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Die Marke “Black Friday” muss vollständig gelöscht werden (BGH)

Der BGH hat entschieden, dass die Marke „Black Friday“ für alle noch eingetragenen Waren oder Dienstleistungen aus dem DPMA-Register zu löschen ist.

  • advomare
  • 18.07.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 20.07.2023

Der Bundesgerichtshof (1 ZB 20/21) hat in letzter Instanz entschieden, dass die Marke “Black Friday” aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamtes gelöscht werden muss. Damit bestätigt der BGH die bereits vom Kammergericht Berlin verfügte Löschung der Marke.

Hintergrund des Rechtsstreits sind zahlreiche Abmahnungen der Inhaberin der Marke “Black Friday” – dem Hongkonger Unternehmen Super Union Holdings Ltd. – an verschiedene Unternehmen, die die Bezeichnung für Werbekampagnen verwendet hatten. 

Der BGH hatte 2021 bereits entschieden, dass die Wortmarke für die Dienstleistungsklassen “Werbung” zu löschen ist – durch dieses Urteil ist die Marke nun für alle noch eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu löschen.    

(Bild: Siam – stock.adobe.com)

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