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Pocher gegen Becker: OLG Karlsruhe untersagt Auszüge aus Pochers Comedy-Show

OLG Karlsruhe: Gewisse Bildsequenzen aus der Sendung „Pocher – gefährlich ehrlich“ wurden untersagt. Sie verletzen Persönlichkeitsrechte des Tennisprofis.

  • advomare
  • 08.12.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 08.12.2023

Tennisprofi gegen Comedian: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Streit zwischen Boris Becker und Oliver Pocher entschieden. Gewisse Bildsequenzen aus einem Beitrag der Sendung „Pocher – gefährlich ehrlich“ wurden untersagt (14 U 620/22).

Im Rahmen der Sendung vom 29. Oktober 2020 bezog sich Pocher auf Boris Becker und das zu dem Zeitpunkt laufende Insolvenzverfahren. Unter dem Titel „Make Boris rich again“ rief der Comedian schon in früheren Sendungen zu Spenden für den ehemaligen Tennisspieler auf. Die dabei entstandene Summer lehnte Becker allerdings ab.

Daraufhin wurde eine Täuschung geplant, bei der Becker glaubhaft gemacht werden solle, er erhalte einen Modepreis für die von ihm veröffentlichte Modelinie. Im Sockel des Awards sollte dann der gesammelte Geldbetrag stecken. Im Rahmen einer gefakten Preisverleihung wurde Becker dann der Preis übergeben und so Videoaufnahmen erlangt, die in der Sendung des Pochers ausgestrahlt wurden.

In einer ersten Entscheidung des LG Offenburg im November 2022 (2 O 20/21) wurde die Meinungs- und Rundfunkfreiheit Pochers über Beckers Persönlichkeitsrechte gestellt. Dem widersprach das OLG Karlsruhe. Durch die bewusste Täuschung liege keine wirksame Einwilligung vor. Becker wurde im Rahmen der Sendung „zu einem Objekt degradiert“ und durch die Täuschung dazu gebracht, sich lächerlich zu machen. Auch als „Person der Zeitgeschichte“ müsse Becker die Verwendung nicht hinnehmen. Die Insolvenz und die daraus resultierenden Konsequenzen werden in Pochers Sendung nur am Rande behandelt. 

Diese Punkte stellen das Persönlichkeitsrecht Beckers über Pochers Meinungs- und Rundfunkfreiheit.

(Bild: Daniel – stock.adobe.com)

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