Das Wichtigste auf einen Blick
- AGB sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber für nahezu jedes Unternehmen sinnvoll.
- Wer AGB erstellen will, muss die §§ 305-310 BGB und Informationspflichten beachten.
- Unzulässige oder fehlerhafte Klauseln können Abmahnungen und Haftungsrisiken auslösen.
- AGB-Generatoren oder KI liefern meist keine individuell rechtssicheren Lösungen.
- Rechtssicher AGB erstellen lassen schützt vor Risiken und schafft langfristige Sicherheit.
Sie möchten AGB erstellen lassen?
Wir informieren Sie in einer kostenfreien Ersteinschätzung über alle wichtigen Voraussetzungen, Ablauf, Dauer & Kosten.
Anschließend können Sie uns zum Festpreis ab 400 € zzgl. Mehrwertsteuer mit der Erstellung Ihrer AGB beauftragen.
Inhaltsverzeichnis
1. AGB erstellen: Was sind AGB und warum sind sie wichtig?
Mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können Unternehmen ihre Verträge effizient gestalten und vereinheitlichen. Da sie für sämtliche Verträge und Vertragspartner:innen gelten, müssen die einzelnen Vertragsbedingungen nicht jedes Mal individuell mit den Kund:innen ausgehandelt werden.
AGB sind gemäß § 305 Abs. 1 BGB vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen beim Vertragsschluss stellt. Sie sind für eine Vielzahl von Verträgen und Vertragspartner:innen bestimmt und gelten einheitlich für alle Kund:innen.
Wer braucht AGB?
AGB eignen sich für jedes Unternehmen und sind empfehlenswert, auch wenn keine gesetzliche Pflicht zur Nutzung von AGB besteht. Gerade im Onlinegeschäft und wenn man eine Vielzahl von Verträgen mit Kund:innen abschließt, sind AGB geeignet. Die direkte Einbindung in den Vertrag erspart außerdem die individuellen Verhandlungen über einzelne Vertragsbestandteile.
Was muss ich bei AGB beachten?
Wenn Sie AGB erstellen oder erstellen lassen, sind laut BGB die folgenden formalen Anforderungen zu erfüllen:
- Sie sind eindeutig & verständlich.
- Sie sind übersichtlich & zugänglich.
- Sie sind auf das Geschäftsmodell zugeschnitten.
- Sie enthalten keine Klauseln, die die Vertragspartner:innen benachteiligen.
- Sie haben keine ungewöhnlichen Klauseln, die die Kund:innen überraschen.
- Sie liegen in der Landessprache der Kund:innen vor – wenn der Onlineshop z. B. mehrsprachig ist, müssen auch die AGB mehrsprachig sein.
Damit AGB gültig sind, müssen die Vertragspartner:innen vor Vertragsschluss eindeutig auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen werden und die Möglichkeit gegeben werden, diese einzusehen.
Wird der Vertrag auf dem Postweg abgeschlossen, erwähnen Sie die Bedingungen im Anschreiben und legen Sie die aktuelle Fassung dem Schreiben bei. Ihre Vertragspartner:innen akzeptieren die AGB dann durch Unterzeichnung des Vertrages. Die AGB müssen nicht extra unterzeichnet werden.
Auf AGB für Onlineshops oder Online-Verträge weisen Sie am besten hin, bevor die Kund:innen einen Vertrag oder Kauf abschließen bzw. bestätigen. Dort lassen sich die Bedingungen gut sichtbar verlinken. Die Vertragspartner:innen müssen nicht zusätzlich durch Klick auf ein Häkchen oder einen Button den AGB zustimmen.
Zudem müssen Kund:innen die vorformulierten Vertragsbedingungen auf der Webseite leicht finden und abspeichern können. Daneben müssen Sie diese bei Verbraucherverträgen auch neben der Widerrufsbelehrung per E-Mail nach Vertragsschluss an Ihre Kund:innen übersenden.
Inhaltliche Vorgaben: Was schreibe ich in AGB?
Welche Pflichtangaben und Inhalte bei der AGB-Erstellung zu berücksichtigen sind, regelt das BGB nicht. Was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden soll, kann und sollte jedes Unternehmen für sich selbst festlegen. Allerdings sind meist u. a. folgende Regelungen enthalten:
- Vertragsgegenstand: Art & Umfang
- Vertragsabschluss: Welche Schritte sind erforderlich, um das Vertragsverhältnis abzuschließen?
- Geltungsbereich: räumliche & zeitliche Reichweite
- Lieferbedingungen: Transportart, Lieferzeit & Verpackung
- Zahlungsbedingungen: Höhe, Fälligkeit & Bezahlarten
- Gewährleistung: Nacherfüllung, Preisminderung & Rücktritt
- Haftung: Gibt es bestimmte Haftungsbeschränkungen?
- Eigentumsvorbehalt: Wann geht das Eigentum auf den Käufer über?
- Anwendbares Recht/ Vertragssprache/ Gerichtsstand
- Streitbeilegung: Gibt es eine verpflichtende oder freiwillige Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle?
Was darf nicht in die AGB?
AGB dürfen keine Regelungen enthalten, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Kund:innen unangemessen benachteiligen. Ebenso unwirksam sind AGB, auf die nicht ordnungsgemäß hingewiesen wurde oder denen Kund:innen nicht wirksam zugestimmt haben.
Unzulässig sind insbesondere überraschende, ungewöhnliche oder einseitig belastende Bestimmungen – etwa, wenn sie Verbraucher:innen Rechte entziehen, die ihnen gesetzlich zustehen.
Das trifft insbesondere in folgenden Fällen zu:
- Vertragliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen.
- Das Widerrufsrecht des Verbrauchers wird widerrechtlich eingeschränkt.
- Bei Rücksendung nach erfolgtem Widerruf erhalten Kund:innen nicht ihr Geld zurück, sondern nur eine Gutschrift.
- Gutscheine verfallen in weniger als 3 Jahren.
- Lieferzeiten sind mit vagen Zusätzen wie “in der Regel” oder “auf Nachfrage” versehen.
- Die Gewährleistung des Händlers ist bei Verbrauchergeschäften ausgeschlossen.
- Die Haftung ist komplett ausgeschlossen, auch in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Sind die in AGB vorformulierten Vertragsbedingungen oder einzelne Klauseln unwirksam, greifen dafür die gesetzlichen Bestimmungen aus u. a. dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder HGB (Handelsgesetzbuch). Auch Abmahnungen von Verbraucherschützern und Wettbewerbern nebst Unterlassung und ggf. Schadensersatz sind dann möglich.
2. AGB erstellen: Was sind die rechtlichen Grundlagen für AGB?
Sind AGB Pflicht?
Nein, AGB sind keine Pflicht, denn gesetzlich vorgeschrieben sind sie nicht: Ein Unternehmen muss seinen Kund:innen laut BGB keine AGB bereitstellen und braucht daher auch keine AGB erstellen lassen. Sie können aber dabei helfen, die gesetzlichen Belehrungs- und Informationspflichten zu erfüllen und Prozesse zu vereinfachen.
So lassen sich mit AGB alle wichtigen Vertragsbedingungen wie Lieferung, Zahlung, Gewährleistung und Widerruf einheitlich regeln und Kunden transparent darüber informieren.
Kann man selber AGB erstellen?
Sie können die AGB-Erstellung auch selbst übernehmen. Hierfür gibt es keine Anwaltspflicht. ABER: Wenn Sie selbst AGB erstellen, müssen Sie die gesetzlichen Vorschriften der §§ 305 bis 310 BGB beachten, damit die Bedingungen wirksam sind und die Informationspflichten gem. §§ 246 ff. EGBGB mit einbinden.
Auch wenn ein AGB-Generator und Muster-AGB auf den ersten Blick als schnelle und kostengünstige Lösungen erscheinen, wenn Sie AGB erstellen lassen wollen, sollten Sie dennoch vorsichtig sein. Ein AGB-Generator liefert standardisierte Texte, die nicht auf Ihr individuelles Geschäftsmodell, Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung zugeschnitten sind.
Außerdem besteht bei solchen und anderen Mustern aus dem Internet die Gefahr, dass sie aufgrund neuer oder sich ändernder Gesetze veraltet oder einzelne Klauseln durch die aktuelle Rechtsprechung ungültig sind.
Nutzen Sie bei der AGB-Erstellung Muster mit unzulässigen oder fehlerhaften Klauseln, können Sie von Verbraucherschützer:innen und Wettbewerbern kostenpflichtig abgemahnt werden. Das liegt daran, dass Sie als Verwender für die erstellten AGB haften.
Kann ich AGB mit KI erstellen?
KI zu nutzen, um AGB zu erstellen, birgt ähnliche Risiken wie die Nutzung eines AGB-Generators. Damit die Klauseln in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie am besten funktionieren und gleichzeitig nicht unzulässig sind, bedarf es einer genauen Abstimmung auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens.
Die gängigen LLMs (Large Language Models) wie ChatGPT sind dazu nicht geeignet, denn sie orientieren sich meist an den gängigsten AGB und nutzen diese als Basis, was wiederum nicht zu den individuellen Bedürfnissen passt, die das eigene Unternehmen hat. Auch zu Halluzinationen, also falschen Inhalten, kann es kommen, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon ungültig machen können. Zudem werden Regelungen durch LLMs meist verkürzt und enthalten dann ggf. nicht wichtige Formulierungen, die eine bestimmte Regelung benötigt, um wirksam zu sein.
Die Prompts müssen dazu ganz genau formuliert und auch mit den relevanten Gesetzen gefüllt sein, um unzulässige Klauseln zu vermeiden. Selbst wenn das möglich ist, empfiehlt es sich, die AGB noch einmal anwaltlich prüfen zu lassen, um so viele Fehler wie möglich zu vermeiden.
Generatoren und KI können Vorschläge oder Beispiele für benötigte Regelungen liefern, ersetzen aber oftmals keine auf das Unternehmen abgestimmten AGB. Erst die individuelle rechtliche Prüfung zeigt, welche Klauseln sinnvoll, wirksam und für das konkrete Geschäftsmodell wirklich passend sind. Auch das Umschreiben von fremden AGB über KI birgt Risiken. Zum einen ist dies aus urheberrechtlicher Sicht bereits kritisch zum anderen können auch fremde AGB unwirksame Klauseln enthalten.
3. AGB erstellen lassen: So können wir helfen
Anwält:innen können bei der AGB-Erstellung sicherstellen, dass diese auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten sind, keine unwirksamen oder benachteiligenden Klauseln enthalten und korrekt in Verträge eingebunden sind.
Wenn Sie von advomare Ihre AGB erstellen lassen, profitieren Sie von diesen Vorteilen:
- Klauseln nach Ihren Bedürfnissen und Anforderungen
- Vermeidung fehlerhafter, unwirksamer oder benachteiligender Klauseln
- Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften
- Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten
- Wirksame Einbeziehung der AGB in alle Verträge
- Gesetzeskonforme Einbindung der AGB z. B. im Onlineshop
- Haftung für die AGB & Vorbeugung möglicher Abmahnungen
Wenn Sie rechtssichere AGB erstellen lassen möchten, unterstützen wir Sie individuell und transparent zum Festpreis. Wir informieren Sie in einer kostenfreien Ersteinschätzung über alle wichtigen Voraussetzungen, Ablauf, Dauer & Kosten. Anschließend können Sie uns zum Festpreis ab 400 € zzgl. Mehrwertsteuer mit der Erstellung Ihrer AGB beauftragen.
Was kosten AGB vom Anwalt?
Die Kosten für rechtssichere AGB sind u. a. abhängig von deren Umfang, der Art Ihres Unternehmens, Ihren Kund:innen, der Sprache und Ihren individuellen Anforderungen. Deswegen sind pauschale Preisangaben nur schwer möglich.
Oftmals ist eine Prüfung der AGB genauso aufwendig wie eine Überarbeitung. Wenn Sie AGB erstellen lassen oder überarbeiten lassen möchten, müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:
- ab 400,00 € zzgl. MwSt. für z. B. einfache Shop-AGB,
- ab 800,00 € zzgl. MwSt. bei Dienstleistungen oder Werkverträgen,
- ab 1.200,00 € zzgl. MwSt. bei Online-Plattformen.
Kann ich AGB einfach kopieren?
Auch bei der Kopie von AGB von anderen Unternehmen ist Vorsicht geboten. Dabei besteht die Gefahr, dass einzelne Klauseln unwirksam oder veraltet sind. Ganz abgesehen davon, dass fremde AGB nicht auf das eigene Geschäftsmodell oder Produkt zugeschnitten sind. Sie riskieren bei der Erstellung von AGB mithilfe einer Kopie dann nicht nur eine Abmahnung von Verbraucherschützern wegen eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorgaben – auch der kopierte Wettbewerber darf Sie wegen einer Urheberrechtsverletzung abmahnen und Schadensersatz fordern.
4. AGB für B2B
Wenn Sie für den B2B-Bereich AGB erstellen, sind die Anforderungen etwas weniger streng, wenn es um Hinweispflicht, Vorlagepflicht und Anerkennungspflichten geht.
Der Gesetzgeber geht in diesem Falle davon aus, dass Kaufleute mit AGB erfahrener sind und stellt daher höhere Anforderungen an das Verständnis dieser.
Wenn beide Vertragsparteien ihre AGB mit einbeziehen wollen oder beim Abschluss des Vertrages auf ihre AGB verweisen und diese sich dann widersprechen, muss eine Inhaltskontrolle erfolgen.
Dabei werden beide AGB miteinander verglichen, um die widersprüchlichen Klauseln zu finden. Diese werden dann nicht in den Vertrag mit einbezogen, stattdessen tritt die gesetzliche Vorgabe in Kraft. Die anderen Klauseln der AGB bleiben wirksam.
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5. FAQ: häufigste Fragen zur Erstellung von AGB
Wo bekomme ich AGB her?
Allgemeine Geschäftsbedingungen bekommen Sie z. B. von Anwält:innen. Diese können auch bereits vorhandene AGB prüfen.
Auch gibt es Generatoren, kostenlose Muster oder KI, um AGB zu erstellen.. Allerdings sind diese oft zu ungenau, enthalten evtl. unwirksame Klauseln und sind nicht passend auf das jeweilige Unternehmen und die entsprechenden Bedürfnisse abgestimmt. Daher empfiehlt es sich stets, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wo müssen AGB stehen?
Damit Vertragspartner die Vertragsbedingungen vor Vertragsschluss lesen und akzeptieren können, müssen Sie auf diese ausdrücklich hinweisen und die Bedingungen in geeigneter Weise zum Lesen zur Verfügung stellen:
– Leicht auffindbar auf der Webseite einbinden und in Angeboten verlinken.
– Online: Während eines Online-Vertragsabschlusses gut sichtbar verlinken.
– Post: Im Vertrag darauf hinweisen & AGB dem Schreiben beilegen.
– Verbrauchern nach Vertragsabschluss per E-Mail zuschicken (wenn nicht bereits geschehen).
Was muss alles in den AGB stehen?
Gesetzliche Vorgaben zu Pflichtangaben und Inhalten für vorgefertigte Vertragsbedingungen gibt es nicht. Deswegen können deren Verwender frei entscheiden, welche Regelungen sie berücksichtigen möchten, wenn Sie AGB erstellen lassen. Üblich sind jedoch Klauseln zu u. a. Lieferung, Zahlung, Gewährleistung und Haftung.
Wer darf AGB erstellen?
Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, von wem AGB zu erstellen sind. Vorgaben machen die §§ 305 bis 310 BGB nur bei Ausgestaltung der Geschäftsbedingungen. Damit die AGB auf das Geschäftsmodell zugeschnitten sind, keine unwirksamen oder benachteiligenden Klauseln enthalten und korrekt in Verträge eingebunden sind, kann die Unterstützung von einem Anwalt sinnvoll sein.
Was gilt, wenn keine AGB vereinbart wurden?
Wurden keine AGB genutzt bzw. vereinbart, greifen automatisch die Regelungen des BGB und ggf. des HGB. Der Vertrag wird nicht unwirksam. Dennoch können hier dann keine individuellen Absprachen ausgeführt werden. Statt der angepassten Klauseln gelten die gesetzlichen Vorgaben zu z. B. Lieferbedingungen, Haftung, Gewährleistung oder Zahlung und diese sind meist für die Kund:innen vorteilhafter als für die Verkäufer:innen bzw. Dienstleister.
(Bild: MK-Photo – stock.adobe.com)
