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Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung: Wichtige Fragen einfach erklärt!

Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum und wird im Urheberrechtsgesetz geregelt.
Eine Urheberrechtsverletzung kann man als betroffene Person auch rechtlich verfolgen lassen.

  • advomare
  • 20.12.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 19.04.2024

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Urheberrecht ist das Recht auf den Schutz geistigen Eigentums und wird im Urheberrechtsgesetz geregelt.
  • Die Verletzung der im UrhG festgelegten Verwertungsrechte sowie der Urheberpersönlichkeitsrechte  stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, die straf- und zivilrechtlich geahndet werden kann.
  • Auch im Alltag gilt Vorsicht bei der Nutzung fremder Werke, insbesondere auf Social Media.
  • Mit anwaltlicher Hilfe kann man als betroffene Person einer Urheberrechtsverletzung oft erfolgreich entgegentreten.


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Urheberrecht & Urheberrechtsverletzung: Wichtige Fragen einfach erklärt!


1. Urheberrecht & Urheberrechtsgesetz einfach erklärt

Was ist Urheberrecht?

Urheberrecht ist einfach gesagt, das Recht auf den Schutz geistigen Eigentums. Geregelt wird dies im Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dieses Gesetz schützt Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft und regelt dabei den Umfang, Inhalt, Übertragbarkeit und Durchsetzbarkeit der den Schöpfern eingeräumten Rechte und Befugnisse.

Wann gilt deutsches Urheberrecht?

Das Urheberrecht greift immer dann, wenn ein Werk entsteht, also z.B. ein Buch geschrieben, eine Melodie komponiert oder ein Bild gemalt wird. Anders als beispielsweise im Patentrecht muss Urheberrecht nicht angemeldet werden und gilt auch für nicht veröffentlichte Werke. Dazu gehören z.B. Manuskripte oder Skizzen.

Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright

Im englischsprachigen Raum wird Copyright für jede Art des Urheberrechts verwendet. Auch wenn es umgangssprachlich synonym verwendet wird, ist Copyright nicht mit dem deutschen Urheberrecht gleichzusetzen. So gibt es einige Unterschiede:

  • Das angloamerikanische Copyright Law: Dieses Gesetz hat eine eher wirtschaftliche Auslegung. Das Copyright kann auch auf Dritte übertragen werden.
  • Das deutsche Urheberrecht: Hierbei stehen ausschließlich dem Schöpfer die absoluten Rechte an seinem Werk zu. Das Urheberrecht selbst kann nicht auf Dritte übertragen werden. Der Schöpfer kann aber einige seiner Rechte an Dritte vergeben, z.B. die Nutzungsrechte. 
  • Das ©-Zeichen: Dieses Symbol wurde aus dem Englischen übernommen und wird heute auch in Deutschland noch häufig verwendet, um bestehenden urheberrechtlichen Schutz zu markieren. Allerdings ist die Verwendung dieses Zeichens keine Pflicht und ist ein zusätzlicher, symbolischer Hinweis.


Wie lange sind Werke vom Urheberrecht geschützt?

Das Urheberrecht hat man vom Moment der Schöpfung sein Leben lang inne. Bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers können dessen Erben den Schutz des Werkes einfordern §64 UrhG.

Das bedeutet, dass die Dauer, wie lange Werke geschützt sind, variieren kann. Erschafft man ein Werk im Alter von 20 Jahren und stirbt mit 90, so ist die Schöpfung 140 Jahre lang durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.

2. Urheberrechtsverletzung

Wann verstößt man gegen das Urheberrecht?

Ein Verstoß gegen das Urheberrecht liegt dann vor, wenn man bei Nutzung eines Werkes die im Urheberrechtsgesetz angegebenen Verwertungsrechte missachtet.

Darunter fallen:

  • Vervielfältigungsrecht
  • Verbreitungsrecht
  • Ausstellungsrecht
  • Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
  • Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
  • Senderecht
  • Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger
  • Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung


Ein weiterer Verstoß ist, wenn die Urheberpersönlichkeitsrechte verletzt werden.

Dazu gehören:

  • Veröffentlichungsrecht: Bestimmungsrecht, ob, wann und wie sein Werk zu veröffentlichen ist
  • Anerkennung der Urheberschaft: Bestimmungsrecht, ob und mit welcher Bezeichnung seiner Urheberschaft zu kennzeichnen ist.
  • Entstellung des Werkes: Recht, Entstellung oder Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, wenn diese seine geistigen oder persönlichen Interessen am Werk gefährden können.


ACHTUNG: 

Der Schutz des Urheberrechts ist nicht uneingeschränkt gültig. Die sogenannten Schranken des Urheberrechts geben vor, dass in bestimmten Fällen eine Urheberrechtsverletzung zulässig sein kann, u.a. bei berechtigtem Interesse der Allgemeinheit am Werk.


Beispiele für diese Schranken sind:

  • Vorübergehende Vervielfältigung
  • Verwendung für Pressespiegel
  • Zitate


Bei Fragen zu Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung, melden Sie sich bei uns.


Was ist die Strafe für Urheberrechtsverletzung?

Die Ahndung einer Urheberrechtsverletzung verläuft meist auf zivilrechtlicher Ebene. Eine Strafverfolgung durch den Staat ist möglich, passiert allerdings nicht automatisch, sondern auf Antrag des geschädigten Rechteinhabers. Ausnahme hierfür ist, wenn der Staat ein besonderes Interesse an der Verfolgung der Verletzung hat.

Die strafrechtlichen Konsequenzen richten sich danach, ob die Verletzung privat oder gewerblich ist sowie der Größe des Vergehens und reichen von einer Geldstrafe bis hin zu einer 5-jährigen Haftstrafe. Auch der Versuch einer Urheberrechtsverletzung steht unter Strafe.

Die zivilrechtlichen Konsequenzen werden durch den Rechteinhaber eingeleitet. Zunächst wird in der Regel durch eine Abmahnung versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. In der Abmahnung kann der Urheber diverse Ansprüche geltend machen, um seine Werke zu schützen und finanziellen Schäden entgegenzuwirken, z.B.

  • Unterlassungsanspruch
  • Beseitigungsanspruch
  • Schadensersatzanspruch
  • Vernichtung
  • Rückruf
  • Überlassung
  • Auskunftsanspruch 
  • Anspruch auf Vorlage und Besichtigung


Infografik Urheberrecht: Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?
Infografik: Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?


Wie kann ich eine Urheberrechtsverletzung vermeiden?

Um eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung zu vermeiden, sollte man (egal, ob privat oder gewerblich) vor der Verwendung eines Werks immer prüfen, ob und wie dieses geschützt ist und ggf. die Nutzungsrechte erwerben. Der Urheber erlaubt durch die Einräumung der Nutzungsrechte die Verwendung seiner Arbeit.

In einem meist schriftlichen Vertrag werden dann die Regelungen zum Umgang der Nutzung sowie mögliche Beschränkungen festgehalten. In vielen Fällen fällt dann eine finanzielle Vergütung für den Urheber an.

Insbesondere für Bildmaterial gibt es viele kostengünstige und kostenfreie Angebote, um an Bilder heranzukommen. Für die Nutzung bezahlt man entweder nichts (Quelle muss aber angegeben werden) oder einen kleinen Betrag.


Kann das Urheberrecht verjähren?

Das Urheberrecht kann verjähren. Tritt dies ein, dann wird das Werk gemeinfrei. Dies ist mit 70 Jahren nach dem Tod des Schöpfers festgesetzt (§69 UrhG). Nach dem Versterben des Urhebers gehen die Rechte für die folgenden 70 Jahre auf seine Erben über. Diese können dann Nutzungsrechte erteilen und sind Begünstigte der Einnahmen.

Auch Urheberrechtsverletzungen können verjähren: 

  • Schadensersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren 
  • Erlangt der Täter Vorteile auf Kosten des Rechteinhabers verlängert sich die Frist um weitere 10 Jahre


Beispiele für Urheberrechtsverletzungen

  • Streaming von illegalen Websites
  • Hochladen und Veröffentlichen geschützter Musik oder Videos auf Social Media Plattformen
  • Filesharing (Inhalte auf Tauschbörsen anbieten)
  • Verwendung lizenzfreier Bilder ohne Quellenangabe
  • Öffentliche Vorführung einer privaten DVD
  • Übernahme von Texten aus Büchern, Blogs etc. ohne korrekte Zitation


3. Urheberrecht im Alltag

Im Alltag begegnet das Thema Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung uns häufiger, als man annehmen mag. Insbesondere Social Media enthält einige Fallen.

Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild?

Diese beiden werden im Alltag gerne mal vertauscht, zeichnen sich aber durch markante Unterschiede aus

  • Beim Urheberrecht geht es um den Schöpfer des Werkes, bspw. den Fotografen, 
  • Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht und es geht um den Schutz der abgebildeten Personen

Eine Person kann vom Urheber verlangen, die Veröffentlichung eines Fotos zu unterlassen, wenn sich die Person beispielsweise unvorteilhaft dargestellt fühlt. Ausgenommen davon sind Personen der Zeitgeschichte, wobei diese auch nicht jede Veröffentlichung hinnehmen müssen, z.B. dann, wenn die Darstellung nicht im Zusammenhang mit zeitgeschichtlich relevanten Geschehnissen, sondern nur zur Erniedrigung der Person gedacht ist.

Geschützt ist das Recht am eigenen Bild durch das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG), maßgeblich §§22,23,24 und 33.

Urheberrechtsverletzung auf TikTok

TikTok ist eine der beliebtesten Social Media Plattformen und hat innerhalb kürzester Zeit Millionen an User:innen gewonnen.

Bis 2021 konnte es auf TikTok sehr schnell zu Urheberrechtsverstößen kommen, da die Musik der TikTok Library nicht lizenziert war. Erst 2021 machte TikTok mit allen großen Musiklabels Deals zur Lizenzierung.

Anders sieht es allerdings bei Serien oder Filmen aus, die gerne mal abschnittsweise auf die Plattform hochgeladen werden. Da diese weder als Zitat noch zu Parodiezwecken genutzt werden, sondern lediglich zur Wiedergabe, handelt es sich hierbei um eindeutige Urheberrechtsverstöße.

Nutzt man die Stitch-Funktion, um auf ein vorhandenes Video zu reagieren und zu interagieren, greift das Zitatrecht.

Neben den Konsequenzen des Gesetzgebers, definieren die Plattformen auch ihre eigenen Folgen bei Urheberrechtsverletzungen (z.B. Sperrung des Accounts) und geben User:innen oft Tipps, wie sie das Urheberrecht einhalten können. Infos findet man auf der Homepage, z.B. im TikTok Hilfe-Center.

Zitatrecht – Was ist das?

§§ 51, 51a Urhg regelt die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe zum Zweck eines Zitats als zulässig. Wichtig ist, dass dies im Rahmen eines eigenständigen Werkes geschieht und gilt auch für Karikaturen, Parodien und Pastiche.

Insbesondere zitierte Videos sollten nicht länger verwendet werden, als absolut für das eigene Werk notwendig.

Natürlich sollte mit dem Zitat die dazugehörige Quelle angegeben werden.


Urheberrechtsverletzung auf Instagram

Auch auf Instagram ist Vorsicht geboten in Bezug auf das Urheberrecht. Während das Teilen, Verlinken oder Embedden von Bildern oder Videos nicht automatisch eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn der geteilte Inhalt vom Schöpfer stammt und dieser sein Einverständnis zur Weiterverbreitung gegeben hat, so kann die Nutzung von Musik aus der Meta Bibliothek problematisch werden.

Für die Nutzung nicht privater oder gewerblicher Zwecke bedarf es einer Lizenz, also sollte man bei Erstellung von Reels oder Stories darauf achten, nur Musik zu verwenden, für die man eine Lizenzvereinbarung getroffen hat.

Auf Social Media sollte man im Allgemeinen darauf achten, was man wann und wie postet, um keine Persönlichkeitsrechte (s.o.) zu verletzen.


Urheberrecht und KI

Die Nutzung von Chatbots wie ChatGPT wird immer beliebter, z. B. auch zur Erstellung von Bildern oder Texten. Prinzipiell sind von künstlicher Intelligenz generierte Inhalte nicht urheberrechtlich geschützt, da diese nicht “menschengeschaffen” sind. Auch die Person, die der KI den Prompt, also die Anweisung, gegeben hat, wird nicht als Urheber gesehen. Dennoch müssen diese Werke als KI-generiert gekennzeichnet werden.

In der Künstlerszene gab es einen großen Aufschrei als die bild-generierende Funktion der Chatbots immer bekannter wurde. Damit die KIs lernen können, wurden bereits geschaffene Werke eingespeist. Für die Kunstszene ein Verlust, denn für die Nutzung zur Einspeisung in die KI zum Zwecke des Trainings wurde ihre Erlaubnis nicht eingeholt – unter der Schranke des Text und Data Minings §44b UrhG. Text und Data Mining ist die „automatisierte Analyse von einzelnen oder mehreren digitalen oder digitalisierten Werken, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelation zu gewinnen“.

Allerdings besagt diese Schranke, dass die gesammelten Daten zu löschen sind, wenn sie nicht mehr genutzt werden. Zudem können Rechteinhaber einen Nutzungsvorbehalt aussprechen (dieser muss online in maschinenlesbarer Form sein) und so die Nutzung ihrer Werke zur Einspeisung in die KI verhindern.


4. Gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen?

Was kann ich tun, wenn mein Urheberrecht verletzt wurde?

Insbesondere im privaten Bereich wissen Täter oftmals nicht, dass sie eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Ist es ein privater Nutzer, bietet es sich an, erstmal direkten Kontakt aufzunehmen und freundlich um Entfernung des Werkes zu bitten.

Zudem bleibt außergerichtlich der Weg über die Abmahnung: Darin wird der unbefugte Nutzer zur Unterlassung aufgefordert (strafbewehrte Unterlassungserklärung) und ein Beseitigungsanspruch und ggf. Schadensersatz geltend gemacht. Hierzu müssen die Person, die die Urheberrechtsverletzung begangen hat, und ihre Anschrift bekannt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man auch einen Auskunftsanspruch gegenüber der Plattform geltend machen

Hierbei sollte man unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen, um erfolgreich gegen die Urheberrechtsverletzung vorzugehen.


Wie kann mir ein Anwalt dabei helfen?

Ein Anwalt kann die Urheberrechtsverletzung genau prüfen und Optionen abwägen. Er verfasst dann für Sie eine rechtlich akkurate Abmahnung.

Bei advomare übernehmen wir 

  • Dokumentation & Sicherung der Urheberrechtsverletzung
  • Beweisführung 
  • Ggf. Auskunftsansprüche geltend machen
  • Aufforderung an den Nutzer zur Beseitigung und Unterlassung
  • Übernahme der Korrespondenz mit der Gegenseite und ggf. mit deren Rechtsbeistand
  • ggf. Abschluss eines Vergleiches,
  • Beratung zu ggf. notwendigen gerichtlichen Schritten und Kosten
  • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung



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5. FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Thema Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung


Was versteht man genau unter Urheberrecht?

Urheberrecht gilt für Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst.
Darunter fallen u.a.: Sprachwerke, Schriftwerke, Reden, Computerprogramme, Musik, pantomimische Werke, Tanzkunst, Werke der bildenden Künste, Lichtbildwerke, Filmwerke und Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art.


Wie lange muss ein Autor tot sein?

Der Schöpfer eines Werks, bei einem Schriftwerk der Autor, hat das Urheberrecht vom Moment der Schöpfung an inne. Nach seinem Tod geht das Urheberrecht an seine Erben über, die dieses bis zu 70 Jahre nach dem Tod innehaben.


Wann gilt ein Werk als gemeinfrei?

Ein Werk gilt dann als gemeinfrei, wenn es keinem Urheberrecht mehr unterliegt. Dies ist in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Werkschöpfers der Fall.


Was fällt nicht unter das Urheberrecht?

Vom Urheberrecht ausgeschlossen sind: bloße Ideen, Verfahren, mathematische Konzepte, Fakten, wissenschaftliche Erkenntnisse, Theorien sowie amtliche Werke (z.B. Gesetze Verordnungen, Erlasse, Bekanntmachungen, Entscheidungen)


Wer ist der Urheber von Fotos?

Der Urheber von Fotos ist immer der Fotograf des Bildes. Der Fotograf kann aber jedem die Nutzungsrechte seiner Werke einräumen. Bei Auftragsarbeiten, z.B. bei Hochzeiten oder auf Events, dürfen die Bilder vom Auftraggeber in der Regel auch weiterverwendet werden.


Ist es erlaubt, Bilder nachzumalen?

Jedes Foto, jedes Gemälde ist erstmal urheberrechtlich geschützt. Das Abmalen im privaten Rahmen ist zunächst kein Problem, bis das Werk in urheberrechtsrelevanter Weise genutzt wird, z.B. über Vervielfältigung oder der öffentlichen Zugänglichmachung. 
Hat das abgemalte Bild einen ausreichenden Abstand zum Original stellt es eine „freie Benutzung“ dar und ist zulässig.

(Bild: Parradee – stock.adobe.com)