Der Bundesgerichtshof (1 ZB 20/21) hat in letzter Instanz entschieden, dass die Marke “Black Friday” aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamtes gelöscht werden muss. Damit bestätigt der BGH die bereits vom Kammergericht Berlin verfügte Löschung der Marke.
Hintergrund des Rechtsstreits sind zahlreiche Abmahnungen der Inhaberin der Marke “Black Friday” – dem Hongkonger Unternehmen Super Union Holdings Ltd. – an verschiedene Unternehmen, die die Bezeichnung für Werbekampagnen verwendet hatten.
Der BGH hatte 2021 bereits entschieden, dass die Wortmarke für die Dienstleistungsklassen “Werbung” zu löschen ist – durch dieses Urteil ist die Marke nun für alle noch eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu löschen.
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