Die Auskunftei Schufa und ihre Scores wurden in den letzten Wochen und Monaten hitzig diskutiert. Nach dem wegweisenden Urteil des EuGH im Dezember 2023 erhebt die Datenschutzorganisation NOYB neue Vorwürfe gegen die Schufa. Die Auskunftei soll Verbraucher:innen bei der kostenlosen Datenauskunft wichtige Daten vorenthalten.
NOYB reichte Beschwerde bei der hessischen Datenschutzbehörde ein – diese ist zuständig für die Schufa, die ihren Hauptsitz in Wiesbaden hat – und erstattete außerdem Anzeige. Die Schufa weist die Vorwürfe von sich.
Die Vorwürfe gegen die Schufa beziehen sich auf die kostenlose Datenauskunft nach Art. 15 DS-GVO, die die Schufa einmal im Jahr auf Antrag den Verbraucher:innen ausstellt. Denn dieser Auskunft fehlen laut NOYB wichtige Informationen, die die Schufa allerdings in ihrer kostenpflichtigen Bonitätsauskunft (Preis: ca. 30 €) angibt. Dabei haben Verbraucher:innen einen Anspruch auf eben diese Informationen.
In der Bonitätsauskunft findet man sechs spezifische Branchenscores, welche vom Basisscore abweichen können und nicht in der kostenlosen Datenauskunft ausgewiesen sind und für manche Interaktionen, beispielsweise der Abschluss eines Kredits oder Mietvertrags, oftmals angefordert werden.
Auch bewerbe die Schufa die Bonitätsauskunft intensiv, die Datenauskunft sei nur schwierig zu finden. Die Vorteile der Bonitätsauskunft werden mehr hervorgehoben – bei der kostenlosen Kopie mehr die Nachteile. So enthalte die Kopie „sensible Informationen“, die die Nutzer:innen laut der Schufa keinesfalls an Dritte weitergeben sollten und auch tagesaktuell berechnete Scores werden in der kostenlosen Auskunft nicht angegeben.
Die Leidtragenden dieser Praxis seien in erster Linie Menschen auf Wohnungssuche, die lange auf die Datenkopie warten müssen oder bezahlen müssen. Gerade bei dem umkämpften Wohnungsmarkt ist es wichtig, dass diese schnell ihre Zahlungsfähigkeit und Verlässlichkeit mit der Schufa-Auskunft nachweisen können.
Die Schufa weist die Vorwürfe von NOYB zurück. Mit der Auskunft erfülle die Schufa Informationspflichten über die Gesetzgebung hinaus. Werden Scores von Unternehmen in den letzten 12 Monaten vor dem Antrag auf die kostenlose Auskunft abgefragt, ist dies allerdings in der Auskunft gelistet
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