Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) plant, im Zivilverfahren die Streitwertgrenze zugunsten der Amtsgerichte anzuheben. Bisher sollte sie von 5000 EUR auf 8000 EUR steigen. Nun sollen künftig Angelegenheiten bis 10.000 EUR vor den gut 600 Amtsgerichten Deutschlands verhandelt werden.
Damit will das Bundesministerium den markanten Rückgang der Eingangszahlen bei Amtsgerichten regulieren. Studien des Ministeriums zu dem Thema zeigten für den Zeitraum von 2005-2019 einen Klagerückgang von mehr als einem Drittel. Zwar war zuletzt von 2023 zu 2024 ein deutlicher Anstieg auf 773.000 Neueingänge zu verzeichnen, jedoch läge diese Zahl noch immer unter dem Niveau der Jahre bis 2020. Das BMJV sieht somit trotz des Anstiegs keine Trendwende.
In den Studien geben die Befragten unter anderem hohe Kosten und lange Verfahrensdauern als die wichtigsten Gründe für sinkende Klagebereitschaft an. Durch die Anhebung der Streitwertgrenze sollen mehr Zivilgerichtsverfahren die Amtsgerichte erreichen. Darin sieht die BMJV einen „wichtigen Beitrag zur Bürgernähe der Justiz“ durch die Amtsgerichte. Somit werde auch der Zugang zur Justiz erleichtert.
Durch diese Erhöhung soll laut BMJV auch auf die Geldwertentwicklung der letzten Jahre reagiert werden. Als Folge der Verschiebung der landgerichtlichen Verfahren in diesem Streitwertbereich wird erwartet, dass die Amtsgerichte wieder steigende Eingangszahlen verzeichnen können. Dies käme besonders kleinen Amtsgerichtsstandorten zugute. Diese seien nicht in der Lage, den Rückgang der Eingangszahlen mit Stellenabbau auszugleichen und stünden deshalb vor der Schließung. Zusätzlich sollen Streitigkeiten im Bereich des Nachbarrechts generell in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen, unabhängig von der Höhe des Streitwerts. Dafür sollen beispielsweise Rechtsstreitigkeiten im Arztrecht, Presserecht oder Vergaberecht zur Förderung der Spezialisierung des Rechts den Landgerichten zugewiesen werden. Ersten Hochrechnungen zufolge würden die Amtsgerichte rund 65.000 neue Verfahrenseingänge verzeichnen können.
Kritik übte daran die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Zwar lehnte diese das Vorhaben nicht grundsätzlich ab, warnte jedoch vor Überlastung der Amtsgerichte im ländlichen Raum. Außerdem wird ein deutlicher Verlust an Verfahren für die Anwaltschaft befürchtet. Vor dem Amtsgericht herrscht nämlich kein Anwaltszwang. Dennoch lassen sich nach BMJV die Parteien in 68 % der Fälle anwaltlich vertreten.
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