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Netflix & Spotify: Preisanpassungsklausel vom Berliner Kammergericht untersagt

KG Berlin: Die Preisanpassungsklausel bei Streamingdiensten, die es den Anbietern erlaubte, die Preise ohne Zustimmung der Nutzer zu erhöhen, wurde untersagt.

  • advomare
  • 07.12.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 07.12.2023

Berlin. Die Streamingdienste Netflix und Spotify müssen nach einem Urteil des Kammergerichts in ihren AGB nachbessern. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände klagte nämlich gegen die Anbieter:innen, genau genommen gegen deren Preisanpassungsklausel.

Diese Klausel besagt, dass die Anbieter:innen die Preise für ihre Angebote nach billigem Ermessen anpassen können, um den steigenden Kosten Rechnung zu tragen. Dies kann laut dieser Preisanpassungsklausel auch ohne das zusätzliche Einverständnis der Nutzer:innen passieren.

Eben diese Klausel wurde nun vom Kammergericht untersagt (23 U 15/22 und 23 U 112/22). Als Begründung wurde mit angeführt, dass es seitens der Streamingdienste kein berechtigtes Interesse gebe, das Einverständnis nicht abzufragen. So sei es ohne nennenswerten Aufwand möglich, die Nutzer:innen bei Gebrauch des Dienstes um die Zustimmung zur Preiserhöhung zu bitten.

Des Weiteren verstoße die Preisanpassungsklausel gegen das allgemeingültige Gebot der  Wechselseitigkeit: Zwar behalten sich Netflix und Spotify vor, die Preise bei steigenden Kosten zu erhöhen, auf der anderen Seite verpflichten sie sich aber nicht, die Preise auch wieder zu verringern, sollten sich die Kosten senken.

Schon das Landgericht Berlin entschied im Dezember 2021 und Juni 2022 zugunsten des Klägers – Netflix und Spotify legten Berufung ein. Laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände könnte das Urteil zum Ende der einseitigen Preiserhöhung führen.

(Bild: Celt Studio – stock.adobe.com)

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