In den USA kam es zu zwei wichtigen Urteilen zum Thema KI und Urheberrecht: Im Zentrum standen Autor:innen, die gegen Meta und die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum KI-Training vorgingen (wir berichteten).
Das Gericht entschied nun, der Klage nicht stattzugeben, die Kläger:innen konnten nicht ausreichend nachweisen, dass die Handlungen Metas den Markt für die Werke nachteilig beeinflussen würden. Bezirksrichter Vince Chhabria stellte allerdings klar, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien dennoch in vielen Fällen illegal sein kann, aber die Kläger:innen in diesem Fall die falschen Argumente hervorgebracht hätten.
In einem weiteren Fall um das KI-Unternehmen Anthropic kam das Gericht zu einem anderen Schluss, und zwar, dass die Nutzung von Werken zum Zwecke des KI-Trainings immer unter die Fair-Use-Doktrin falle. Diese Doktrin besagt, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials unter Umständen ohne Erlaubnis der Rechteinhaber zulässig ist.
Laut der Auffassung des Richters sei die Nutzung für KI-Training „außerordentlich transformativ“. Dabei verglich er das Training von Künstlicher Intelligenz mit dem Lesen von Büchern, um den eigenen Schreibstil zu verbessern.
Dennoch muss sich Anthropic vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Die Trainingsdaten, die genutzt wurden, beschaffte sich das Unternehmen zunächst von Piraterie-Seiten – Kopien von 7 Millionen Büchern soll sich Anthropic so illegal beschafft haben und das wissentlich. Diese illegale Beschaffung sei nicht mehr durch die Fair-Use-Doktrin gedeckt.
Auch wenn die betroffenen Bücher danach gekauft worden seien, mache das die anfängliche illegale Nutzung nicht wett. Hier können noch hohe Bußgelder auf das Unternehmen zukommen.
Beide Fälle sind wichtige Präzedenzfälle für den Umgang mit KI im Urheberrecht und spielt Tech-Giganten wie Meta, OpenAI oder Microsoft in die Hände. Für Kreativschaffende gibt es hier nun einen schmalen Pfad zwischen Innovation und dem Schutz der eigenen Rechte. Die Debatte wird nach wie vor andauern. Auch hier in Deutschland ist die Frage nach wie vor nicht ausgeurteilt und muss noch entschieden werden.
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