Das Wichtigste auf einen Blick
- AGB für Onlineshops sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die für alle Kunden gelten.
- Eine gesetzliche Pflicht für AGB in einem Webshop gibt es nicht.
- Shopbetreiber können mit AGB aber leicht ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllen.
- Auf die AGB im Onlineshop muss vor Vertragsschluss hingewiesen werden & der Kunde muss ihnen ausdrücklich zustimmen.
- Außerdem müssen sie verständlich sein & dürfen keine benachteiligende oder fehlerhafte Klauseln enthalten.
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Inhaltsverzeichnis
1. AGB im Onlineshop: Was muss ich wissen?
Laut §§ 305 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Onlineshops vorformulierte Vertragsbedingungen, mit denen sich Verträge vereinfachen und standardisieren lassen.
Durch AGB im Onlineshop müssen Dienstleistungs- oder Kaufverträge nicht mehr individuell mit jedem Kunden ausgehandelt werden, sondern sie gelten für alle Vertragspartner.
Sind AGB im Onlineshop Pflicht?
Nein, AGB im Onlineshop sind keine gesetzliche Pflicht. Ob ein Webshop AGB für seine Kunden bereitstellt, kann sein Betreiber frei entscheiden. Allerdings lassen sich mit AGB für einen Webshop die zahlreichen gesetzlichen Belehrungs- und Informationspflichten gegenüber Privatkunden (B2C) umsetzen und dort am besten platzieren.
Weil sich aber mit AGB für Onlineshops Kunden einfach und transparent über alle wichtigen Vertragsbedingungen wie Gewährleistung, Lieferung, Widerruf und Zahlung informieren lassen, sind diese für Shopbetreiber oftmals notwendig.
Was passiert, wenn man keine AGB im Onlineshop hat?
Sind AGB im Onlineshop nicht vorhanden, greifen die gesetzlichen Vorgaben aus u. a. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Handelsgesetzbuch (HGB). In diesen Gesetzen finden sich Vorgaben zu u. a. Vertragsschluss, Lieferung, Widerruf, Gewährleistung und Zahlungsverpflichtungen.
Hat der Webshop keine AGB, müssen die Informationspflichten gegenüber Privatkunden (B2C) auf andere Art auf der Seite erfüllt werden.
Ist ein Vertrag ohne AGB im Onlineshop gültig?
Ja, ein Vertrag ist auch ohne AGB im Onlineshop gültig. Dann greifen ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen aus BGB und HGB.
Wann sind AGB im Onlineshop notwendig?
AGB für Onlineshops helfen Ihnen dabei, Kunden umfassend über ihre Rechte und Pflichten zu belehren und zu informieren. Darüber hinaus haben AGB für Webshops viele weitere Vorteile:
- Die Vertragsverhandlungen werden abgekürzt, weil Vertragsbedingungen nicht mehr gesondert zu regeln sind.
- Alle Verträge sind vereinheitlicht und für jeden Kunden gelten dieselben Bedingungen.
- Kunden sind über alle Bedingungen und die Rechtslage transparent informiert.
- Missverständnisse oder Rechtsstreitigkeiten lassen sich vorab verhindern.
2. Welche Vorgaben muss ich bei AGB für Onlineshops beachten?
Die §§ 305 bis 310 BGB regeln, wie AGB für Onlineshops zu gestalten sind. Diese inhaltlichen und formalen Vorgaben gelten für alle AGB von Webshops – also auch für Amazon AGB oder Bay AGB.
Folgende Vorgaben müssen AGB für Webshops erfüllen:
- Sie müssen eindeutig, verständlich & übersichtlich sein.
- Sie müssen sichtbar bzw. zugänglich sein – z. B. im Onlineshop.
- Sie müssen sich speichern lassen – z. B. durch eine Zusendung per E-Mail.
- Sie sind individuell auf das Geschäftsmodell zuzuschneiden.
- Auf sie ist bei Vertragsschluss eindeutig hinzuweisen.
Was gehört alles in die AGB für Onlineshops?
Der Gesetzgeber macht im BGB keine Vorgaben zu den Pflichtangaben oder Inhalten von AGB für Webshops. Damit Ihre Kunden aber über alle wichtigen Vertragsregelungen Kenntnis haben und Sie Ihre zahlreiche Informationspflichten laut BGB erfüllen können, bieten sich u. a. Klauseln zu folgenden Inhalten in den AGB für den Onlineshop an:
- Zustandekommen, Geltungsbereich, Dauer & Kündigung des Vertrages
- Lieferung, Fristen & Lieferverzögerungen
- Preise, Preisgestaltung & Zahlungsbedingungen
- Pflichten des Kunden, Eigentumsvorbehalt & Streitschlichtung
- Mängel, Gewährleistung & Haftung
- Widerruf, Widerrufsmöglichkeiten & Widerrufsformular
Als Betreiber eines Onlineshops können Sie frei entscheiden, ob Sie AGB in Ihrem Webshop einbinden oder nicht. Allerdings müssen in einem Webshop Impressum, Datenschutzerklärung sowie Hinweise zu Versand, Zahlung und ggf. Entsorgung vorhanden bzw. zugänglich sein.
Rechtsanwalt Martin Jedwillat
Wie auf AGB im Onlineshop hinweisen?
Damit die AGB im Onlineshop Bestandteil von Verträgen werden können, sind sie laut BGB wirksam einzubinden. Das bedeutet, dass Sie Ihre Kunden vor Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB im Webshop hinweisen müssen. Zudem müssen die Bedingungen für Ihre Kunden leicht zugänglich sein – also in einer zumutbaren Weise nachschlagbar.
Für die wirksame Einbindung von AGB für den Webshop haben Sie folgende Optionen:
- Text-Lösung: Sie weisen den Kunden vor der Kaufabwicklung mit einem Text wie “Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die AGB gelesen haben und akzeptieren.” auf die AGB hin.
- Häkchen-Lösung: Der Kunde muss mit einem Häkchen bestätigen, dass er die Bedingungen gelesen hat und akzeptiert, bevor er den Kauf abschließen kann.
- Button-Lösung: Vor dem Kauf muss der Kunde die Bedingungen mit einem Klick auf einen zusätzlichen Button bestätigen.
Beachten Sie unbedingt, dass Sie die Onlineshop-AGB immer gut sichtbar verlinken müssen und der Link funktioniert.
In welcher Sprache müssen die AGB für Onlineshops verfasst sein?
Die AGB für Onlineshops müssen in einer für Kunden verständlichen Sprache zur Verfügung stehen: in deren Muttersprache. Verkauft der Webshop an deutsche Kunden, müssen die AGB also auf Deutsch vorliegen – gibt es auch ein Angebot für Kunden in anderen Ländern und in deren Landessprache, dann müssen auch die AGB für den Onlineshop in deren jeweiliger Landessprache vorliegen.
Das gilt auch für Onlineshops aus anderen Ländern: Wer einen Webshop in deutscher Sprache betreibt, braucht für seinen Webshop auch AGB auf Deutsch.
Was muss ich bei AGB für meinen Onlineshop noch beachten? I Wichtige Änderungen 2022
Seit 2022 müssen Webshop-Betreiber neue Vorschriften beim Onlinehandel und ggf. in AGB für Onlineshops berücksichtigen:
Informationspflichten
Onlineshops müssen die allgemeinen Informationspflichten laut Art. 246a EGBGB erfüllen.
Online-Verträge
Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden, müssen sie sich auf der Homepage mit einem Kündigungsbutton einfach kündigen lassen.
Digitale Inhalte
Mit Kauf entsteht ein Anspruch auf regelmäßige Aktualisierungen und Sicherheitsupdates.
Sachmangel
Das Vorliegen eines Sachmangels ist abhängig von den Vereinbarungen im Kaufvertrag, den objektiven Erwartungen des Käufers und der Art der Montierung.
Beweislastumkehr
Tritt der Mangel innerhalb von 1 Jahr ein, wird angenommen, dass die Ware bereits mangelhaft war.
Nacherfüllung
Kunden dürfen ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern, wenn Lieferung oder Reparatur verweigert werden.
Garantien
Diese müssen einfach und verständlich sein und einen Hinweis auf die Rechte des Kunden bei Mängeln nebst Namen und Anschrift des Garantiegebers enthalten. Außerdem sind sie auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.
Verjährung
Ansprüche bei Sachmängeln verjähren erst nach 2 Jahren. Diese Verjährungsfrist lässt sich nur durch vorherige vertragliche Vereinbarung verkürzen. Dies ist aber nicht bei allen Verträgen möglich.
3. Wann sind AGB im Webshop unwirksam? I Beispiele
AGB für Onlineshops dürfen nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, ansonsten sind sie ganz oder teilweise unzulässig bzw. nicht wirksam. Außerdem dürfen sie keine Klauseln enthalten, die den Kunden benachteiligen.
AGB-Klauseln für Webshops sind in den folgenden Fällen unwirksam:
- Gutscheine verfallen nicht innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren, sondern früher.
- Lieferzeiten sind nicht verbindlich angegeben, sondern werden mit Zusätzen wie “in der Regel” und “auf Nachfrage” versehen.
- Der Händler ist zu Teillieferungen berechtigt.
- Originalverpackung und Retourenaufkleber sind Voraussetzungen für eine Rücksendung.
- Bei Rücksendung oder Widerruf erhalten Kunden nur eine Gutschrift und nicht ihr Geld zurück.
- Der Händler schließt seine Gewährleistung aus.
- Für Kunden sind die AGB im Onlineshop schwer zu finden, sie wurden vor Vertragsschluss nicht ausdrücklich erwähnt oder verlinkt.
Kann ich wegen AGB abgemahnt werden?
Ja, Sie können wegen AGB im Onlineshop abgemahnt werden, wenn diese gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen oder Kunden unangemessen benachteiligen. Verbraucherschützer und Wettbewerber dürfen dann wegen eines Rechtsverstoßes oder eines Wettbewerbsvorteils abmahnen und eine Unterlassungserklärung fordern.
Eine Abmahnung ist auch möglich, wenn Sie Ihre AGB kopieren – also andere Shops und Unternehmen als Vorlage für Ihre AGB nutzen. Diese dürfen die Unterlassung der Urheberrechtsverletzung und Schadensersatz fordern.
4. Woher bekomme ich rechtssichere AGB für meinen Webshop?
Auch wenn online zahlreiche AGB-Generatoren oder AGB-Muster schnelle und kostengünstige AGB für Ihren Onlineshop versprechen, sind diese mit Vorsicht zu genießen. Diese enthalten oft nur allgemeine Klauseln, die Ihr Geschäftsmodell nicht genügend berücksichtigen können.
Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass verschiedene Klauseln fehlerhaft bzw. unwirksam sind oder Ihren Vertragspartner unangemessen benachteiligen.
Oftmals wissen viele Unternehmer gar nicht, welche Regelungen sie für ihre AGB wirklich brauchen und was sie bei AGB-Generatoren oder AGB-Mustern anklicken und schlussendlich auswählen sollen. Hier eignet sich eine Rechtsberatung. Ein Anwalt weiß, was der Mandant tatsächlich braucht, welche Regelungen sich anbieten und wie die Klauseln rechtssicher zu gestalten sind.
Rechtsanwalt Martin Jedwillat
Ein Anwalt kann bei der AGB-Prüfung oder der AGB-Erstellung sicherstellen, dass die AGB für Ihren Onlineshop auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten sind, keine unwirksamen oder benachteiligenden Klauseln enthalten und korrekt in Verträge eingebunden sind.
Wenn Sie sich für advomare entscheiden, übernehmen wir folgende Aufgaben für Sie:
- Individuelle Ausgestaltung der Klauseln nach Ihren Bedürfnissen und Anforderungen
- Vermeidung fehlerhafter, unwirksamer oder benachteiligender Klauseln
- Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften
- Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten
- Wirksame Einbeziehung alle Verträge
- Gesetzeskonforme Einbindung im Onlineshop
- Haftung für die Geschäftsbedingungen & Vorbeugung möglicher Abmahnungen
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Wie teuer sind AGB für Onlineshops?
Die Kosten für rechtssichere AGB im Onlineshop sind u. a. abhängig von deren Umfang, Ihren Kunden, der Sprache und Ihren individuellen Anforderungen. Deswegen sind pauschale Preisangaben nur schwer möglich.
Wenn Sie allerdings advomare mit Ihren AGB für den Webshop beauftragen, können Sie mit folgenden Kosten rechnen:
- Erstellung einfacher Geschäftsbedingungen: ab 300 € netto
- Prüfung einfacher Geschäftsbedingungen: ab 100 € netto
5. FAQ: häufigste Fragen zu AGB im Onlineshop
Wer braucht AGB auf der Webseite?
Der Gesetzgeber schreibt keine AGB auf der Webseite vor. Wer allerdings seinen umfassenden Belehrungs- und Informationspflichten nachkommen will, kann mit AGB für seinen Onlineshops seine Kunden umfassend über deren Rechte und Pflichten aufklären.
Was muss alles in den AGB für Onlineshops stehen?
Was genau in den AGB für einen Onlineshop stehen muss, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Um mit den Bedingungen auch den umfassenden Belehrungs- und Informationspflichten nachzukommen, machen Regelungen von u. a. Lieferung, Zahlungsbedingungen, Pflichten des Kunden, Gewährleistung und Widerruf Sinn.
Wann sind die AGB in meinem Onlineshop gültig?
Die AGB in Ihrem Onlineshop sind gültig, wenn diese nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen oder Kunden benachteiligen. Zudem müssen sie eindeutig, verständlich, zugänglich und speicherbar sein. Außerdem ist auf sie bei Vertragsschluss bzw. Kauf eindeutig hinzuweisen.
Kann man AGB für einen Onlineshop selbst schreiben?
Ja, Sie können die AGB für einen Onlineshop selbst schreiben. Dabei müssen Sie allerdings die Vorschriften aus dem BGB beachten. Damit Sie aufgrund von Fehlern oder unzulässigen Klauseln von Wettbewerbern oder Verbraucherschützern nicht abgemahnt werden, kann es aber sinnvoll sein, eine anwaltliche AGB-Prüfung sinnvoll sein.
(Bild: Achira22 – stock.adobe.com)