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Schadensersatzklagen gegen Mobilfunkanbieter: Erste Erfolge

Im Jahr 2023 urteilte das LG München I gegen die unrechtmäßige Weitergabe von Positivdaten an Auskunfteien. Bei einer darauffolgenden Klage sprach das LG Offenburg einem Kläger gegen Telefónica 5.000 Euro Schadensersatz zu.

  • advomare
  • 17.04.2024
  • Zuletzt aktualisiert am: 17.04.2024

Im Oktober wurden Schadensersatzklagen gegen Mobilfunkanbieter angekündigt – nun gibt es erste Erfolge. Das erste Gericht sprach in einem Versäumnisurteil dem Kläger 5.000 Euro Schadensersatz zu.

Doch von vorn: Im Frühjahr 2023 urteilte das LG München I auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, dass die Weitergabe von Positivdaten an Auskunfteien wie die Schufa rechtswidrig ist. Die freiwillige Einwilligung zur Weitergabe der Daten läge nicht vor. Daraufhin wurden einige Klagen auf Schadensersatz angekündigt.

In einem Versäumnisurteil entschied das LG Offenburg gegen den Mobilfunkanbieter Telefónica zugunsten des Klägers und bestätigte die Klage sowie auch die volle Höhe des geforderten Schadensersatzes. Das Gericht sah die Klagebegründung als schlüssig an und bestätigte zudem, dass die Beklagte auch zukünftige Schäden durch die Datenweitergabe ersetzen muss. 

Für Verbraucher:innen ein großer Erfolg, denn die Weitergabe von Positivdaten kann negative Konsequenzen mit sich führen. Positivdaten sind Informationen unter anderem zu Vertragsabschlüssen laufender und alter Verträge oder auch, wann bestimmte Rechnungen bezahlt wurden. Die Daten wirken neutral, können aber negativ interpretiert und als Vertrags-Hopping gesehen werden. Dies kann bei der Schufa zu einer Einstufung als „nicht vertrauenswürdig“ führen.

(Bild: metamorworks – stock.adobe.com)

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