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Keine Zahlungspflicht nach Widerruf eines erfüllten Dienstleistungsvertrages (EuGH)

Beim Widerruf eines erfüllten Dienstleistungsvertrages sind Verbraucher laut EuGH von der Zahlungspflicht befreit, wenn sie nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.

  • advomare
  • 17.05.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 27.11.2023

Laut Europäischem Gerichtshof (C-97/22) sind Verbraucher von der Zahlungspflicht befreit, wenn sie nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden und einen während der Widerrufsfrist bereits erfüllten und außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Dienstleistungsvertrag widerrufen. Der Unternehmer hat dann die Kosten selbst zu tragen, die ihm durch die Vertragserfüllung entstanden sind.

Hintergrund der Entscheidung des EuGH war der Vertragsschluss eines Verbrauchers mit einem Unternehmen über die Erneuerung der Elektroinstallationen. Weil das Unternehmen versäumte, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu informieren, widerrief er den Vertrag nach Erbringung der vertraglichen Leistungen und weigerte sich, die Rechnung zu begleichen.

Das in dieser Angelegenheit angerufene deutsche Gericht vertrat die Auffassung, dass ein Verbraucher nach deutschem Recht ohne Unterrichtung über sein Widerrufsrecht nicht für eine vor Ablauf der Widerrufsfrist erbrachte Dienstleistung aufkommen braucht – unsicher war sich allerdings bei der Auslegung der der deutschen Regelung zugrunde liegenden EU-Richtlinie über die Rechte von Verbrauchern (RL 2011/83/EU).

Deswegen bat es den EuGH um die Klärung der Frage, ob der Anspruch von Unternehmen auf Wertersatz gemäß der EU-Richtlinie auch dann ausgeschlossen ist, wenn das Widerrufsrecht erst nach Vertragserfüllung ausgeübt wird. In seinem Urteil bejahte der Gerichtshof diese Frage – und wies darauf hin, dass das durch die Richtlinie angestrebte Ziel des Verbraucherschutzes in Gefahr geriete, wenn Verbrauchern Kosten für den Widerruf eines außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Dienstleistungsvertrags Kosten entstehen würden.

(Bild: Stockfotos-MG – stock.adobe.com)

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