Das Wichtigste auf einen Blick
- Filesharing ist das digitale Tauschen von Dateien über Netzwerke.
- Grundsätzlich ist Filesharing erlaubt, wird aber dann rechtswidrig, wenn urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis verbreitet werden.
- Bei einer Filesharing-Abmahnung fordern Rechteinhaber:innen dann Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung.
- Wer eine Filesharing-Abmahnung erhält, sollte nicht übereilt handeln, sondern rechtliche Beratung einholen.
Inhaltsverzeichnis
Sie haben eine Filesharing-Abmahnung erhalten?
Wir prüfen die Abmahnung und informieren Sie einer kostenfreien telefonischen Ersteinschätzung über Ihre Handlungsmöglichkeiten und die möglichen Kosten.
1. Filesharing: Was ist das?
Was ist Filesharing überhaupt und wie funktioniert es?
Filesharing bezeichnet das Tauschen von Dateien, z. B. Musik, Filme, Texte oder Software über Tauschbörsen. Es ist also die Weitergabe von Daten unter Verwendung von sogenannten Filesharing-Netzwerken.
Aber auch über andere Wege, wie beispielsweise E-Mail kann man Filesharing betreiben (auch wenn hierüber das Volumen, das an Daten versendet werden kann, begrenzt ist).
In den Filesharing-Netzwerken laden User:innen Dateien runter und werden so auf den Plattformen auch selbst zu Anbieter:innen, da mit dem Download die Datei gleichzeitig erneut zur Verfügung gestellt wird. Und darüber können andere User:innen wiederum Dateien herunterladen.
Ist Filesharing sicher?
Ob Filesharing sicher ist oder nicht, hängt von der Plattform ab. Man sollte aber immer sehr vorsichtig sein, wenn man Dateien aus unbekannten Quellen herunterlädt.
Hier können stets Gefahren lauern:
- Unabsichtliches Downloaden von Schadsoftware
- Unabsichtlicher Upload privater Dateien, die nicht veröffentlicht werden sollten
- Down- bzw. Upload von Dateien, die gegen Gesetze verstoßen
Ist Filesharing illegal?
Filesharing an sich ist in seinen Grundprinzipien nicht illegal.
Problematisch wird Filesharing dann, wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, zu denen man selbst nicht die Veröffentlichungs- und Verbreitungsrechte hat. Sowohl der Upload als auch der Download ist nicht legal und die Rechteinhaber:innen können dann gegen die Verbreitung vorgehen.
Unterschied Streaming & Filesharing
– Streaming = Abspielen von Medieninhalten wie Filme, Serien oder Musik über das Internet. Hierbei werden laufend Daten übertragen und direkt verarbeitet. Auch Streaming kann illegal sein, wenn die Plattform nicht die Rechte für das verbreitete Werk hat.
– Der Unterschied zu Filesharing: Bei Filesharing werden die Dateien auf dem Endgerät der User:innen gespeichert, beim Streaming gibt es kein dauerhaftes Speichern der Dateien.
Dieser Unterschied hat aber nichts mit der Rechtswidrigkeit zu tun – Streaming wird übrigens dann als illegal gewertet, wenn Nutzer:innen hätten erkennen können, dass sie beim Streaming auf eine illegale Quelle zugreifen (Urteil des EuGH (2017): Az. C-527/15)
2. Filesharing-Abmahnung
Rechteinhaber:innen können gegen Urheberrechtsverstöße durch Filesharing vorgehen. Meist geschieht dies über eine Abmahnung. Einige Kanzleien haben sich auch auf Filesharing-Abmahnungen spezialisiert.
Filesharing-Abmahnung: Das steht drin?
Der Vorwurf in der Filesharing-Abmahnung? Die Verletzung von Urheberrechten. Erstmal wird hier meist eher das Anbieten von Daten abgemahnt, weniger das Herunterladen. Da man aber mit dem Download auch gleichzeitig zum Anbieter wird, ist auch beim Herunterladen ein hohes Abmahn-Risiko.
Meist vertreten die abmahnenden Kanzleien nicht die Urheber direkt, sondern oft sogenannte Rechteverwerter, z. B. die Produktionsstudios von Filmen.
In der Filesharing-Abmahnung werden Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht:
- Schadensersatz: Die Höhe des möglichen Schadensersatzanspruchs richtet sich danach, wie hoch die Lizenzgebühr eigentlich ausgefallen wäre. Dafür greifen verschiedene Elemente wie Beliebtheit des Werks, wirtschaftliche Verwertbarkeit und bestehende Lizenzmodelle.
- Kostenerstattungsanspruch: Das ist die Forderung zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten, also Anwaltskosten oder Kosten, die bei der Ermittlung angefallen sind.
- Unterlassungsanspruch: Filesharing-Abmahnungen enthalten auch immer eine Unterlassungserklärung. Die abgemahnten Personen verpflichten sich mit ihrer Unterschrift auf der Erklärung, in Zukunft keine urheberrechtlich geschützten Werke des Rechteinhabers im Netz zu verbreiten. Sollte es doch wieder zu einem Rechtsverstoß kommen, greifen dann hohe Vertragsstrafen, meist im Wert von mehreren tausend Euro.
Es gibt viele Kanzleien wie zum Beispiel Frommer Legal, die sich auf Filesharing-Abmahnungen spezialisiert haben.
Das kostet eine Filesharing-Abmahnung
Welche Kosten genau in einer Filesharing-Abmahnung aufgerufen werden, lässt sich pauschal nicht sagen. Die tatsächlichen Kosten hängen an verschiedenen Faktoren: Anwaltskosten, Höhe des geforderten Schadensersatzes, Schwere des Rechtsverstoßes.
Allerdings gibt es eine Deckelung bei Filesharing-Abmahnungen, die den Streitwert für den Unterlassungsanspruch auf 1.000 Euro begrenzen (EuGH 28.04.2022 – C-559/20) – anhand des Streitwerts wird dann in der Regel das Anwaltshonorar berechnet. So liegen die Kosten dann meist zwischen einigen hundert bis über tausend Euro.
Wie werden Rechtsverstöße ermittelt
Um mögliche Rechtsverstöße gegen das Urheberrecht zu identifizieren, nutzen die Rechteinhaber spezielle Programme, die Filesharing-Plattformen systematisch überwachen. Dort werden dann einige Daten erfasst: Zeitpunkt des Upload/Downloads, IP-Adresse und die Metadaten der Datei.
Mit der IP-Adresse ermitteln die Rechteinhaber dann über den Provider die Identität des Anschlussinhabers. Mit den daraus ermittelten Daten versenden Rechtsanwält:innen dann die Abmahnungen.
Muss ich bei einer Filesharing-Abmahnung haften, auch wenn ich unschuldig bin?
Auch wenn Ihnen als Anschlussinhaber:in die Abmahnung zugestellt wird, haften Sie nicht automatisch, wenn Sie den Rechtsverstoß nicht begangen haben.
Aufgrund des Untersuchungsverfahrens der Rechteinhaber werden Sie zunächst als Täter:in vermutet, dies lässt sich aber entkräften – wenn Sie als Anschlussinhaber:in nachweisen können, dass und welche anderen Personen wie z. B. Mitbewohner, Mieter, etc. als Täter in Frage kommen und zum Tatzeitpunkt Zugriff auf den Internetanschluss hatten.
Sie müssen als Anschlussinhaber:in zwar nicht aufklären, wer genau als Täter:in in Frage käme – nachforschen aber schon. Sie genügen dann dieser sogenannten sekundären Darlegungslast, wenn Sie hinreichend vortragen, dass und welche anderen Personen wie z. B. Mitbewohner:innen, Mieter:innen etc. als Täter:in in Frage kommen und zum Tatzeitpunkt Zugriff auf den Internetanschluss hatten.
Auch wenn dann keine Täterhaftung zutrifft, kann es sein, dass die Störerhaftung greift. Also, dass Sie als Anschlussinhaber:in dann für den Rechtsverstoß haften, wenn Sie Belehrungs-, Prüf- oder Kontrollpflichten gegenüber den Mitnutzenden verletzt haben.
Hiervon ausgenommen sind Betreiber:innen von öffentlichen Wlans wie in Restaurants oder Netzwerken. Diese haften seit 2017 nicht mehr, wenn sich die User:innen registrieren müssen.
3. Filesharing-Abmahnung erhalten: Wie reagiere ich richtig?
Wenn Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten, gilt: erstmal ruhig bleiben und nichts überstürzen.
Nehmen Sie nicht sofort Kontakt zur gegnerischen Kanzlei auf und zahlen Sie auch nicht sofort – das könnte nämlich als Schuldeingeständnis gewertet werden. Kontaktieren Sie möglichst zeitnah einen Anwalt oder eine Anwält:in und lassen Sie die Filesharing-Abmahnung prüfen. Haben Sie den Rechtsverstoß nicht begangen, können Anwält:innen dagegen Widerspruch einlegen.
Haben Sie den Rechtsverstoß vielleicht doch begangen? Dann können Anwält:innen Ihnen helfen, ein umfassendes Schuldeingeständnis zu umgehen und die Unterlassungserklärung zu modifizieren.
Achten Sie genau auf die Fristen in dem Schreiben: Lassen Sie die Frist einfach verstreichen, kann die abmahnende Kanzlei eine einstweilige Verfügung beantragen und auf Sie kommen hohe Kosten zu.
Wann verjährt der Schaden wegen Filesharings?
Die Schadensersatzansprüche können auch beim Thema Filesharing nicht unbegrenzt geltend gemacht werden, weshalb viele Rechteinhaber dort sehr hinterher sind.
Die Ansprüche auf Zahlung eines Aufwendungsersatzes wie für Kosten für die Ermittlung oder des Auskunftsverfahrens verjähren nach drei Jahren gem. § 102 Satz 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) in Verbindung mit §§ 195, 199 Abs. 1 BGB.
Unterlassungsansprüche verjähren ebenfalls nach 3 Jahren.
Die Verjährungsfrist beginnt allerdings erst mit Ende des Jahres, in dem der Verstoß passiert ist. Also passiert beispielsweise 15.06.2023 ein Rechtsverstoß, so beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2023 und endet nach einem Zeitraum von 3 Jahren am 31.12.2026.
4. Filesharing: So hilft Ihnen advomare
Sie haben eine Filesharing-Abmahnung erhalten und brauchen unsere Hilfe? Wir sind für Sie da: Nutzen Sie unser Kontaktformular und senden Sie uns Ihre Abmahnung zu.
Wir prüfen die Abmahnung und informieren Sie in einem kostenfreien telefonischen Erstgespräch über Ihre Handlungsmöglichkeiten und aufkommende Kosten. Wir kümmern uns um die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und bearbeiten, nach Beauftragung, Ihren Fall.
Sie haben eine Filesharing-Abmahnung erhalten?
Wir prüfen die Abmahnung und informieren Sie einer kostenfreien telefonischen Ersteinschätzung über Ihre Handlungsmöglichkeiten und die möglichen Kosten.
5. Filesharing FAQ – die häufigsten Fragen
Ist Filesharing eine Straftat?
Filesharing an sich ist erstmal keine Straftat. ABER wenn ohne die entsprechende Erlaubnis der Rechteinhaber urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet wird, ist Filesharing nicht mehr legal.
Welche Gefahren gibt es beim Filesharing?
Beim Filesharing lauern einige Gefahren:
– Dateien werden ohne Kontrollinstanz hochgeladen – es könnte auch eine andere Datei enthalten sein, die zum Beispiel auch rechtliche Konsequenzen haben kann (z. B. bestimmtes pornografisches Material)
– Dateien können auch Schadsoftware beinhalten und das eigene Endgerät schädigen, je anonymer die Plattform, desto vorsichtiger sollte man sein
– Gefahr gegen Urheberrecht zu verstoßen
– Gefahr, versehentlich Daten freizugeben, die man eigentlich nicht freigeben wollte, z. B. welche sehr privater Natur
Wann verjährt eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?
Die Ansprüche, die in einer Abmahnung geltend gemacht werden, verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt allerdings erst zum Ende des Jahres, in dem der Rechtsverstoß stattfand.
Wie lange dauert es, bis eine Abmahnung wegen Filesharings kommt?
Wie lange es dauert, bis eine Abmahnung kommt, kann man nicht allgemein sagen. Die Rechteinhaber crawlen regelmäßig Filesharing-Plattformen auf der Suche nach Rechtsverstößen. Meist werden diese recht zügig versendet, aber rein theoretisch können die Abmahnung bis zur Verjährungsfrist versendet werden.
Was kostet eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?
Eine pauschale Preisangabe für eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung gibt es nicht. Der Streitwert ist auf 1000 Euro zzgl. des geltend gemachten Schadensersatzes gedeckelt – so liegen die Gesamtkosten dann meist zwischen einigen hundert bis über tausend Euro.
(Bild: phimprapha – stock.adobe.com)
