen können, dass diese echt sind – andernfalls liegt gem. UWG ein wettbewerbswidriges Verhalten vor. Bereits die Bereitstellung und Freischaltung von Rezensionen kann als geschäftliche Handlung gewertet und als “Zueigenmachen” dieser gedeutet werden.

Sodann sind Unternehmen auch für die Inhalte der Bewertungen verantwortlich, auch wenn Dritte diese abgegeben haben. Gefälschte Positivbewertungen sind ein Wettbewerbsverstoß, da Kund:innen über die Qualität der angebotenen Leistungen oder Produkte in die Irre geführt werden – der Verbraucherschutz steht hier im Vordergrund. Verbraucher:innen sollen keine falschen Vorstellungen von dem Produkt erhalten.

Als Unternehmer sollte man seine Bewertungen regelmäßig auf ihre Echtheit prüfen, um solche hohen Ordnungsgelder zu vermeiden. Hinweise auf unechte Bewertungen sind zum Beispiel: Rascher Anstieg an guten oder schlechten Bewertungen, auffällige sprachliche Muster, inhaltlich ohne Sinn oder beschriebene Angebote, die es gar nicht gibt. Meist ist dies auch ein Hinweis darauf, dass die Rezensionstexte mit Hilfe von Chatbots und KI geschrieben wurden.

(Bild: Fabio Principe – stock.adobe.com)

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Martin Jedwillat ist Gründer und Inhaber der advomare Rechtsanwaltskanzlei in Rostock. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen IT-, Medien- und Urheberrecht, insbesondere die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Reputation, Vertragsgestaltung sowie Datenschutz.

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