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AGB erstellen lassen: Rechtssicherheit & Abmahnschutz mit Anwalt

Bei der AGB-Erstellung sind gesetzliche Vorgaben und zahlreiche Informationspflichten zu beachten. So dürfen die Klauseln den Vertragspartner nicht benachteiligen und müssen übersichtlich und verständlich sein.

  • advomare
  • 21.04.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 01.02.2024

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vorformulierte Vertragsbedingungen sind keine gesetzliche Pflicht.
  • Damit lassen sich aber die zahlreichen gesetzlichen Belehrungs- & Informationspflichten erfüllen. 
  • Zudem lassen sich wichtige Vertragsbestandteile wie Zahlung, Lieferung & Haftung einheitlich für alle Kunden regeln.
  • Bei der AGB-Erstellung ist darauf zu achten, dass sie klar und verständlich sind sowie den Vertragspartner nicht benachteiligen.
  • Eine Abmahnung droht bei der Kopie fremder AGB oder rechtswidriger Klauseln.


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Anschließend können Sie uns zum Festpreis ab 300 € netto mit der Erstellung Ihrer AGB beauftragen.

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1. AGB erstellen lassen: Was muss ich wissen?

Mit AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) als vorformulierten Vertragsbedingungen lassen sich laut § 305 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine Vielzahl von Verträgen vereinfachen und standardisieren. 

Weil sie für alle Verträge und Vertragspartner gelten, brauchen Unternehmen keinen individuellen Vertrag mehr mit jedem einzelnen Kunden aushandeln.


Sind AGB Pflicht?

Nein, AGB sind keine Pflicht. Ein Unternehmen muss seinen Kunden laut BGB keine AGB bereitstellen und brauch daher auch keine AGB erstellen lassen. Vorformulierte Vertragsbedingungen können aber dabei helfen, die gesetzlichen Belehrungs- und Informationspflichten zu erfüllen.  

So lassen sich mit AGB für Dienstleistungen oder AGB für B2B nämlich alle wichtigen Vertragsbedingungen wie Lieferung, Zahlung, Gewährleistung und Widerruf einheitlich regen und Kunden transparent darüber informieren.


Wann sind AGB notwendig?

Mit vorformulierten Vertragsbedingungen lassen sich Kunden einfach und transparent über deren Rechte und Pflichten informieren. Daneben haben Sie folgende Vorteile, wenn Sie AGB erstellen lassen:

  • Weil Vertragsbedingungen nicht mehr mit jedem Kunden einzeln zu verhandeln sind, werden Vertragsverhandlungen abgekürzt.
  • Für alle Kunden gelten dieselben Verträge und Bedingungen.
  • Kunden werden transparent über Bedingungen und Rechtslage informiert.
  • Es lassen sich Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten vermeiden.


2. Was ist bei der Erstellung von AGB zu beachten?

Das BGB regelt in den §§ 305 bis 310, wie AGB zu erstellen sind. Was bei der Erstellung von AGB geregelt wird, ist dem Verwender überlassen. Vorgaben macht der Gesetzgeber nur bei der formalen Gestaltung


Was gehört alles in die AGB?

Welche Pflichtangaben und Inhalte bei der AGB-Erstellung zu berücksichtigen sind, regelt das BGB nicht. Allerdings enthalten die vorformulierten Vertragsbedingungen meist u. a. folgende Regelungen:

  • Vertragsgegenstand: Art & Umfang
  • Geltungsbereich: räumliche & zeitliche Reichweite
  • Lieferbedingungen: Transportart, Lieferzeit & Verpackung 
  • Zahlungsbedingungen: Höhe, Fälligkeit & Bezahlarten
  • Gewährleistung: Nacherfüllung, Preisminderung & Rücktritt
  • Widerruf: Bedingungen, Fristen & Widerrufsformular


Vorgaben für die AGB-Erstellung: verständlich, zugänglich, individuell, wirksam einbezogen, darauf hingewiesen, keine benachteiligenden oder rechtswidrigen Klauseln
AGB erstellen lassen: alle Vorgaben im Überblick


Wie müssen AGB gestaltet sein?

Bei der formalen Erstellung von AGB sind laut BGB folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Sie sind eindeutig & verständlich.
  • Sie sind übersichtlich & zugänglich.
  • Sie sind auf das Geschäftsmodell zugeschnitten.
  • Sie enthalten keine Klauseln, die den Vertragspartner benachteiligen.
  • Sie haben keine ungewöhnlichen Klauseln, die den Kunden überraschen.
  • Sie liegen in der Landessprache des Kunden vor – wenn der Onlineshop z. B. mehrsprachig ist, müssen auch die AGB mehrsprachig sein.


Wie muss ich auf AGB hinweisen?

Damit vorformulierte Vertragsbedingungen gültig sind, ist der Vertragspartner vor Vertragsschluss eindeutig auf sie hinzuweisen und muss ihnen ausdrücklich zustimmen

Wird der Vertrag auf dem Postweg abgeschlossen, erwähnen Sie die Bedingungen im Anschreiben und legen die aktuelle Fassung dem Schreiben bei. Ihr Vertragspartner akzeptiert sie durch seine Unterschrift z. B. auf einem beiliegenden Formular.

Auf AGB für Onlineshops oder Online-Verträge weisen Sie am besten hin, bevor der Kunde einen Vertrag oder Kauf abschließt bzw. bestätigt. Dort lassen sich die Bedingungen gut sichtbar verlinken. Ihr Vertragspartner stimmt ihnen durch Klick auf ein Häkchen oder einen Button zu. 

Zudem müssen Kunden die vorformulierten Vertragsbedingungen auf der Webseite leicht finden und abspeichern können. Daneben können Sie diese auch per E-Mail nach Vertragsschluss an Ihren Kunden schicken.


Wann sind die AGB unwirksam? I Beispiele

Wenn Sie AGB erstellen lassen und diese gegen die genannten gesetzlichen Vorgaben verstoßen, auf sie nicht hingewiesen wird oder der Kunde ihnen nicht zustimmt, sind diese oder einzelne Klauseln unwirksam. 

Zudem dürfen die Bedingungen keine benachteiligenden oder ungewöhnlichen Klauseln enthalten. Das wäre z. B. dann der Fall:

  • Mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen.
  • Das Widerrufsrecht des Kunden wird eingeschränkt.
  • Bei Rücksendung erhalten Kunden nicht ihr Geld zurück, sondern nur eine Gutschrift.
  • Gutscheine verfallen in weniger als 3 Jahren.
  • Lieferzeiten sind mit vagen Zusätzen wie “in der Regel” oder “auf Nachfrage” versehen.
  • Die Gewährleistung des Händlers ist ausgeschlossen.

Sind vorformulierte Vertragsbedingungen oder einzelne Klauseln unwirksam, greifen dafür die gesetzlichen Bestimmungen aus u. a. dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder HGB (Handelsgesetzbuch). Auch Abmahnungen von Verbraucherschützern und Wettbewerbern nebst Unterlassung und ggf. Schadensersatz sind dann möglich.


3. Kann ich meine AGB selber schreiben?

Ja, Sie dürfen AGB selber schreiben. Wenn Sie selber AGB erstellen, müssen Sie aber die gesetzlichen Vorschriften der §§ 305 bis 310 BGB beachten, damit die Bedingungen wirksam sind.


Sind AGB-Generatoren oder AGB-Muster sinnvoll?

Auch wenn AGB-Generatoren und Muster-AGB auf den ersten Blick als schnelle und kostengünstige Lösung erscheinen, wenn Sie AGB erstellen lassen wollen, sollten Sie dennoch vorsichtig sein.

Generatoren liefern standardisierte Texte, die nicht auf Ihr individuelles Geschäftsmodell, ein Produkt oder eine Dienstleistung zugeschnitten sind. Außerdem besteht bei solchen und anderen Mustern aus dem Internet die Gefahr, dass sie aufgrund neuer Gesetze veraltet oder einzelne Klauseln durch die aktuelle Rechtsprechung ungültig sind.

Nutzen Sie bei der AGB-Erstellung Muster mit unzulässigen oder fehlerhaften Klauseln, dürfen Sie Verbraucherschützer und Wettbewerber kostenpflichtig abmahnen. Das liegt daran, dass Sie als Verwender für die erstellten AGB haften. 


Darf ich AGB von anderen Unternehmen kopieren?

Auch bei der Kopie von AGB von anderen Unternehmen ist zu Vorsicht geraten. Dabei besteht die Gefahr, dass einzelne Klauseln unwirksam oder veraltet sind. Ganz abgesehen davon, dass fremde AGB nicht auf das eigene Geschäftsmodell oder Produkt zugeschnitten sind.

Sie riskieren bei der Erstellung von AGB mithilfe einer Kopie dann nicht nur eine Abmahnung von Verbraucherschützern wegen eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorgaben – auch der kopierte Wettbewerber darf Sie wegen einer Urheberrechtsverletzung abmahnen und Schadensersatz fordern


4. Wer hilft mir bei der Erstellung von AGB?

Wer AGB erstellen lassen will, stößt oft auf sie: Generatoren und Muster, die schnelle und kostengünstige Hilfe versprechen. Diese sind allerdings mit großer Vorsicht zu genießen, weil sie oft nur allgemeine Klauseln enthalten, die Ihr Geschäftsmodell nicht genügend berücksichtigen können. 

Außerdem können einzelne Klauseln fehlerhaft bzw. unwirksam sein oder Ihren Vertragspartner unangemessen benachteiligen.


Oftmals wissen viele Unternehmer gar nicht, welche Regelungen sie für ihre AGB wirklich brauchen und was sie bei Generatoren anklicken und schlussendlich auswählen sollen. Hier eignet sich eine Rechtsberatung. Ein Anwalt weiß, was der Mandant tatsächlich braucht, welche Regelungen sich anbieten und wie die Klauseln rechtssicher zu gestalten sind.

Rechtsanwalt Martin Jedwillat


Ein Anwalt kann bei der AGB-Erstellung sicherstellen, dass diese auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten sind, keine unwirksamen oder benachteiligenden Klauseln enthalten und korrekt in Verträge eingebunden sind. 

Wenn Sie über advomare Ihre AGB erstellen lassen, profitieren Sie von diesen Vorteilen:

  • Klauseln nach Ihren Bedürfnissen und Anforderungen
  • Vermeidung fehlerhafter, unwirksamer oder benachteiligender Klauseln
  • Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften 
  • Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten
  • Wirksame Einbeziehung der AGB in alle Verträge
  • Gesetzeskonforme Einbindung der AGB z. B. im Onlineshop
  • Haftung für die AGB & Vorbeugung möglicher Abmahnungen


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Anschließend können Sie uns zum Festpreis ab 300 € netto mit der Erstellung Ihrer AGB beauftragen.

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Was kostet es, AGB erstellen zu lassen?

Die Kosten für rechtssichere AGB sind u. a. abhängig von deren Umfang, Ihren Kunden, der Sprache und Ihren individuellen Anforderungen. Deswegen sind pauschale Preisangaben nur schwer möglich.


Die Erstellung einfacher AGB erhalten Sie über advomare ab 300 € netto. Wenn Sie Ihre AGB prüfen lassen möchten, müssen Sie mit Kosten ab 100 € netto rechnen.


5. FAQ: häufigste Fragen zur Erstellung von AGB


Was muss alles in den AGB stehen?

Gesetzliche Vorgaben zu Pflichtangaben und Inhalten für vorgefertigte Vertragsbedingungen gibt es nicht. Deswegen können deren Verwender frei entscheiden, welche Regelungen sie berücksichtigen möchten, wenn Sie AGB erstellen lassen. Üblich sind jedoch Klauseln zu u. a. Lieferung, Zahlung, Gewährleistung und Widerruf.


Wo müssen AGB stehen?

Damit Vertragspartner die Vertragsbedingungen vor Vertragsschluss lesen und akzeptieren können, müssen Sie auf diese ausdrücklich hinweisen und die Bedingungen in geeigneter Weise zum Lesen zur Verfügung stellen:

– Leicht auffindbar auf der Webseite einbinden.
– Online: Während eines Online-Vertragsabschlusses gut sichtbar verlinken.
– Post: Im Vertrag darauf hinweisen & AGB einem Schreiben beilegen.
– Nach Vertragsabschluss per E-Mail zuschicken.


Kann ich AGB selbst schreiben?

Ja, Sie können Ihre AGB selbst schreiben. Damit diese wirksam sind, sind die §§ 305 bis 310 BGB zu beachten. Vorsichtig sollten Sie vor Mustern oder Kopien sein, wenn Sie selbst AGB erstellen. Diese könnten nicht veraltet oder unvollständig sein und unwirksame oder benachteiligende Klauseln enthalten. In diesen Fällen dürfen Verbraucherschützer und Wettbewerber Sie abmahnen.


Wer darf AGB erstellen?

Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, von wem AGB zu erstellen sind. Vorgaben machen die §§ 305 bis 310 BGB nur bei Ausgestaltung der Geschäftsbedingungen. Damit die AGB auf das Geschäftsmodell zugeschnitten sind, keine unwirksamen oder benachteiligenden Klauseln enthalten und korrekt in Verträge eingebunden sind, kann die Unterstützung von einem Anwalt sinnvoll sein.

(Bild: MK-Photo – stock.adobe.com)

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