Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Digital Services Act (DSA) ist eine EU-Verordnung, die einheitliche Regeln für digitale Dienste in der EU schafft, um Nutzer:innen zu schützen und Unternehmen mehr Rechtssicherheit zu geben.
- Der DSA betrifft alle Unternehmen, die digitale Dienste in der EU anbieten, wobei besonders große Anbieter wie Google oder Amazon strengeren Regeln unterliegen.
- Der DSA legt gestaffelte Pflichten für digitale Dienste fest, darunter Transparenz- und Meldepflichten oder Schutzmaßnahmen für Nutzer:innen.
- Die Durchsetzung des DSA erfolgt durch nationale Behörden der Mitgliedstaaten, während die EU-Kommission für besonders große Plattformen zuständig ist.
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Inhaltsverzeichnis
1. Der Digital Services Act: Ganz allgemein
Der Digital Services Act (DSA) oder auch Gesetz über digitale Dienste ist eine EU-Verordnung, die 2022 in Kraft getreten ist und seit Februar 2024 vollständig umzusetzen ist.
Was ist der DSA?
Der Digital Services Act soll einen besseren Schutz für User:innen und auch Rechtssicherheit für Unternehmen in der Europäischen Union schaffen.
Dabei verfolgt die Verordnung das Ziel, eine gerechte und sichere Online-Welt zu schaffen bzw. diese sicherer und gerechter zu machen.
Zusammen mit dem Digital Markets Act bildet der DSA eine Art Basisgesetz für das Internet.
Unter anderem werden auch folgende Ziele mit der Verordnung verfolgt:
- Schutz von Verbraucher:innen und ihrer Grundrechte durch klare Regeln und Transparenzpflicht
- Schutz der Meinungsfreiheit und Bekämpfung von Hassrede
- besonderer Schutz von Minderjährigen
- Beschränkung unkontrollierter Datennutzung
Wen betrifft der Digital Services Act?
Betroffen vom DSA sind alle Unternehmen, die digitale Dienste in der EU anbieten – im Digital Services Act werden diese als Vermittlungsdienste beschrieben. Das gilt unabhängig davon, ob die Unternehmen in der EU ansässig sind oder nicht (DSA, Art. 2).
Unter Anbieter digitaler Dienste fallen:
- Cloud-Dienste
- Web-Hosting-Dienste
- Onlinemarktplätze
- App Stores
- Webshops
- Messenger
- Online-Plattformen und Soziale Medien
Sehr große Anbieter & Gatekeeper Plattformen
Das Gesetz über digitale Dienste definiert auch sehr große Anbieter: sehr große Online-Plattformen (VLOP) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSE). Diese Unternehmen haben einen sehr hohen Jahresumsatz und sind meist Angebote mit mehr als 45 Millionen User:innen in der EU. Diesen Anbietern werden besonders strenge Regeln auferlegt. (Beispiele sind Google, Amazon, Booking oder Meta)
In diesem Kontext werden auch sogenannte Gatekeeper-Plattformen beschrieben. Diese Angebote haben eine enorme Marktmacht und dienen oft als Mittler zwischen Endverbraucher:innen und anderen Diensten – damit haben die Gatekeeper Kontrolle über die wesentlichen Zugänge und so Einfluss auf den Wettbewerb und entsprechend die Gerechtigkeit im Markt. Gatekeeper-Plattformen bekommen durch den DSA auch besondere Gebote und Verbote auferlegt (z. B. Google oder Amazon).
Wer setzt den DSA durch?
Die Durchsetzung des Digital Services Act obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten der EU. Die EU-Kommission ist lediglich für die sehr großen Anbieter zuständig.
In Deutschland wurde das Digitale Dienste-Gesetz (DDG) eingeführt, um die nationalen Regelungen an die EU-Verordnung anzupassen. Dieses Gesetz trat 2024 in Kraft.
Zur Umsetzung und Nachverfolgung sollen die Mitgliedstaaten nationale DSA-Koordinator:innen (kurz DSC) ernennen. Diese dienen als zentrale Beschwerdestelle für Bürger:innen. In Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur sowie die Landesmedienanstalten.
2. Pflichten im Digital Services Act
Der DSA regelt die Pflichten für die Anbieter digitaler Dienste. Welche Pflichten wie zutreffen, hängt von der Art der des angebotenen Dienstes ab. Dabei ist der Umfang dieser Pflichten stufenweise gestaffelt, je nach Art des Anbieters.
Pflichten für alle Vermittlungsdienste
- Jährliche Transparenzberichte zum Lösch- und Sperrverhalten
- Bereitstellung einer Kontaktstelle für Behörden und User:innen
- Zusammenarbeit mit nationalen Behörden, wenn das angeordnet wird
- Anpassung der Nutzungsbedingungen bzw. AGB unter Berücksichtigung der Grundrechte
Pflichten für Hosting-Anbieter
- Jährliche Transparenzberichte zum Lösch- und Sperrverhalten
- Bereitstellung einer Kontaktstelle für Behörden und User:innen
- Zusammenarbeit mit nationalen Behörden, wenn das angeordnet wird
- Anpassung der Nutzungsbedingungen bzw. AGB unter Berücksichtigung der Grundrechte
- Pflicht zur Meldung von Straftaten durch veröffentlichte Inhalte & Bereitstellung dazu erforderlicher Informationen
- Einrichtung eines Melde-Systems für User:innen, um rechtswidrigen Content melden zu können (Notice-and-action-Systeme)
- Pflicht zur Begründung bei Einschränkungen für Nutzer:innen, die rechtswidrig oder gegen die Nutzungsbedingungen handeln
Pflichten für Online-Plattformen
- Jährliche Transparenzberichte zum Lösch- und Sperrverhalten
- Bereitstellung einer Kontaktstelle für Behörden und User:innen
- Zusammenarbeit mit nationalen Behörden, wenn das angeordnet wird
- Anpassung der Nutzungsbedingungen bzw. AGB unter Berücksichtigung der Grundrechte
- Pflicht zur Meldung von Straftaten durch veröffentlichte Inhalte & Bereitstellung dazu erforderlicher Informationen
- Einrichtung eines Melde-Systems für User:innen, um rechtswidrigen Content melden zu können (Notice-and-action-Systeme)
- Pflicht zur Begründung bei Einschränkungen für Nutzer:innen, die rechtswidrig oder gegen die Nutzungsbedingungen handeln
- Einrichtung von Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen und außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren
- Einrichtung technischer und organisatorischer Maßnahmen, um Meldungen sogenannter vertrauenswürdiger Hinweisgeber:innen mit Priorität zu bearbeiten
- Maßnahmen und Schutz gegen missbräuchliche Meldungen
- spezielle Pflichten für Marktplätze
- Verbot von Werbung gezielt an Kinder gerichtet oder unter Nutzung spezieller personenbezogener Daten
- Transparenz der Empfehlungssysteme
Sonderpflichten für große Anbieter
Neben den oben genannten Pflichten für Online-Plattformen kommen, wie oben erwähnt, noch einige strenge Regelungen hinzu:
- Risikoanalyse & -bewertung in Bezug auf systemische Risiken und Krisenreaktion
- Unabhängige Prüfung auf eigene Kosten zur Feststellung der Einhaltung des DSA
- User:innen müssen Empfehlungen via Profiling ablehnen können
- Datenaustausch mit Behörden und Forschung
- Verhaltenskodex
Kleinst- und Kleinunternehmer
Vermittlungsdienste mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem jährlichen Umsatz von unter 10 Millionen Euro sind von den Verpflichtungen des Digital Services Act bedingt betroffen – die allgemeinen Pflichten müssen eingehalten werden – die spezifischen nicht. Allgemeine datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Vorgaben gelten natürlich weiterhin

3. Rechte im Digital Services Act
Der Digital Services Act regelt nicht nur die Pflichten von Unternehmen, sondern auch die Rechte dieser, aber auch die Rechte von User:innen. Unternehmen profitieren ebenfalls von der Verordnung. Denn oft steht ein Unternehmen auch auf der Nutzer:innen-Seite, nicht nur auf der Verantwortlichen-Seite.
Rechte von Unternehmen
Der DSA schützt auch Vermittlungsdienstleister, Hersteller oder auch Inhaber:innen von Markenrechten vor rechtswidrigen Handlungen im Internet, z. B. vor Produktpiraterie, Markenpiraterie oder dem Verkauf unsicherer Produkte.
Natürlich gelten die Pflichten nicht nur zwischen Nutzer:innen und Unternehmen, sondern auch bei Unternehmen untereinander. Das heißt, wird zum Beispiel ein Betrieb unwahr bewertet, greifen dann bei Google die Pflichten des DSA, sodass die unwahre Google Bewertung gelöscht werden kann.
Rechte von Nutzer:innen
Die Regelungen des Digital Services Acts erleichtern es User:innen, problematischen Content zu melden und diesen löschen zu lassen, dies stärkt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Nutzer:innen.
Zudem können Empfehlungen von Suchmaschinen oder auch Sozialen Netzwerken umgangen werden, da Nutzer:innen auf ein Opt-Out bestehen können.
4. DSA: Jetzt Anwalt hinzuziehen
Werden die vorgeschriebenen Verpflichtungen des DSA nicht eingehalten, können einem Unternehmen hohe Bußgelder auferlegt werden. Man sollte also den Digital Services Act streng einhalten.
Es empfiehlt sich, anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen, um genau zu prüfen, ob alle Vorgaben genau eingehalten werden.
Auch um die Durchsetzung von Rechten gegenüber anderen Unternehmen können sich Anwält:innen kümmern.
So hilft advomare
Als Kanzlei für IT- und Medienrecht helfen wir Ihnen bei der Umsetzung des Digital Services Act – wir prüfen Ihre AGB und passen diese gemäß der Verordnung an.
Auch bei der Umsetzung Ihrer Rechte unterstützen wir Sie gerne. Ob Sie unwahre Tatsachenbehauptungen von Plattformen gelöscht haben möchten (z.B. kununu Bewertungen oder Google Bewertungen) aber auch bei Verstößen gegen weitere Pflichten, unterstützen wir Sie gerne.
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5. Digital Services Act: Die häufigsten Fragen
Was ist das Gesetz über digitale Dienste?
Das Gesetz über digitale Dienste oder Digital Service Act ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der einheitliche Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen, Produkte und Dienste, die in der EU angeboten werden, geschaffen wurden .
Welcher Anwendungsbereich hat der Digital Service Act?
Die Regelungen des DSA beziehen sich auf sogenannte Vermittlungsdienste. Laut des Digital Services Act gelte ein Unternehmen als Vermittlungsdienst, wenn es eines von 3 Dienstleistungen anbiete:
Durchleitung: Übermittlung von Informationen in einem Kommunikationsnetz oder Bereitstellung eines Zugangs zu einem Kommunikationsnetz
Caching-Leistung: Übermittlung von Informationen in einem Kommunikationsnetz, „wobei eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen zu dem alleinigen Zweck erfolgt, die Übermittlung der Information an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten“ (DSA Art. 3 Abs i ii)
Hosting-Dienst: Speicherung von Nutzer:innen bereitgestellte Daten
Was ändert sich durch den Digital Services Act?
Durch den DSA werden User:innen wichtige Rechte zugeschrieben und Unternehmen entsprechende Pflichten auferlegt. Damit soll die Sicherheit und Transparenz im Netz erhöht werden. Als wichtige Ziele gelten unter anderem der Schutz Minderjähriger, vereinfachtes Vorgehen gegen Hassrede, mehr Transparenz bei Online-Dienstleistungen und Schaffen fairer Verhältnisse im Binnenmarkt.
(Titelbild: Nirusmee – stock.adobe.com)
(Bild: Parradee – stock.adobe.com)