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OLG Köln: Cloudflare haftet bei Urheberrechtsverletzungen als Täter

  • Rechtsanwalt Martin Jedwillat
  • 30.11.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 18.09.2025

Ein für die Musikbranche wichtiges Urteil fällte das Oberlandesgericht Köln Anfang November: Dabei entschied das Gericht, dass der Anonymisierungsdienst Cloudflare als Betreiber eines Content-Delivery-Networks (CDN) bei Urheberrechtsverletzungen als Täter haftet und nicht nur als Störer (6 U 149/22).

Der Anbieter Cloudflare ermöglichte Zugang und Download zu einem urheberrechtlich geschützten Album über die Domain ddl-music.to. Dies sei nach dem Urteil des Gerichtes nun zu unterlassen.

CDN-Dienste ermöglichen den Betreibern von strukturell rechtsverletzenden Webpages, sich der Rechtsverfolgung zu entziehen, indem die Identität von Cloudflare anstatt des wahren Providers gesetzt wird. Diese Dienste spielen also eine essenzielle Rolle in der Zugänglichmachung illegaler Inhalte.

Auch wenn die betroffene Domain ddl-music.to nicht mehr existiert, so hat das Urteil des OLG Köln große Signalkraft insbesondere für die Musikbranche: Rechteinhaber haben nun so die Möglichkeit Cloudflare und andere CDN-Dienstleister stärker zu belangen, was letztlich zu einem stärkeren Schutz der Eigentumsrechte im Internet führe.

(Bild: sp4764 – stock.adobe.com)

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Martin Jedwillat ist Gründer und Inhaber der advomare Rechtsanwaltskanzlei in Rostock. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen IT-, Medien- und Urheberrecht, insbesondere die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Reputation, Vertragsgestaltung sowie Datenschutz.

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