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TikTok verstößt gegen EU-Richtlinien – DSA-Vorgaben missachtet

  • advomare
  • 25.06.2025
  • Zuletzt aktualisiert am: 01.07.2025

TikTok verstößt gegen EU-Richtlinien: So lautet ein Vorwurf der EU-Kommission. Die Videoplattform verstoße laut einer aktuellen Untersuchung gegen wichtige Transparenzregeln in Bezug auf Werbung, die sich aus dem Digital Services Act (kurz: DSA) ergeben.

Konkret lautet der Vorwurf, dass die chinesische Plattform nicht die erforderlichen Informationen über den Inhalt von Werbeanzeigen zur Verfügung stelle. Das, was an Daten bisher veröffentlicht wurde, sei nicht ausreichend. So fehlen Informationen, welche User:innen personalisierte Werbung ausgespielt bekommen und wer welche Anzeige bezahlt.

Das zur Verfügung gestellte Anzeigenarchiv und die dazugehörige Suchfunktion seien mangelhaft – womit dieses Werkzeug nicht genügend genutzt werden konnte, wie die Kommission mitteilte. Allerdings ist eine funktionierende Datenbank und die Veröffentlichung dieser eine Pflicht aus dem DSA.

Dabei sei eine funktionierende Datenbank sowohl für Wissenschaft als auch für die Öffentlichkeit enorm wichtig. Durch genaue Angaben können betrügerische oder gefälschte Anzeigen und Falschinformationen aufgedeckt werden.

Die Untersuchung, die u. a. auf einer Analyse interner Unternehmensdokumente, Test der Plattform-Tools und Expertengesprächen basiert, lieferte diese Ergebnisse. 

Es laufen bereits weitere Verfahren gegen TikTok, unter anderem wegen des Schutzes Minderjähriger vor Gewaltdarstellungen, der Suchtgefahr der Plattform oder auch im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl in Rumänien. Hier wird TikTok vorgeworfen, die Videos des ultrarechten Kandidaten nicht als Wahlwerbung gekennzeichnet zu haben.

Durch den Druck der Ermittlungen schaffte TikTok in Europa bereits eine sehr umstrittene Belohnungsfunktion ab. Dabei ist TikTok nicht die einzige Plattform im Visier der EU-Kommission. Auch die Plattform X (ehemals Twitter) wird derzeit wegen Verstößen gegen den DSA untersucht.

Setzt TikTok übrigens die Vorgaben der EU-Kommission nicht um, droht eine Geldstrafe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

(Bild: Tigarto – stock.adobe.com)

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