Das Wichtigste auf einen Blick
- AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Verträge standardisieren und erleichtern.
- Damit AGB wirksam sind, müssen sie eindeutig, verständlich, zugänglich und fair sein. Kund:innen müssen ihnen vor Vertragsschluss zustimmen.
- Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zu Pflichtangaben oder sogar eine gesetzliche Pflicht für AGB, aber übliche Klauseln betreffen Vertragsabschluss, Lieferung, Zahlung, Gewährleistung und Widerruf.
- Benachteiligende oder unklare Regelungen sind unwirksam und können Abmahnungen nach sich ziehen.
- Unternehmen können selbst AGB erstellen, sollten dabei aber die entsprechenden Regelungen im BGB beachten. Eine rechtliche Beratung hilft, maßgeschneiderte und rechtssichere AGB zu erstellen, um Abmahnungen zu vermeiden.
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Inhaltsverzeichnis
1. AGB erstellen lassen: Die wichtigsten Infos
Mit AGB lassen sich eine Vielzahl von Verträgen standardisieren und vereinfachen. Weil sie für alle Verträge und Vertragspartner gelten, entfällt für Unternehmen die Notwendigkeit, jeden individuellen Vertrag mehr mit den einzelnen Kund:innen auszuhandeln.
Was sind AGB?
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind nach § 305 Abs. 1 BGB vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss des Vertrages stellt. Diese gelten für Verträge mit allen Kund:innen, haben also ihre Gültigkeit für eine Vielzahl von Vertragspartner:innen und Verträgen.
Formvorschriften für AGB
Wenn Sie AGB erstellen oder erstellen lassen, sind laut BGB die folgenden formalen Anforderungen zu erfüllen:
- Sie sind eindeutig & verständlich.
- Sie sind übersichtlich & zugänglich.
- Sie sind auf das Geschäftsmodell zugeschnitten.
- Sie enthalten keine Klauseln, die den Vertragspartner benachteiligen.
- Sie haben keine ungewöhnlichen Klauseln, die den Kunden überraschen.
- Sie liegen in der Landessprache des Kunden vor – wenn der Onlineshop z. B. mehrsprachig ist, müssen auch die AGB mehrsprachig sein.
Damit AGB gültig sind, ist der Vertragspartner vor Vertragsschluss eindeutig auf sie hinzuweisen und muss die Möglichkeit haben, diese einzusehen.
Wird der Vertrag auf dem Postweg abgeschlossen, erwähnen Sie die Bedingungen im Anschreiben und legen Sie die aktuelle Fassung dem Schreiben bei. Ihr Vertragspartner akzeptiert die AGB dann durch Unterzeichnung des Vertrages. Die AGB müssen nicht extra unterzeichnet werden.
Auf AGB für Onlineshops oder Online-Verträge weisen Sie am besten hin, bevor der Kunde einen Vertrag oder Kauf abschließt bzw. bestätigt. Dort lassen sich die Bedingungen gut sichtbar verlinken. Ihr Vertragspartner muss nicht zwingend durch Klick auf ein Häkchen oder einen Button zustimmen.
Zudem müssen Kunden die vorformulierten Vertragsbedingungen auf der Webseite leicht finden und abspeichern können. Daneben müssen Sie diese bei Verbraucherverträgen auch neben der Widerrufsbelehrung per E-Mail nach Vertragsschluss an Ihre Kund:innen übersenden.
AGB erstellen: Typische Inhalte
Welche Pflichtangaben und Inhalte bei der AGB-Erstellung zu berücksichtigen sind, regelt das BGB nicht. Was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden soll, kann jedes Unternehmen für sich selbst festlegen. Allerdings sind meist u. a. folgende Regelungen enthalten:
- Vertragsgegenstand: Art & Umfang
- Vertragsabschluss: welche Schritte sind erforderlich, um das Vertragsverhältnis abzuschießen
- Geltungsbereich: räumliche & zeitliche Reichweite
- Lieferbedingungen: Transportart, Lieferzeit & Verpackung
- Zahlungsbedingungen: Höhe, Fälligkeit & Bezahlarten
- Gewährleistung: Nacherfüllung, Preisminderung & Rücktritt
- Haftung: Gibt es bestimmte Haftungsbeschränkungen
- Eigentumsvorbehalt: Wann geht das Eigentum auf den Käufer über
- Anwendbares Recht/ Vertragssprache/ Gerichtsstand
- Streitbeilegung: Gibt es eine verpflichtende oder freiwillige Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Wann sind AGB unzulässig?
Wenn AGB gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, auf sie nicht hingewiesen wird oder Kund:innen ihnen nicht zustimmen, sind diese oder einzelne Klauseln unwirksam.
Zudem dürfen die Bedingungen keine benachteiligenden oder ungewöhnlichen Klauseln enthalten. Das träfe dann in folgenden Fällen zu:
- Vertragliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen.
- Das Widerrufsrecht des Verbrauchers wird widerrechtlich eingeschränkt.
- Bei Rücksendung nach erfolgtem Widerruf erhalten Kunden nicht ihr Geld zurück, sondern nur eine Gutschrift.
- Gutscheine verfallen in weniger als 3 Jahren.
- Lieferzeiten sind mit vagen Zusätzen wie “in der Regel” oder “auf Nachfrage” versehen.
- Die Gewährleistung des Händlers ist bei Verbrauchergeschäften ausgeschlossen.
- Die Haftung ist komplett ausgeschlossen, auch in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Sind die in AGB vorformulierten Vertragsbedingungen oder einzelne Klauseln unwirksam, greifen dafür die gesetzlichen Bestimmungen aus u. a. dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder HGB (Handelsgesetzbuch). Auch Abmahnungen von Verbraucherschützern und Wettbewerbern nebst Unterlassung und ggf. Schadensersatz sind dann möglich.
2. AGB erstellen: rechtliche Grundlagen
Sind AGB Pflicht?
Nein, AGB sind keine Pflicht, denn gesetzlich vorgeschrieben sind sie nicht: Ein Unternehmen muss seinen Kund:innen laut BGB keine AGB bereitstellen und braucht daher auch keine AGB erstellen lassen. Sie können aber dabei helfen, die gesetzlichen Belehrungs- und Informationspflichten zu erfüllen.
So lassen sich mit AGB alle wichtigen Vertragsbedingungen wie Lieferung, Zahlung, Gewährleistung und Widerruf einheitlich regeln und Kunden transparent darüber informieren.
Muss ich durch einen Anwalt AGB erstellen lassen?
Nein, Sie können die AGB-Erstellung auch selbst übernehmen. Hierfür gibt es keine Anwaltspflicht. ABER: Wenn Sie selbst AGB erstellen, müssen Sie die gesetzlichen Vorschriften der §§ 305 bis 310 BGB beachten, damit die Bedingungen wirksam sind und die Informationspflichten gem. §§ 246 ff. EGBGB mit einbinden.
Auch wenn ein AGB-Generator und Muster-AGB auf den ersten Blick als schnelle und kostengünstige Lösungen erscheinen, wenn Sie AGB erstellen lassen wollen, sollten Sie dennoch vorsichtig sein.
Ein AGB-Generator liefert standardisierte Texte, die nicht auf Ihr individuelles Geschäftsmodell, Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung zugeschnitten sind. Außerdem besteht bei solchen und anderen Mustern aus dem Internet die Gefahr, dass sie aufgrund neuer oder sich ändernder Gesetze veraltet oder einzelne Klauseln durch die aktuelle Rechtsprechung ungültig sind. Das gleiche gilt auch für die Verwendung von Chatbots und KI, um AGB erstellen zu lassen.Nutzen Sie bei der AGB-Erstellung Muster mit unzulässigen oder fehlerhaften Klauseln, dürfen Sie Verbraucherschützer und Wettbewerber kostenpflichtig abmahnen. Das liegt daran, dass Sie als Verwender für die erstellten AGB haften.
Oftmals wissen viele Unternehmer gar nicht, welche Regelungen sie für ihre AGB wirklich brauchen und was sie bei Generatoren anklicken und schlussendlich auswählen sollen. Hier eignet sich eine Rechtsberatung. Ein Anwalt weiß, was der Mandant tatsächlich braucht, welche Regelungen sich anbieten und wie die Klauseln rechtssicher zu gestalten sind.
3. AGB erstellen lassen: So können wir Ihnen helfen
Ein Anwalt kann bei der AGB-Erstellung sicherstellen, dass diese auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten sind, keine unwirksamen oder benachteiligenden Klauseln enthalten und korrekt in Verträge eingebunden sind.
Wenn Sie über advomare Ihre AGB erstellen lassen, profitieren Sie von diesen Vorteilen:
- Klauseln nach Ihren Bedürfnissen und Anforderungen
- Vermeidung fehlerhafter, unwirksamer oder benachteiligender Klauseln
- Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften
- Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten
- Wirksame Einbeziehung der AGB in alle Verträge
- Gesetzeskonforme Einbindung der AGB z. B. im Onlineshop
- Haftung für die AGB & Vorbeugung möglicher Abmahnungen
Wir informieren Sie in einer kostenfreien Ersteinschätzung über alle wichtigen Voraussetzungen, Ablauf, Dauer & Kosten.
Anschließend können Sie uns zum Festpreis ab 300 € zzgl. Mehrwertsteuer mit der Erstellung Ihrer AGB beauftragen.
Darf ich AGB von anderen Unternehmen kopieren?
Auch bei der Kopie von AGB von anderen Unternehmen ist Vorsicht geboten. Dabei besteht die Gefahr, dass einzelne Klauseln unwirksam oder veraltet sind. Ganz abgesehen davon, dass fremde AGB nicht auf das eigene Geschäftsmodell oder Produkt zugeschnitten sind.Sie riskieren bei der Erstellung von AGB mithilfe einer Kopie dann nicht nur eine Abmahnung von Verbraucherschützern wegen eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorgaben – auch der kopierte Wettbewerber darf Sie wegen einer Urheberrechtsverletzung abmahnen und Schadensersatz fordern.
Die Kosten für rechtssichere AGB sind u. a. abhängig von deren Umfang, der Art Ihres Unternehmens, Ihren Kund:innen, der Sprache und Ihren individuellen Anforderungen. Deswegen sind pauschale Preisangaben nur schwer möglich.
Oftmals ist eine Prüfung der AGB genauso aufwendig wie eine Überarbeitung. Wenn Sie AGB erstellen lassen oder überarbeiten lassen möchten, müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:
- ab 300,00 € zzgl. MwSt. für z.B. Shop-AGB,
- ab 600,00 € zzgl. MwSt. bei Dienstleistungen,
- ab 1.000,00 € zzgl. MwSt. bei Online-Plattformen.
4. AGB erstellen B2B
Wenn Sie für den B2B-Bereich AGB erstellen, sind die Anforderungen etwas weniger streng, wenn es um Hinweispflicht, Vorlagepflicht und Anerkennungspflichten geht.
Der Gesetzgeber geht in diesem Falle davon aus, dass Kaufleute mit AGB erfahrener sind, und stellt daher höhere Anforderungen an das Verständnis dieser.
Wenn beide Vertragsparteien ihre AGB mit einbeziehen wollen oder beim Abschluss des Vertrages auf ihre AGB verweisen und diese sich dann widersprechen, muss eine Inhaltskontrolle erfolgen.
Dabei werden beide AGB miteinander verglichen, um die widersprüchlichen Klauseln zu finden. Diese werden dann nicht in den Vertrag mit einbezogen, stattdessen tritt die gesetzliche Vorgabe in Kraft. Die anderen Klauseln der AGB bleiben wirksam.
5. FAQ: häufigste Fragen zur Erstellung von AGB
Was muss alles in den AGB stehen?
Gesetzliche Vorgaben zu Pflichtangaben und Inhalten für vorgefertigte Vertragsbedingungen gibt es nicht. Deswegen können deren Verwender frei entscheiden, welche Regelungen sie berücksichtigen möchten, wenn Sie AGB erstellen lassen. Üblich sind jedoch Klauseln zu u. a. Lieferung, Zahlung, Gewährleistung und Haftung.
Wo müssen AGB stehen?
Damit Vertragspartner die Vertragsbedingungen vor Vertragsschluss lesen und akzeptieren können, müssen Sie auf diese ausdrücklich hinweisen und die Bedingungen in geeigneter Weise zum Lesen zur Verfügung stellen:
– Leicht auffindbar auf der Webseite einbinden.
– Online: Während eines Online-Vertragsabschlusses gut sichtbar verlinken.
– Post: Im Vertrag darauf hinweisen & AGB dem Schreiben beilegen.
– Nach Vertragsabschluss per E-Mail zuschicken.
Kann ich AGB selbst schreiben?
Ja, Sie können Ihre AGB selbst schreiben. Damit diese wirksam sind, sind die §§ 305 bis 310 BGB zu beachten. Vorsichtig sollten Sie vor Mustern oder Kopien sein, wenn Sie selbst AGB erstellen. Diese könnten veraltet oder unvollständig sein und unwirksame oder benachteiligende Klauseln enthalten. In diesen Fällen dürfen Verbraucherschützer und Wettbewerber Sie abmahnen.
Wer darf AGB erstellen?
Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, von wem AGB zu erstellen sind. Vorgaben machen die §§ 305 bis 310 BGB nur bei Ausgestaltung der Geschäftsbedingungen. Damit die AGB auf das Geschäftsmodell zugeschnitten sind, keine unwirksamen oder benachteiligenden Klauseln enthalten und korrekt in Verträge eingebunden sind, kann die Unterstützung von einem Anwalt sinnvoll sein.
(Bild: MK-Photo – stock.adobe.com)