Das Wichtigste auf einen Blick
- Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung gehen oft ineinander über, unterscheiden sich aber vor allem in einem Punkt: ihrer Zugänglichkeit zum Beweis
- Eine unwahre Tatsachenbehauptung kann durch Beweise widerlegt werden, ist aber nicht immer gleich strafbar
- Gegen rechtswidrige unwahre Tatsachenbehauptungen, zum Beispiel auch in Online-Bewertungen, kann man mit Hilfe eines Anwalts vorgehen
Inhaltsverzeichnis
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1. Unwahre Tatsachenbehauptung vs. Meinungsäußerung: Was ist was?
Es ist fast schon ein Alltagsstreit, ob eine Aussage nun eine Meinungsäußerung oder eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellt. „Ich sag ja nur meine Meinung“, ist eine beliebte Reaktion. Die Unterschiede sind zwar fein, aber es gibt sie und gerade auch bei Online-Bewertungen, zum Beispiel Google Bewertungen, sollte man darauf achten.
Definition Meinungsäußerung
Eine Meinungsäußerung, auch Werturteil genannt, wird durch folgende Charakteristika bezeichnet
- Stellungnahme und Meinen im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung
- Subjektiver Bezug zwischen dem Äußernden und der getätigten Äußerung
Das bedeutet, eine Meinungsäußerung ist nicht dem Beweis zugänglich, sie ist nicht auf den Wahrheitsgehalt überprüfbar.
Grenzen der Meinungsäußerung / unzulässige Meinungsäußerung
Grundsätzlich sind alle Meinungen zunächst zulässig. Denn in Deutschland gilt die Meinungsfreiheit und diese ist auch durch Art. 5 GG geschützt. Dabei ist es vollkommen egal, ob die geäußerte Meinung rational, emotional, begründet oder unbegründet ist und auch verletzende Meinungen können geschützt sein.
Doch man kann nicht alles unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit sagen. Es gibt Grenzen, wie zum Beispiel die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und auch der Jugendschutz. Hier ist oftmals eine genaue Abwägung erforderlich.
Definition Tatsachenbehauptung & unwahre Tatsachenbehauptung
Bei einer Tatsachenbehauptung gibt es eine objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität. Damit ist die Tatsachenbehauptung einer objektiven Klärung und somit dem Beweis zugänglich. Es ist also überprüfbar, ob diese wahr ist oder nicht.
Eine unwahre Tatsachenbehauptung stimmt nachweislich nicht. Die Beziehung zwischen Äußerung und Realität ist nicht vorhanden.
Die Beweislast, ob eine Tatsachenbehauptung wahr oder unwahr ist, liegt in der Regel bei der äußernden Person, nicht bei der betroffenen Person.
Verleumdung und üble Nachrede
Verleumdung und üble Nachrede sind rechtswidrige Ehrverletzungen verbunden mit unwahren Tatsachenbehauptungen, unterscheiden sich aber in einem wichtigen Punkt:
- Verleumdung ist das bewusste Erzählen von Unwahrheiten, um eine Person herabzuwürdigen oder verächtlich zu machen.
- Üble Nachrede ist ein unbewusstes Erzählen von Unwahrheiten, das „Nachreden“ von aufgeschnappten Informationen. Das Ziel ist aber bei beiden das gleiche: Die Herabwürdigung und Verächtlichmachung der betroffenen Person.
Was ist Rufmord?
Die Bezeichnung Rufmord oder auch Rufschädigung wird im Alltag oft benutzt. Häufig liest man als Antwort auf eine verletzende Aussage den Satz: „Wir zeigen dich an wegen Rufmord“.
Rufmord wird umgangssprachlich für die Verbreitung von Behauptungen, die das Ansehen einer Person beeinträchtigen sollen, verwendet.
ABER, Rufmord ist kein Tatbestand im Strafgesetzbuch.
Man würde wenn dann von einer Verleumdung oder üblen Nachrede ausgehen, sofern es sich beim vermeintlichen Rufmord auch darum handelt.
2. Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung in Bewertungen (mit Einschätzung vom Anwalt)
In Bewertungen, zum Beispiel Google Bewertungen, ist die Gratwanderung zwischen Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung bzw. einer unwahren Tatsachenbehauptung besonders schmal. Natürlich möchte man als Kunde seine Meinung kundtun, egal ob gut oder schlecht. Hier muss man aufpassen, wie man seine Aussagen formuliert. Auch als Empfänger:in von Rezensionen muss man auch unterscheiden können, was die Meinung von Kund:innen widerspiegelt und was wirklich ein Angriff auf die Persönlichkeitsrechte darstellt.
Beispiele:
„Das Café hat mir nicht gefallen, die Wandfarbe war sehr irritierend und der Kuchen hat mir nicht geschmeckt“
🡪 Das ist eine Meinungsäußerung, da es eine rein subjektive Wahrnehmung ist. Aber der Äußerung liegt auch eine Tatsachenbehauptung zu Grunde – dass man tatsächlich in dem Café war. Wenn das nicht der Fall war, stützt sich die Meinungsäußerung auf eine unwahre Tatsachenbehauptung und ist damit wiederum angreifbar.
„Der Inhaber wäscht nie seine Gläser ab und ich habe gesehen, wie er auf’s Essen spuckt “
🡪 Das ist eine klassische Tatsachenbehauptung, da die Aussage dem Beweis zugänglich ist. Wenn sich die Aussage als unwahr herausstellt, liegt der Straftatbestand der Verleumdung vor. In diesem Fall muss die äußernde Person den Wahrheitsgehalt beweisen.
„Geht dort nicht hin. Den Arzt kann ich nicht empfehlen, er hat mich falsch untersucht und behandelt“
🡪 Hier liegt eine Kombination aus beidem vor. Die Empfehlung oder der Boykott-Aufruf bzgl. des Arztes ist eine subjektive Äußerung und unterliegt prinzipiell der Meinungsfreiheit, aber die falsche Behandlung lässt sich anhand der Patientenakte nachvollziehen und unterliegt dem Beweis. Hier kommt es darauf an, welche Äußerung überwiegt. Da sich die Empfehlung und der Boykott-Aufruf allerdings auf die Falschbehandlung bezieht, kann man davon ausgehen, dass die gesamte Aussage angreifbar ist, wenn keine Falschbehandlung vorlag.
„Die Frau Mustermann trinkt regelmäßig vor der Arbeit und ist nur besoffen. So hat’s mir Person X erzählt“
🡪 Die ist eine Tatsachenbehauptung und würde in dem Fall, dass diese unwahr ist, als üble Nachrede gewertet werden.
Oft ist es nicht so einfach, zwischen Tatsachenbehauptungen und reinen Werturteilen abzuwägen. Eine Meinungsäußerung liegt vor, wenn diese in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist oder der tatsächliche Gehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass er gegenüber dem Wertungscharakter in den Hintergrund tritt. Soweit eine Tatsachenbehauptung mit einem Werturteil verbunden ist bzw. beides ineinander übergeht, ist darauf abzustellen, was im Vordergrund steht und damit überwiegt. Wenn die Meinungsäußerung ausschließlich auf einer unwahren Tatsachenbehauptung beruht, geht man davon aus, dass die Tatsachenbehauptung im Vordergrund der Äußerung steht.
Rechtsanwalt Martin Jedwillat
3. Folgen der unwahren Tatsachenbehauptung
Natürlich haben auch rechtswidrige Tatsachenbehauptungen ihre Konsequenzen. Gerade dann, wenn die Betroffenen die ihnen zustehenden Ansprüche geltend machen.
Strafbarkeit von Äußerungen
Eine rechtswidrige unwahre Tatsachenbehauptung kann verschiedene Konsequenzen haben, dabei hängt es von der Art der Tatsachenbehauptung ab. Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen sind möglich. Eine Anzeige allein reicht jedoch nicht aus, es muss binnen 3 Monaten ein Strafantrag gestellt werden.
Oftmals wird dieser aber durch die Strafverfolgungsbehörden nicht weiter verfolgt und Betroffene auf den Privatklageweg verwiesen.
Rechtsansprüche der Betroffenen
Betroffene von einer unwahren Tatsachenbehauptung können verschiedene Rechtsansprüche geltend machen, um weitere Aussagen dieser Art zu vermeiden und auch den bestehenden entgegenzutreten. Dazu gehören:
- Unterlassung: die unwahre Tatsachenbehauptung soll zukünftig nicht mehr getätigt werden
- Berichtigung, insbesondere Widerruf: die Unwahrheit muss korrigiert werden
- Löschung: gerade bei Äußerungen im Internet und insbesondere bei Bewertungen ist dies wichtig
- Gegendarstellung: dies ist in erster Linie bei Medien der Fall
- Schadensersatz: auch dieser spielt bei Online-Bewertungen eine große Rolle, denn durch unwahre Bewertungen kann dem Geschäft sehr geschadet werden
Diese Rechtsansprüche werden oftmals in Abmahnungen geltend gemacht.
Unwahre Tatsachenbehauptung: Wie gehe ich damit um?
„Auge um Auge“ sollte hier, wie bei anderen Situationen auch, nicht gelten.
Als Rache eine andere Unwahrheit erzählen oder Informationen bekanntzugeben, die dem Datenschutz unterliegen, sollte absolut vermieden werden. Solch eine Reaktion ist nicht wieder rückgängig zu machen und kann wiederum andere Konsequenzen nach sich ziehen.
Als betroffene Person sollte man zunächst einen kühlen Kopf bewahren und in Kontakt mit der Person oder dem entsprechenden Portal treten. So kann man erstmal versuchen, die Situation zu klären.
Man kann bereits dazu einen Anwalt einschalten, der die Kommunikation übernimmt. Spätestens wenn es auf dem ersten Weg nicht funktioniert, lohnt sich der Einsatz eines Anwalts.
Wie reagiere ich auf angreifende Bewertungen?
Negative Online-Bewertungen können dem Geschäft schaden und Bewertete oder in der Bewertung genannte Personen verletzen. Dennoch sollte man nicht unbedacht auf negative Rezensionen reagieren.
Bewertungen, wie Google Bewertungen, können auch eine Chance zur Verbesserung darstellen. Man sollte also gegebenenfalls erstmal reflektieren, ob die Bewertung berechtigt ist und man sich der Kritik stellen sollte.
Dennoch muss man eine unechte und unwahre Tatsachenbehauptung sowie andere rechtswidrige Aussagen, wie z. B. Beleidigungen oder Schmähkritik, in Bewertungen nicht über sich ergehen lassen. Sie können Bewertungen z. B. bei Google löschen lassen. Für rechtswidrige Äußerungen beispielsweise in Google Bewertungen, können Sie über ein Formular bei Google die Löschung beantragen. Auch andere Plattformen, wie z. B. Kununu, jameda, ebay, Trustpilot oder Trustedshops haben Prüfverfahren für Bewertungen entwickelt und sind zur Prüfung nach entsprechender Beanstandung auch rechtlich verpflichtet.
Mit der Hilfe eines Anwalts steigen die Erfolgschancen, denn ein Anwalt kann sie zum Vorgehen beraten und die Löschung bei der Plattform rechtlich begründen. Außerdem kann ein Anwalt Sie dabei unterstützen, Ihre Rechtsansprüche, Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen durchzusetzen.
Auch bei advomare unterstützen wir Sie gerne im Vorgehen gegen unwahre Tatsachenbehauptungen.
Wir helfen Ihnen weiter bei:
- Dokumentation & Sicherung der Bewertung
- Beweisführung
- Schriftliche, ausführliche Begründung der Löschung
- Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
- Kommunikation mit den Plattformen und den Rezensenten
- Durchsetzung weiterer Rechtsansprüche wie Schadensersatz
- Beratung zu weiteren Schritten
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Bestehen gute Erfolgsaussichten, setzen wir uns außergerichtlich für 150,00 € netto bei Google für eine Löschung der Bewertung ein. Bei mehreren Bewertungen ist auch ein Paketpreis möglich
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4. FAQ
Was tun bei ungerechtfertigter Google Bewertung?
Sie können Google Bewertungen löschen lassen, wenn diese rechtswidrig sind (z. B. Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede) oder gegen die Google Richtlinien verstoßen. Ein Anwalt sollte Sie dabei immer unterstützen, um einen Löschantrag bei Google dezidiert begründen und so erfolgreich einreichen zu können.
Wann liegt eine Ehrverletzung vor?
Eine Ehrverletzung liegt dann vor, wenn eine Äußerung eine Person in ihrer persönlichen Ehre verletzt, z. B. eine Beleidigung. Nicht jede Ehrverletzung ist aber auch rechtswidrig. Rechtswidrig sind zum Beispiel üble Nachrede und Verleumdung.
Sind üble Nachrede und Verleumdung das gleiche?
Üble Nachrede und Verleumdung sind nicht das gleiche. Bei der üblen Nachrede wird eine unwahre Tatsachenbehauptung unbewusst „nachgeredet“, weitererzählt. Bei der Verleumdung werden Unwahrheiten bewusst verbreitet.
Wie kann man eine Google Rezension löschen?
Möchte man eine erhaltene Google Rezension löschen, geht dies über Google direkt. In einem eigenen Formular kann man Rechtsverstöße melden, dies muss allerdings genau aufgeschlüsselt werden. Richtlinien-Verstöße kann man unter dem Dreipunkt-Menü der individuellen Bewertung „als unangemessen melden“.
(Bild: KI generiert)