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EuGH Urteil: Kein erneutes Widerrufsrecht nach kostenloser Testphase

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Verbraucher:innen ein Angebot, das sich nach einer Testphase in ein kostenpflichtiges Abonnement verwandelt, nur einmal widerrufen können.

  • advomare
  • 24.10.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 24.10.2023

Viele Dienstleister werben mit einem kostenfreien Angebot, welches sich nach Ablauf der Testphase in ein entgeltliches Abonnement verwandelt. Nun entschied der Europäische Gerichtshof, dass Verbraucher:innen das abgeschlossene Abo nur einmal widerrufen können. 

Der Entscheidung des EuGH war ein Rechtsstreit zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (Österreich) und dem Lernplattformanbieter Sofatutor vorangegangen. Der Verein ging gegen die AGB von Sofatutor vor, in denen festgehalten ist, dass bei erstmaliger Buchung ein kostenloser Testzeitraum von 30 Tagen beginnt und in dieser Zeit fristlos gekündigt werden kann. Geschieht dies nicht vor Ablauf der Testphase, beginnt automatisch ein kostenpflichtiges Abonnement. Dieses kann dann erst wieder vor Ablauf des Abozeitraums gekündigt werden oder wird automatisch verlängert. 

Laut des Vereins für Konsumenteninformation steht den Kund:innen das Widerrufsrecht ein zweites Mal zu: bei der Testphase und dann nach der Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abo. 

Der EuGH entschied dagegen (C-565/22). Wenn die Verbraucher:innen bei der Buchung vollumfänglich über die Kosten nach der kostenlosen Testphase informiert wurden und sich die Vertragsbedingungen nach der Umwandlung in das Abonnement nicht ändern, steht kein erneutes Widerrufsrecht zu. Nur wenn diese Bedingungen nicht gegeben sind und die Nutzer:innen nicht ausreichend informiert wurden, haben diese ein zweites Widerrufsrecht.

(Bild: Stockwerk – Fotodesign – stock.adobe.com)

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