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Kunstfreiheit geht über Markenrecht: Streit um Luxus-Handtaschen auf Modeshow

Das Landgericht Frankfurt entschied zugunsten des Berliner Labels Namilia gegen die Luxusmarke Hermès. Die Verwendung prägnanter Merkmaler der berühmten Handtasche der französischen Marke wurde im Rahmen der Kunstfreiheit über die Markenrechte von Hermès gestellt.

  • advomare
  • 28.11.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 28.11.2023

Kunstfreiheit geht über Markenrecht. Das Landgericht Frankfurt am Main entschied im September über zwei Eilanträge des Luxusmarke Hermès. Die Anträge wandten sich gegen das Berliner Label Namilia, ganz spezifisch zur Fashionshow „In Loving Memory of My Sugar Daddy“.

In dieser Show präsentierte Namilia Tops, Röcke, Kleider und Taschen, die in ihren Designs eindeutig vom Look der weltbekannten Luxus-Handtasche von Hermès inspiriert waren. Neben der Kollektion, die exklusiv für Shows und nicht für den Verkauf angedacht war, nutzte Namilia auch Social Media Kanäle zum Präsentieren der Kollektion.

Hermès fühlt sich durch die Darstellung in ihren Markenrechten verletzt und beantragte in zwei Eilverfahren, dass diese vom Berliner Modelabel unterlassen werden solle.

Die Designerinnen des Labels berufen sich wiederum auf ihre Kunst- und Meinungsfreiheit. So sei die Darstellung der prägenden Merkmale der Handtasche Teil ihrer Inszenierung. Namilia wollte mit der Kollektion aufzeigen, dass Frauen von Männern zum Objekt herabgesetzt und als „gesellschaftliches Accessoire“ angesehen werden. Frauen nutzen diese Position zur eigenen Emanzipation und die ihnen zugeteilte Rolle um Männer als „Menschliche Bank“ auszunutzen. Das Schenkenlassen von Luxus-Handtaschen sei ein Beispiel dafür.

Das LG Frankfurt entschied zu Gunsten des Berliner Labels (2-06 O 532/23 und 2-06 O 533/23). Die Kunstfreiheit geht über Markenrecht. Laut den Richter:innen der zuständigen Kammer könne die Beschäftigung mit einer Marke auch von der Kunstfreiheit erfasst sein. Die Kammer erklärte ihren Beschluss: „In dieser überspitzten gesellschaftlichen Darstellung tragen Frauen die Kleidungsstücke, die an die Luxus-Tasche der Antragstellerin erinnern, in aufreizender und lasziver Art an der Grenze zu Kitsch und Geschmacklosigkeit. (…) Hierbei ist das Spiel zwischen primitiver Direktheit und ultimativen Luxusgütern essenzieller Bestandteil der Darbietung“. Die Marke Hermès werde außerdem nicht herabgesetzt und diene vielmehr als Bezugspunkt von Luxusgütern.

Die Beschlüsse des Gerichts ergehen in einem besonderen Spannungsfeld: Einerseits haben Markeninhaber:innen ein berechtigtes Interesse daran, die von ihnen aufgebaute und bekannt gemachte Marke zu schützen. Auf der anderen Seite stehen aber die Grundrechte der Kunst- und Meinungsfreiheit. Mode ist darin eine Form, seine Kunst oder Proteste auszudrücken. 

(Bild: dasom – stock.adobe.com)

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