Unternehmen dürfen beim Keyword-Advertising laut dem Oberlandesgericht Braunschweig (2 U 1/22) Schlüsselwörter nutzen, die mit einer anderen Marke identisch sind. Voraussetzung dafür sei, dass die Werbeanzeige vor der Liste mit organischen Suchergebnissen erscheint und deutlich als solche gekennzeichnet ist.
Hintergrund des Urteils war ein Rechtsstreit zwischen smava, einem Online-Vergleichsportal für Ratenkredite, und einem Wettbewerber. Dieser nutzte das Keyword “smava” für seine Werbeanzeigen, die direkt unter denen von smava angezeigt wurden. Die Plattform sah darin eine Markenrechtsverletzung und unlauteren Wettbewerb und klagte auf Unterlassung und Schadensersatz.
Das Landgericht Braunschweig gab der Klage von smava in 1. Instanz statt – das Oberlandesgericht folgte dieser Auffassung in der Berufung nicht. Weil die Funktion der Marke, auf die Herkunft der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen hinzuweisen, nicht beeinträchtigt sei, läge keine Verletzung des Markenrechts vor. Der Nutzer könne deutlich erkennen, dass die Werbeanzeige nicht vom Markeninhaber stamme. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
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