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Marke anmelden: Die wichtigsten Grundlagen

  • Rechtsanwalt Martin Jedwillat
  • 15.10.2025
  • Zuletzt aktualisiert am: 15.10.2025

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Marke ist ein Zeichen, das der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens dient und unter anderem durch eine Eintragung im Markenregister rechtlichen Schutz erhält.
  • Der Schutz, der entsteht, wenn man eine Marke anmelden lässt, schafft Wiedererkennungswert, verhindert Nachahmungen und unbefugte Nutzung und stärkt das Vertrauen in die Marke, was langfristig den Wert eines Unternehmens erhöht.
  • Die Anmeldung erfolgt je nach gewünschtem territorialen Schutzumfang beim DPMA, EUIPO oder WIPO.
  • Nicht alle Zeichen können geschützt werden – z. B. beschreibende Begriffe, Gattungsbegriffe, irreführende Marken oder staatliche Hoheitszeichen sind von der Eintragung ausgeschlossen.


Sie wollen eine Marke anmelden?

Wir begleiten Sie von der Recherche bis zur Eintragung und helfen Ihnen bei Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren sowie Löschansprüchen. In einer kostenfreien Ersteinschätzung erklären wir Ihnen den Ablauf des Anmeldeverfahrens und geben Ihnen einen Überblick über die anfallenden Kosten.

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1. Was muss ich wissen, um eine Marke anmelden zu können?

Was ist eine Marke?

Sucht man nach einer Definition für die Bezeichnung “Marke” wird man im Markengesetz schnell fündig:

§ 3 Markengesetz definiert Marke als Zeichen (darunter fallen Wörter, Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen etc.), das dazu geeignet ist, „Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Personen zu schützen.“

Lässt man also eine Marke beim zuständigen Marken- oder Patentamt eintragen, erhält man den Schutz, der für Namen, Claim, Symbol oder Logo für das geschützte Produkt oder die Dienstleistung steht.

Ein Schutz entsteht laut § 4 Markengesetz außerdem durch:

  • “Benutzung im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erlangt hat”
  • notorische Bekanntheit

Die Eintragung ist in der Regel die sicherste Methode, Markenschutz zu erlangen und damit am wichtigsten.

Dieser Schutz kann dann, je nachdem, wo die Marke eingetragen wurde, national oder auch international gelten.


Warum ist Markenschutz sinnvoll?

Doch ist es für Unternehmer überhaupt sinnvoll, die eigene Marke anmelden zu lassen?

JA, und dafür gibt es auch verschiedene Gründe:

  • Sicherheit: In Deutschland reicht die bloße Benutzung eines Zeichens in der Regel nicht aus. Eine Registrierung beim DPMA oder EUIPO ist notwendig. Dabei gilt: “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.”
  • Wiedererkennungswert: Die Marke ist ein wichtiges Symbol für das Produkt oder die Dienstleistung, z. B. erkennt man bekannte Marken schon anhand der Farbe oder der Schriftart.
  • Ist eine Marke eingetragen, darf außerdem das ®-Symbol genutzt werden. Dies bietet einen wichtigen Marketing- und Werbeeffekt.
  • Schutz vor unerlaubter Nutzung und „Nachmachen“: Eine Marke anmelden zu lassen schützt davor, dass sich andere mit dem eigenen Erfolg schmücken und den Markennamen nutzen, um ein Produkt zu verkaufen.    
    → Man hat ein sogenanntes Monopolrecht: Als Markeninhaber:in hat man grundsätzlich das Recht, anderen zu verbieten, ein identisches oder verwechslungsfähiges Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, die identisch oder ähnlich zu den Produkten sind, für die die eigene Marke angemeldet wurde. 
  • Vertrauen: Etabliert sich die Marke mehr und mehr, entsteht ein konstantes Markenbild, das wiederum Vertrauen bei Kund:innen und eine positive Assoziation schafft.


Was lässt sich nicht als Marke eintragen?

Nicht alles kann man als Marke anmelden. Das Markengesetz regelt durch sogenannte absolute Schutzhindernisse, die Fälle, in denen eine Marke nicht eingetragen werden kann. Hier ein paar Beispiele:

  • Fehlende Unterscheidungskraft: Ist der Markenname rein beschreibend, kann man diesen nicht sichern lassen. Marken sollen dazu dienen, dass potenzielle Kund:innen einen Rückschluss auf die entsprechende Dienstleistung bzw. Produkt ziehen können. Hierbei ist allerdings der Gesamteindruck entscheidend – also auch Design, Schreibweise etc.
  • Freihaltebedürfnis: Das Freihaltebedürfnis bezeichnet Zeichen oder Angaben, die Wettbewerber zur Beschreibung des Produktes oder der Art der Herstellung benötigen, z. B. „zuckerfrei“, „fettarm“ oder „vegan“ sind Begriffe, die sich nicht schützen lassen. Dieses Bedürfnis hat Vorrang vor dem wirtschaftlichen Interesse Einzelner.
  • Gattungsbegriffe: Die Bezeichnung für eine ganze Produktkategorie kann nicht geschützt werden. Bereits geschützte Marken können auch ihren Markenschutz verlieren, wenn sie sich zu einer Gattungsbezeichnung entwickeln.
  • Täuschungsgefahr: Ist es möglich, dass Kund:innen durch die Marke falsche Rückschlüsse auf Herkunft, Art oder Beschaffenheit des Produkts oder der Dienstleistung ziehen? Dann liegt eine Täuschungsgefahr vor und es ist nicht möglich, die Marke anmelden zu lassen.
  • ordnungs- oder sittenwidrige Zeichen
  • staatliche Hoheitszeichen und kommunale Wappen
  • amtliche Prüf- und Gewährzeichen
  • Kennzeichen internationaler Organisationen.

Hinzu kommen noch die relativen Schutzhindernisse: Relative Schutzhindernisse können dann eintreten, wenn es ältere Rechte für ähnliche oder gar identische Marken gibt, mit denen dann ggf. eine Verwechslungsgefahr besteht. Diese müssen aber von Dritten geltend gemacht werden – denn das Amt prüft nur die absoluten Eintragungshindernisse. 

Das heißt, solche Marken können zwar eingetragen werden, können aber durch Dritte angefochten werden. Daher ist eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche vor der Eintragung enorm wichtig und zu empfehlen.


Was ist der Unterschied zwischen Design- und Markenschutz?

Design- und Markenschutz sind beides wichtige Mittel zum Schutz geistigen Eigentums unterscheiden sich aber in einigen Punkten:

  • Designschutz: Der Designschutz wird auch als Geschmacksmusterschutz bezeichnet und soll das äußere Erscheinungsbild eines Produkts schützen. Darunter fallen z. B. Muster, Form oder auch Oberflächenstruktur, die ein Design einzigartig machen. Beispiele für Designschutz sind Kleidungsstücke, Haushaltsgeräte oder Möbeldesigns. Der Designschutz verfällt nach 25 Jahren. Geregelt ist dieser im Designgesetz.
  • Markenschutz: Schützt die Identität einer Ware oder Dienstleistung. Hierbei geht es um die Unterscheidbarkeit von anderen Produkten oder Leistungen im gleichen Bereich. Der Markenschutz schützt also Zeichen, die den Zweck verfolgen, die eigene Ware oder Dienstleistung von denen anderer zu unterscheiden. Der Markenschutz besteht zunächst für 10 Jahre und kann beliebig oft verändert werden.


2. Marke anmelden: die wichtigsten Schritte

Wo muss ich eine Marke anmelden?

Wo die Marke eingetragen werden muss, hängt ganz davon ab, welcher Schutz angestrebt wird: national oder auch international

  • Wollen Sie in Deutschland Ihre Marke anmelden? Dann erfolgt die Meldung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt)
  • Wollen Sie die Marke EU-weit anmelden: Dann muss die Eintragung beim Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) stattfinden.
  • Internationale Anmeldungen können auch über das DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gestellt werden.


Wie läuft eine Markenanmeldung ab?

Die wichtige Arbeit für eine erfolgreiche Markenanmeldung beginnt schon vor dem eigentlichen Eintragungsverfahren selbst: Mit der Recherche!

Schon vorab sollten Sie genau prüfen, ob Sie mit der Anmeldung Ihrer Marke eine bestehende Marke nicht verletzen oder Ihre Marke zu ähnlich zu einer anderen ist. 

Natürlich können zwei Produkte in sehr unterschiedlichen Kategorien den gleichen Markennamen haben, z. B. die Schokolade mit dem Namen Dove und das Duschgel mit demselben Namen.

Auch, ob Ihre Marke gegen die oben genannten absoluten Schutzhindernisse verstößt und daher nicht eintragungsfähig ist, sollten Sie schon vorab so genau wie möglich prüfen.

Die Vorabrecherche ist enorm wichtig, um erfolgreich die Marke anmelden zu können.


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Die Meldung beim Markenamt

Um eine Marke anmelden zu können, muss man alle für die Anmeldung relevanten Informationen an das zuständige Amt übertragen. Darunter fallen:

  • Identität der anmeldenden Peron
  • Beschreibung der Marke
  • Vorgaben für die Verwendung
  • Übermittlung der Marke (Logo, Design etc.)
  • Formatvorgaben für die schriftliche und elektronische Übermittlung
  • Wahl des Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: also in welchem Bereich das Angebot eingetragen werden soll.

Design, Farbe und Schriftart müssen genau definiert werden, bei einem akustischen Logo oder Jingle müssen Noten sowie ein Hörbeispiel eingereicht werden. Die Marke soll so exakt wie möglich beschrieben werden.


Zahlung der Anmeldegebühr

Je nach Art der Meldung und dem zuständigen Amt muss eine gewisse Anmeldegebühr entrichtet werden. Wie hoch diese Summe ist, hängt einerseits davon ab, wo man die Marke anmelden will – ob national oder international – und andererseits, in wie vielen Klassen die Marke angemeldet werden soll.


Prüfung der Marke

Nachdem die Anmeldegebühr bezahlt wurde, prüft das Amt, ob es Eintragungshindernisse für die angemeldete Marke gibt. 

  • Ist die Marke schutzwürdig? 
  • Sind die formalen Kriterien der Anmeldung eingehalten? 
  • Besteht das Risiko der Irreführung oder der Verbrauchertäuschung? 
  • Verstößt die Marke gegen Gesetze, Vorschriften oder die guten Sitten?


Eintragung ins Markenregister

Wann die neue Marke ins Register eingetragen wird, ist zwischen DPMA und EUIPO unterschiedlich.

  • Beim DPMA: Erfolgt die Prüfung ohne Beanstandungen bzw. wurden entsprechende Änderungen an der Marke nochmal vorgenommen, wird diese dann ins Markenregister eingetragen und veröffentlicht. Bereits dann besteht der Schutz. Danach muss noch eine Widerspruchsfrist von 3 Monaten abgewartet werden. In dieser Zeit können Andere Widerspruch gegen die Eintragung der Marke erheben. Gegebenenfalls muss die Marke dann wieder gelöscht werden.
  • Beim EUIPO: Hier erfolgt die Eintragung erst, nachdem die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Erst dann besteht der Schutz.

Nach dem Ende des Widerspruchzeitraums besteht der Markenschutz zunächst für 10 Jahre ab dem Tag der Anmeldung, sofern zwischenzeitlich kein Antrag auf Verfall gestellt wird. Gegen eine Gebühr kann dieser Schutz dann auch beliebig oft verlängert werden.


Infografik Marke anmelden – Schritte und Ablauf der Markenanmeldung beim DPMA einfach erklärt
Infografik Markenanmeldung: Was muss ich tun, um meine Marke anzumelden?


Marke eintragen lassen: Selbst oder mit Anwalt?

Um eine Marke anmelden zu können, braucht es keine anwaltliche Hilfe.

ABER wie bei vielen Rechtsthemen erhöht es enorm die Erfolgschance, wenn ein Anwalt oder eine Anwältin hinzugezogen wird.

  • Recherche: Anwält:innen können schon bei der Recherche genau prüfen, ob Ihre Marke gegen bestehende Rechte verstößt und überhaupt eingetragen werden kann. Auch können sie Empfehlungen geben, wie die Marke am besten gestaltet werden kann, um den Erfolg bei der Anmeldung zu erhöhen.
  • Die Eintragung selbst: Auch der Prozess der Markenanmeldung kann von Anwält:innen rechtlich sicher vorgenommen werden und bei Ablehnung können diese entsprechend Stellung nehmen und Sie weiter vertreten.


Wann verfällt eine Marke?

Es gibt verschiedene Gründe, warum der Schutz einer Marke verfallen kann:

  • Marke entwickelt sich zum Gattungsbegriff: passierte so mit Föhn, Flipflop oder Dynamit. Hiergegen versuchen Unternehmen immer wieder vorzugehen, um ihre Marke zu schützen, z. B. LEGO.
  • Keine Nutzung der Marke: Eine Marke muss für die eingetragene Ware oder Dienstleistung genutzt werden. Dafür wird eine Benutzungsschonfrist von 5 Jahren eingeräumt, um den Markteintritt vorzubereiten. Innerhalb dieser Zeit muss keine rechtserhaltende Benutzung nachgewiesen werden. Wann diese Frist beginnt, ist unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um eine deutsche oder eine Unionsmarke handelt.         
  • Wenn der Inhaber der Marke die Voraussetzungen nach §7 MarkenG nicht mehr erfüllt (§ 49 MarkenG)
  • Wenn die Marke durch ihre Benutzung inzwischen dazu geeignet ist, das Publikum über Art, Beschaffenheit oder geografische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen. (§ 49 MarkenG)

Der Verfall einer Marke wird auf Antrag erklärt, d.h. will man, dass eine Marke gelöscht wird, muss man dies entsprechend beantragen.


Die Markenanmeldung ist mehr als nur ein Formular auszufüllen. Bevor man alles auf die Wunschmarke ausrichtet und ggf. bereits Investitionen tätigt – etwa für Website, Logo oder Drucksachen – sollte unbedingt geprüft werden, ob die Marke überhaupt eintragungsfähig ist und ob es keine älteren, ähnlichen Marken gibt. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert teure Verfahren und womöglich sogar einen kompletten Neustart, wenn dies finanziell überhaupt möglich ist. Eine gründliche Markenprüfung erfordert Erfahrung und schützt langfristig vor unangenehmen Überraschungen.

Rechtsanwalt Martin Jedwillat


3. Marke anmelden: Wie kann advomare mir helfen?

Diese Aufgaben übernimmt advomare für Sie

Wenn Sie mit unserer Hilfe eine Marke anmelden wollen, übernehmen wir gerne folgende Aufgaben für Sie:

  • Recherche & Prüfung der Marke: Ist die Marke eintragungsfähig (absolute Schutzhindernisse) oder gibt es ähnliche oder sogar identische Marken?
  • Erarbeiten eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses: Für welche Waren und/oder Dienstleistungen soll die Marke angemeldet werden?
  • Durchführung der Markenanmeldung
  • Beratung zu weiterem Vorgehen bei Ablehnung
  • Unterstützung beim Widerspruchsverfahren, wenn gegen die Marke vorgegangen wird.
  • Durchsetzung von Löschansprüchen
  • Vertretung im Nichtigkeitsverfahren

Noch vor unserer Beauftragung beraten wir Sie gerne in einer kostenfreien Ersteinschätzung. Darin besprechen Sie mit uns, was eingetragen werden soll, erläutern den Ablauf des Anmeldeverfahrens und geben einen Überblick über die anfallenden Kosten. Kontaktieren Sie uns dafür gerne.


Wie lange dauert die Anmeldung meiner Marke?

Beim DPMA dauert die Anmeldung einer Marke unserer Erfahrung nach 2 bis 4 Monate, allerdings kann die Zeit mit einer verkürzten Anmeldung etwas beschleunigt werden. Dazu fällt eine zusätzliche Gebühr von 200 € an. 

Die Anmeldung beim EUIPO dauert ähnlich lang – dort dauert die Bearbeitung etwa 4 Monate, zzgl. der Widerspruchsfrist von 3 Monaten.


Was kostet es, eine Marke einzutragen?

Was genau es kostet, eine Marke anmelden zu lassen, richtet sich nach der Menge an Klassen, für die man die Marke schützen lassen will – je mehr Klassen desto höher fällt die Gebühr aus:

  • Beim DPMA beginnt die Gebühr bei 290 € für eine Eintragung inklusiver dreier Klassen, jede weitere Klasse ab der vierten kostet 100 €. (Kostenübersicht DPMA)
  • Beim EUIPO beginnt die Gebühr bei 850 € für eine Eintragung in eine Waren- und Dienstleistungsklasse. Die zweite Klasse kostet 50 €, jede weitere Klasse kostet 150 €.

Hinzu kommen dann noch Kosten für Recherche und Prüfung der Marke oder Anwaltskosten, sofern man dies extern beauftragt.


Sie wollen eine Marke anmelden?

Wir begleiten Sie von der Recherche bis zur Eintragung und helfen Ihnen bei Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren sowie Löschansprüchen. In einer kostenfreien Ersteinschätzung erklären wir Ihnen den Ablauf des Anmeldeverfahrens und geben einen Überblick über die anfallenden Kosten.

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4. Marke anmelden: Die häufigsten Fragen

Wann lohnt sich eine Markenanmeldung?

Wenn man ein Produkt, Dienstleistung etc. vor Nachahmung zum Beispiel sichern will, ist Markenschutz definitiv sinnvoll. Der Markenschutz bringt Vorteile für das Unternehmen, hilft Vertrauen aufzubauen und die eigene Bekanntheit zu steigern.


Wie funktioniert eine Markenlizenz?

Die Lizenzierung einer Marke ist nochmal ein zusätzlicher Schritt – damit ermöglichen sie es, Ihre Marke quasi zu vermieten – d.h. es gibt einen Vertrag zwischen Lizenznehmer und Ihnen als Lizenzgeber, in dem Lizenzgeber die Nutzungsrechte an die Lizenznehmer einräumen- Lizenznehmer können dann  die Markenprodukte als eigenständige Unternehmer anbieten. Die Lizenzgeber behalten die Markeninhaberschaft und haben durch die Einnahme der Lizenzgebühr einen wirtschaftlichen Vorteil.


Kann ich als Privatperson eine Marke anmelden?

Es ist für jede natürliche Person möglich, die Inhaberschaft einer Marke zu erhalten – man benötigt auch nicht zwingend anwaltliche Hilfe, um eine Marke anmelden zu können. Dennoch empfiehlt es sich, Unterstützung durch Anwält:innen in Anspruch zu nehmen, um sicherzugehen, dass die Marke auch schon von Anfang an rechtssicher gestaltet ist oder ggf. angepasst werden muss.


Ist mein Markenname schon vergeben?

Wenn Sie herausfinden wollen, ob Ihr gewählter Markenname schon vergeben ist, können Sie im Markenregister bspw. beim DPMA nachschauen, ob es unter diesem Namen schon eine eingetragene Marke gibt. Das Ganze ist ein enorm wichtiger Teil der vorhergehenden Recherchearbeit, bevor man eine Marke anmeldet.


Welche Markennamen kann man nicht schützen?

Im Markengesetz gibt es feste Schutzhindernisse, die festlegen, wann ein Markenname nicht geschützt werden kann. Darunter fallen: fehlende Unterscheidbarkeit des Namens, Verwendung von beschreibenden Angaben, Irreführungsgefahr, Verwendung von Hoheitszeichen oder ein Verstoß gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung.


Ist meine Marke nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist sicher?

Das ist ein gängiger Irrtum: Nein, die Marke ist nicht sicher nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist. Es kann immer noch sein, dass ältere Rechte verletzt werden, wenn deren Markeninhaber dies nicht regelmäßig überprüfen. Eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage kann auch weiterhin drohen.
Auch ein Antrag auf Verfall kann jederzeit gestellt werden.

(Bild: ImageFlow – stock.adobe.com)

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    Rechtsanwalt Martin Jedwillat

    Martin Jedwillat ist Gründer und Inhaber der advomare Rechtsanwaltskanzlei in Rostock. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen IT-, Medien- und Urheberrecht, insbesondere die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Reputation, Vertragsgestaltung sowie Datenschutz.