Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Widerrufsrecht ermöglicht Verbraucher:innen, bestimmte Verträge innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.
- Das Widerrufsrecht gilt vor allem bei Online-, Telefon- und Haustürgeschäften.
- Unternehmen müssen Verbraucher:innen ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehren.
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen können zu verlängerten Fristen und finanziellen Verlusten führen.
- Eine rechtssichere Widerrufsbelehrung schützt Unternehmen vor teuren rechtlichen Konsequenzen.
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Inhaltsverzeichnis
1. Was ist das Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht dient dem Verbraucherschutz und ermöglicht es Käufer:innen, Verträge, die online, telefonisch oder an der Haustür bzw. außerhalb der Geschäftsräume der Vertragspartner geschlossen wurden, innerhalb von 14 Tagen aufzulösen.
Der Widerruf kann formlos innerhalb der Frist erklärt werden. Geregelt ist das Widerrufsrecht insbesondere in §§ 312g, 355 ff. BGB.
Welche Verträge können widerrufen werden?
Widerrufbar sind insbesondere Verbraucherverträge, die im Fernabsatz, also etwa online, per E-Mail oder Telefon, oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Dies können Kaufverträge, Werkverträge, Dienstverträge, aber auch unter bestimmten Voraussetzungen Makler- und Mietverträge sein. Daneben gibt es besondere Widerrufsrechte, etwa bei Verbraucherdarlehen, bestimmten Ratenlieferungsverträgen oder Versicherungsverträgen.
Wann greift das Widerrufsrecht nicht?
Bei einem normalen Kauf im Ladengeschäft besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Daneben enthält § 312g Abs. 2 BGB besondere Ausnahmen – das Widerrufsrecht greift unter anderem nicht bei:
- kundenspezifisch angefertigten Produkten,
- schnell verderblicher Ware,
- entsiegelten Hygieneartikeln,
- entsiegelter Software, Musik oder Filmen,
- einzelnen Zeitungen und Zeitschriften,
- Produkten mit stark schwankenden Marktpreisen,
- Hotelbuchungen, Mietwagen, Lieferdiensten oder Freizeitveranstaltungen mit festem Termin,
- notariell beurkundeten Verträgen, etwa Grundstückskäufen,
- digitalen Inhalten, wenn der Download oder das Streaming mit Zustimmung bereits begonnen hat,
- vollständig erbrachten Dienstleistungen, wenn der Kunde dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt hat.
Die Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beträgt i. d. R. 14 Tage. Innerhalb dieser Frist muss die Erklärung abgeschickt werden. Das geht formlos.
Je nach Vertragsgegenstand gibt es unterschiedliche Startzeitpunkte der Frist. Beim Online-Shopping beginnt die Frist am Tag nach Erhalt der Ware, bei Dienstleistungsverträgen am Tag nach dem Vertragsschluss.
Werden Kund:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt, dann gilt eine verlängerte Widerrufsfrist, und zwar von 12 Monate und 14 Tage – insbesondere bei Haustürgeschäften kann schnell untergehen, die Widerrufsbelehrung auszugeben.
2. Wie sieht eine Widerrufsbelehrung aus?
Was ist eine Widerrufsbelehrung?
Verbraucher:innen müssen vor Abgabe ihrer Vertragserklärung klar und verständlich über das Widerrufsrecht informiert werden. Nach Vertragsschluss sind die maßgeblichen Vertragsinformationen einschließlich Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. ein PDF in einer E-Mail) zu übermitteln. Bei der Belehrung handelt es sich um eine Information, in der die Verbraucher:innen über ihre Rechte und die notwendigen Informationen zum Widerruf informiert werden.
Was schreibe ich in einer Widerrufsbelehrung?
Der Gesetzgeber hat auf Basis der geltenden Vorschriften Mustervorlagen für die Widerrufsbelehrung eingeführt. Wichtig dabei ist es, darauf zu achten, dass diese Muster noch einmal auf das eigene Geschäftsmodell angepasst werden.
Muster einfach zu übernehmen, kann schnell zu Fehlern führen. Je nach Branche gelten ggf. unterschiedliche Vorschriften. Daher ist anwaltliche Beratung sehr zu empfehlen, um Fehler und teure Konsequenzen zu vermeiden.
Wie integriere ich die Widerrufsbelehrung?
Über das Widerrufsrecht muss vor und nach Abgabe der Bestellung belehrt werden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Belehrung rechtssicher in den Kaufprozess zu integrieren.
- Die Widerrufsbelehrung im Checkout deutlich verlinken.
- Neben AGB als zusätzliches Dokument herausgeben und ggf. bestätigen lassen. Die Widerrufsbelehrung sollte nicht in die AGB integriert werden, ansonsten muss darauf explizit hingewiesen werden.
- Nach Abschluss des Vertrages muss die Widerrufsbelehrung nochmal auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden, z.B. als PDF.
Ein Link im Footer oder ein Link zu den AGB, in denen Widerrufsbelehrung nochmal enthalten ist, reicht nicht aus. Der Hinweis muss so platziert sein, dass Verbraucher:innen ihn im Bestellprozess klar wahrnehmen können.
3. Welche Fehler passieren bei Widerrufsbelehrungen?
Einige typische Fehler schleichen sich schnell beim Erstellen und Nutzen der Widerrufsbelehrung ein:
- Fehlende Aktualität: die Belehrung wird nicht an neue rechtliche Entwicklungen angepasst
- Pauschaler Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht darf nur ausgeschlossen werden, wenn eine gesetzliche Ausnahme tatsächlich greift.
- Widerrufsbelehrung wird nicht ordnungsgemäß eingebunden oder gar nicht an Verbraucher:innen gegeben.
- Angaben zur Widerrufsfrist sind widersprüchlich: Standard sind 14 Tage, manche Händler bieten auch längere Fristen an. Diese müssen aber eindeutig und unmissverständlich angegeben werden
4. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Diese Folgen drohen Unternehme
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann teure Konsequenzen nach sich ziehen und so für Unternehmen zu einer teuren Falle werden.
Rechte von Verbraucher:innen
Wird die Widerrufsbelehrung nicht ordentlich durchgeführt, haben Verbraucher:innen Rechte, die sie geltend machen können:
- Verlängerte Widerrufsfrist: ohne Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage
- Wurde nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und mögliche Wertersatzpflichten belehrt, kann der Anspruch auf Vergütung oder Wertersatz trotz bereits erbrachter Leistung entfallen. Als Folge bleiben die Unternehmen oft auf den Kosten sitzen.
Es gibt für Unternehmer:innen aber die Möglichkeit, den Fehler zu „heilen“, indem die Widerrufsbelehrung nachgereicht wird. Dann beginnt die neue Frist ab dem Moment der Nachreichung.
Ausgewählte Urteile zum Thema Widerrufsbelehrung
LG Frankenthal vom 15.04.2025, Az.: 8 O 214/24
Ein Gärtner verlor seinen kompletten Werklohn, weil er den Kunden nicht über das gesetzliche Widerrufsrecht belehrt hatte. Da der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurde (Haustürgeschäft), stand dem Kunden ein Widerrufsrecht zu. Weil keine Widerrufsbelehrung erfolgte, konnte der Kunde den Vertrag noch Monate später wirksam widerrufen. Folge: Der Unternehmer erhielt weder den Werklohn noch einen Wertersatz für die bereits erbrachte Arbeit.
LG Flensburg vom 09.10.2025, Az. 4 O 80/25
Ein als Fernabsatzgeschäft geschlossener Mandatsvertrag kann widerrufbar sein, wenn der Mandant als Verbraucher handelt und keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist.
Auch eine Geschäftsführerin kann im Einzelfall Verbraucherin sein, wenn der konkrete Vertrag nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.
Wird keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage. Erfolgt ein wirksamer Widerruf, entfällt der Honoraranspruch des Anwalts vollständig, selbst für bereits erbrachte Leistungen. Mandant:innen gelten auch dann als Verbraucher, wenn sie z. B. formal Geschäftsführer:innen sind – entscheidend ist der konkrete Einzelfall.
EuGH Urteil vom 17.05.2023, Az. C-97/22
Verbraucher müssen keine Zahlung leisten, wenn sie einen Dienstleistungsvertrag widerrufen, ohne zuvor über ihr Widerrufsrecht belehrt worden zu sein. Das gilt sogar dann, wenn die Leistung bereits vollständig erbracht wurde.
Der Unternehmer trägt in diesem Fall alle entstandenen Kosten selbst und hat keinen Anspruch auf Vergütung oder Wertersatz. Hintergrund ist der starke Verbraucherschutz im EU-Recht, der eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zwingend voraussetzt.
5. Widerrufsbelehrung: Wer kann mir helfen?
Zur Erstellung der Widerrufsbelehrung können Sie die gesetzlichen Muster nutzen. Aber gerade die notwendigen Individualisierungen stellen oft große Stolperfallen dar. Ähnlich sieht es aus mit der Nutzung von Generatoren oder dem Gebrauch von KI – hier gibt es einige potenzielle Fehlerquellen. advomare unterstützt Unternehmen regelmäßig bei der Erstellung und Prüfung von Widerrufsbelehrungen und AGB.
Das kann advomare für Sie tun
- Erstellung einer rechtssicheren Widerrufsbelehrung
- Prüfung bereits bestehender Widerrufsbelehrungen
- Ordnungsgemäße Integration der Belehrung in Ihren individuellen Kaufprozess
- Hilfe bei problematischen Widerrufsverfahren
- Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung
- Hilfe bei Prüfung und Erstellung von AGB
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6. Widerrufsbelehrung-FAQ
Ist eine Widerrufsbelehrung in den AGB zulässig?
Ja, eine Widerrufsbelehrung in den AGB kann zulässig sein, wenn diese ordnungsgemäß eingebunden ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Belehrung muss leicht zugänglich sein und deutlich hervorgehoben werden. Nicht vergessen: Auch nachdem der Vertrag zustande gekommen ist, müssen Sie Verbraucher:innen erneut die Widerrufsbelehrung zukommen lassen.
Unter welchen Umständen besteht kein Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht gilt hauptsächlich bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften. Ausnahmen sind z. B. schnell verderbliche Waren, versiegelte Datenträger, Hygieneartikel oder kundenspezifische Waren wie Maßanfertigungen. Bei digitalen Inhalten wie Downloads oder Streaming kann das Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
Hat man immer 14 Tage Widerrufsrecht?
14 Tage ist gesetzlicher Standard für die Widerrufsfrist. Manche Unternehmen gewähren längere Fristen, diese müssen aber unmissverständlich formuliert sein.
Wird nicht ordnungsgemäß belehrt, kann die Frist verlängert werden – auf 12 Monate und 14 Tage.
Ist ein Widerruf formfrei möglich?
Ja, der Widerruf kann formfrei mündlich, telefonisch, per Mail oder Formular erklärt werden. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, dies aber schriftlich zu erledigen. Es braucht keine spezielle Begründung, die Erklärung muss aber eindeutig sein.
Was passiert bei fehlender Widerrufsbelehrung?
Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung, kann der Unternehmer trotz bereits erbrachter Leistung seinen Anspruch auf Vergütung oder Wertersatz verlieren. Das Risiko ist besonders hoch bei Dienstleistungen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Durch das Fehlen einer ordnungsgemäßen Belehrung verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage. Es besteht also ein hohes finanzielles Risiko, wenn die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß stattfindet.
Wer muss die Widerrufsbelehrung beweisen?
Die Beweislast, dass die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß stattgefunden hat, liegt beim Unternehmer. Dieser muss darlegen, dass die Verbraucher:innen klar, verständlich und formgerecht über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Hierbei muss auch die Übermittlung belegt werden.
Die Beweislast dafür, dass der Widerruf erklärt und rechtzeitig abgesendet wurde, liegt im Streitfall bei den Verbraucher:innen.
(Bild: valiantsin – stock.adobe.com)
