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EuGH entscheidet: Erste Kopie der Patientenakte kostenlos

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Patienten das Recht auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Patientenakte haben.

  • advomare
  • 17.11.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 17.11.2023

Patient:innen haben das Recht, die erste Kopie der Patientenakte kostenlos zu erhalten, so ein Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 26. Oktober 2023 (C307/22).

Hintergrund ist die Klage eines Patienten gegen seine behandelnde Zahnärztin. Um Haftungsansprüche nach einem Verdacht auf Fehlbehandlung geltend machen zu können, forderte er seine Akte an. Laut §§ 630f, 630g BGB ist der behandelnde Arzt verpflichtet, eine Patientenakte zu führen – in Papierform oder elektronisch – und auf Verlangen den Patient:innen Einblick zu geben und elektronische Abschriften bereitzustellen. 

Ungeklärt blieb bisher aber die Frage, wer denn für die Kosten aufkommen müsse. Die Zahnärztin sah die Zahlungspflicht beim Patienten, dieser wiederum sah sie bei der Zahnärztin und wandte sich an die deutschen Gerichte. Da die Entscheidung zuletzt von der Auslegung der Bestimmungen der DSGVO abhing, legte der BGH den Fall dem EuGH vor.

Der EuGH urteilte zugunsten des Patienten. Ihm stehe eine vollständige Kopie der Dokumente zu, ohne Extrakosten erwarten zu müssen. Nur, wenn bereits eine Kopie herausgegeben wurde, könne ein Entgelt verlangt werden. Patient:innen dürfen eine vollständige Kopie aller Dokumente aus der Akte einfordern – wie Diagnosen, Untersuchungsergebnisse oder Befunde – wenn dies für das Verständnis wichtig sei.

(Bild: stock.adobe.com – tashatuvango)

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