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Allgemeine Geschäftsbedingungen: Was sind AGB & worauf muss man achten?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, mit denen sich Verträge vereinfachen und standardisieren lassen. Außerdem helfen sie dabei, gesetzliche Informationspflichten zu erfüllen.

  • advomare
  • 21.04.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 25.05.2023

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen.
  • Sie vereinfachen und standardisieren Verträge & ihre Abwicklung.
  • EIne gesetzliche Pflicht für AGB besteht nicht – dadurch lassen sich aber gesetzliche Informationspflichten erfüllen.
  • Die AGB müssen verständlich sein & dürfen weder benachteiligende noch fehlerhafte Klauseln enthalten.
  • AGB sind wirksam, wenn vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wird & der Vertragspartner diesen ausdrücklich zustimmt.


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1. Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen? I AGB-Definition

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind laut § 305 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsabschluss stellen darf.

Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen immer dann vor, wenn dieselben Vertragsbedingungen in unveränderter Form mehrfach verwendet und allen Vertragspartnern vorgegeben werden. Unerheblich ist hingegen, ob der Verwender die Bedingungen als AGB bezeichnet oder welchen Umfang sie haben.

AGB liegen nicht vor, wenn Vertragsparteien einen Vertrag individuell aushandeln.


Warum gibt es die AGB?

AGB bieten Unternehmen, deren Kunden und anderen Vertragspartnern zahlreiche Vorteile. Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen lassen sich

  • Vertragsverhandlungen abkürzen 
  • interne Prozesse vereinheitlichen
  • Verträge vereinfachen & standardisieren.
  • unzureichende gesetzliche Regelungen abändern.
  • allen Kunden dieselben Bedingungen bieten.
  • gesetzliche Belehrungs- & Informationspflichten erfüllen.
  • Transparenz für Vertragspartner schaffen.
  • rechtliche Klarheit schaffen.
  • Missverständnisse & Rechtsstreitigkeiten verhindern.


Wo sind AGB gegeregelt?

AGB sind in den §§ 305 bis 310 BGB geregelt. Dort werden u. a. Vorgaben zu den Voraussetzungen für deren Wirksamkeit, unzulässigen Klauseln und einer Inhaltskontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemacht.


Was sind Beispiele für AGB?

AGB lassen sich für alle Kunden und Verträge einsetzen. Hier einige Beispiele:


2. Sind AGB Pflicht?

Nein, AGB sind keine gesetzliche Pflicht. Unternehmen dürfen also frei entscheiden, ob sie Allgemeine Geschäftsbedingungen für ihre Kunden bereitstellen.

Ein Argument für AGB sind allerdings die gesetzlichen Informationspflichten, die Unternehmen laut § 312d BGB bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen gegenüber dem Verbraucher haben. 

Diese näher in Art. 246a EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche) definierten Pflichten können Unternehmen am besten in AGB erfüllen.


Wer braucht AGB auf der Webseite oder im Onlineshop?

Wer über eine Webseite oder einen Onlineshop Produkte oder Dienstleistungen an private Endverbraucher verkauft, muss seine Vertragspartner umfassend über alle Vertragsbedingungen informieren

Deswegen kann es ratsam sein, privaten Endverbrauchern z. B. AGB für Dienstleistungen auf einer Webseite oder in einem Onlineshop zur Verfügung zu stellen. Mit AGB lassen sich die gesetzlichen Belehrungs- und Informationspflichten rechtssicher umsetzen. 


Ist ein Vertrag ohne AGB gültig?

Ja, ein Vertrag ist auch ohne AGB gültig. Alle wichtigen Vorgaben für Verträge und Vertragsinhalte regeln dann u. a. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und HGB (Handelsgesetzbuch)


3. Was gehört alles in die AGB?

Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben dazu, welche Pflichtangaben und Inhalte Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten müssen. Üblicherweise werden in den AGB aber alle für Vertragsschluss und die Abwicklung wichtige Sachverhalte geregelt.

Deswegen enthalten AGB üblicherweise u. a. diese Regelungen:

  • Geltungsbereich 
  • Vertragsgegenstand
  • Versand- & Lieferbedingungen
  • Gewährleistung 
  • Haftung 
  • Preisgestaltung
  • Zahlungsbedingungen
  • Eigentumsvorbehalt
  • Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
  • Widerrufsrecht


Vorgaben für AGB: verständlich, zugänglich, individuell, wirksam einbezogen, darauf hingewiesen, keine benachteiligenden oder rechtswidrigen Klauseln
Allgemeine Geschäftsbedingungen: alle Vorgaben im Überblick


Wie müssen AGB gestaltet sein?

An die formale Gestaltung knüpft der Gesetzgeber mit den §§ 305–310 BGB verschiedene Anforderungen: 

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind eindeutig, verständlich & übersichtlich.
  • Sie liegen in der Landessprache des Vertragspartners vor – wenn das Angebot z. B. mehrsprachig ist, müssen auch die AGB mehrsprachig sein.
  • Die AGB sind auf das Geschäftsmodell, die Produkte oder die Dienstleistung usw. zugeschnitten.
  • Sie enthalten keine den Kunden benachteiligende Klauseln.

Ungewöhnliche Klauseln, die den Vertragspartner überraschen, sind nicht in den AGB vorhanden.


Wie auf AGB hinweisen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gültig und wirksam in Verträge einbezogen, wenn Sie alle gesetzlichen Vorgaben beachten, Sie Ihren Vertragspartner vor dem Abschluss auf die AGB hinweisen und er diesen ausdrücklich zustimmt

So können Sie auf Ihre AGB hinweisen:

1. AGB zugänglich machen

Binden Sie Ihre AGB gut sichtbar z. B. in Ihrem Onlineshop oder auf Ihrer Webseite ein.

2. Kunden über AGB informieren

Weisen Sie Ihre Kunden vor Vertragsschluss mit einem kurzen Text wie “Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen” hin und verlinken Sie die AGB gut sichtbar. Der Vertragspartner kann diese dann per Häkchen oder Button akzeptieren.

Kommt der Vertrag über den Postweg zustande, erwähnen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Anschreiben und legen die aktuelle Fassung dem Schreiben bei. Die Zustimmung kann Ihr Kunde dann per zusätzlicher Unterschrift im Vertrag oder auf einem beiliegenden Formular erteilen.

3. AGB nach Vertragsschluss zuschicken

Verschicken Sie Ihre AGB nach Vertragsschluss per E-Mail oder Post – so kann Ihr Kunde Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit nachschlagen.


4. Wann sind AGB unwirksam?

In diesen Fällen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam:

  • Auf die AGB wird nicht hingewiesen.
  • Der Vertragspartner stimmt ihnen nicht zu.
  • Sie sind mehrdeutig oder unverständlich.
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unübersichtlich.
  • Sie verstoßen gegen gesetzliche Vorgaben.
  • Sie enthalten Klauseln, die Vertragspartner benachteiligen.
  • Die AGB schränken die gesetzlichen Rechte eines Vertragspartners ein.


Welche Klauseln sind nicht erlaubt?

AGB-Klauseln, die einen Vertragspartner benachteiligen oder so ungewöhnlich sind, dass er nicht mit ihnen rechnen kann, sind unzulässig. 

Beispiele für unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • Einschränkung des Widerrufsrechts
  • Ausschluss der Gewährleistung bei Mängeln oder Schäden
  • Haftungsausschluss bei Pflichtverletzungen, Mängeln oder Schäden
  • Festlegung allgemeiner Schadensersatzansprüche für bestimmte Schäden
  • Einschränkung des Rechtsweges durch z. B. eine vorgeschriebene Mediation
  • Kontaktaufnahme mit Brief, Fax oder Formularen
  • Ausschluss mündlicher Nebenabsprachen
  • Gutschein-Verfall in weniger als 3 Jahren
  • Gutschein statt Erstattung bei Rücksendung


Was passiert, wenn die AGB unwirksam sind?

Wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelne Klauseln unwirksam sind, gelten an deren Stelle die gesetzlichen Bestimmungen aus u. a. dem BGB und HGB – und bei Fernabsatz zudem das FernAbsG. 

Daneben können AGB mit unzulässigen Klauseln wegen eines Rechtsverstoßes von Verbraucherschützern kostenpflichtig abgemahnt werden. Auch Ihre Wettbewerber haben dieses Recht, wenn Sie durch einzelne Regelungen einen Wettbewerbsvorteil haben.

Mit einer solchen AGB-Abmahnung wird meist auch Unterlassung von Ihnen gefordert. Dazu verpflichten Sie sich mit einer lebenslang gültigen Unterlassungserklärung, die eine Strafzahlung bei Wiederholung vorsieht.

Eine Abmahnung ist auch möglich, wenn Sie fremde AGB kopieren. Weil dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt, darf Sie deren Urheber abmahnen und Schadensersatz fordern.


5. Wie erhalte ich wirksame AGB?

Wer nach AGB im Internet sucht, trifft oft auf sie: Vorlagen, Muster oder Generatoren. Sie versprechen schnelle und kostengünstige Hilfe bei der Erstellung von AGB. Der Haken daran: Sie liefern nur standardisierte Texte, die Ihr Geschäftsmodell nicht berücksichtigen, unzulässige Klauseln enthalten oder nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen könnten.


Oftmals wissen viele Unternehmer gar nicht, welche Regelungen sie für ihre AGB wirklich brauchen und was sie bei Generatoren anklicken und schlussendlich auswählen sollen. Hier eignet sich eine Rechtsberatung. Ein Anwalt weiß, was der Mandant tatsächlich braucht, welche Regelungen sich anbieten und wie die Klauseln rechtssicher zu gestalten sind.

Rechtsanwalt Martin Jedwillat


Mit einem Anwalt sind Sie hingegen auf der sicheren Seite, wenn Sie neue AGB erstellen lassen oder bestehende AGB prüfen lassen möchten. Er schneidet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Ihr Geschäftsmodell zu, schließt unzulässige Klauseln aus und sorgt dafür, dass die Bedingungen immer die aktuelle Rechtslage, einschlägige Urteile und etwaige Veränderungen im Unternehmen berücksichtigen.

Mit advomare profitieren Sie von diesen Vorteilen:

  • Klauseln nach Ihren Bedürfnissen und Anforderungen
  • Vermeidung fehlerhafter, unwirksamer oder benachteiligender Klauseln
  • Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften 
  • Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten
  • Wirksame Einbeziehung der AGB in alle Verträge
  • Gesetzeskonforme Einbindung der AGB z. B. im Onlineshop
  • Haftung für die AGB & Vorbeugung möglicher Abmahnungen


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6. Wie teuer sind AGB?

Die Kosten für rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen sind u. a. abhängig von deren Umfang, Ihren Kunden, der Sprache und Ihren individuellen Anforderungen. Deswegen sind pauschale Preisangaben nur schwer möglich.

Wenn Sie allerdings advomare mit Ihren AGB beauftragen, können Sie mit folgenden Kosten rechnen: 

  • Erstellung einfacher AGB: ab 300 € netto (z. B. Webshop-AGB)
  • Prüfung einfacher AGB: ab 100 € netto (z. B. Webshop-AGB)


7. FAQ: häufigste Fragen zu AGB


Was versteht man unter AGB?

AGB ist die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Das sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Unternehmen ihren Kunden für eine Vielzahl von Verträgen stellen. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen immer dann vor,  wenn dieselben Vertragsbedingungen in unveränderter Form mehrfach für Kunden verwendet und vorgegeben werden – egal, welchen Umfang sie haben oder wie sie heißen.


Was ist in den AGB geregelt?

In den AGB ist alles geregelt, was für einen Vertrag, die Vertragsabwicklung und beide Vertragsparteien wichtig ist. Weil es keine gesetzlichen Vorgaben für die Inhalte von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt, können Unternehmen frei über den Inhalt ihrer AGB entscheiden.

Üblicherweise sind das u. a. Versand- oder Lieferbedingungen, Gewährleistung und Haftung sowie Zahlungsbedingungen, Widerrufsrecht und Mitwirkungspflichten des Kunden.


Wann sind AGB notwendig?

Es besteht keine Pflicht zu AGB. Unternehmen können also selbst entscheiden, ob sie Allgemeine Geschäftsbedingungen einsetzen und welche Regelungen enthalten sein sollen. Für die Verwendung von AGB spricht allerdings, dass sich damit gesetzliche Informationspflichten erfüllen, Vertragsverhandlungen abkürzen und einheitliche Verträge für alle Kunden schaffen lassen.


Warum nutzen Unternehmen AGB?

Zwar sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, sie bieten deren Verwendern aber zahlreiche Vorteile:

– AGB kürzen Vertragsverhandlungen ab.
– Sie schaffen einheitliche Bedingungen für alle Kunden.
– Sie minimieren rechtliche Risiken.
– Kunden lassen sich mit AGB umfassend über die Vertragsbedingungen informieren.
– Sie erleichtern die Abwicklung von Verträgen.


Kann ich AGB selbst schreiben?

Ja, Sie dürfen AGB selbst schreiben. Allerdings müssen Sie dabei die gesetzlichen Vorschriften der §§ 305 bis 310 BGB beachten, damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam sind. So dürfen keine Klauseln enthalten sein, die den Vertragspartner benachteiligen oder überraschen. Zudem müssen sie eindeutig, verständlich und übersichtlich sein.

(Bild: blende11.photo – stock.adobe.com)

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