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B2B-AGB: alle wichtigen Vorteile, Vorgaben & Klauseln im Überblick

AGB für B2B sind keine gesetzliche Pflicht. Damit lassen sich allerdings Vertragsverhandlungen abkürzen, Verträge standardisieren und deren Abwicklung vereinfachen.

  • advomare
  • 21.04.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 14.02.2024

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mit B2B-AGB assen sich die gesetzlichen Belehrungs- & Informationspflichten erfüllen. 
  • Außerdem können alle wichtigen Vertragsbestandteile wie Zahlung, Lieferung & Haftung einheitlich für alle Kunden geregelt werden.
  • Die AGB für B2B müssen klar, verständlich & übersichtlich sein.
  • Sie dürfen keine ungewöhnlichen oder benachteiligende Klauseln enthalten.
  • Die B2B-AGB müssen aktuell sein – also eine neue Rechtslage & Veränderungen im Unternehmen berücksichtigen.


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1. Sind AGB für B2B Pflicht?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für B2B sind keine gesetzliche Pflicht – Unternehmen können selbst entscheiden, ob Sie AGB für ihre Geschäftskunden bereitstellen.

Allerdings können B2B-AGB als vorformulierte Vertragsbedingungen laut §§ 305 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dabei helfen, Massenverträge zu vereinfachen und zu standardisieren. Außerdem lassen sich damit die gesetzlichen Belehrungs- und Informationspflichten gegenüber Kunden erfüllen.


Wann sind B2B-AGB notwendig?

Auch wenn B2B-AGB vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben sind, hat deren Verwendung viele Vorteile für Unternehmen:

  • Sie können Ihre Vertragspartner umfassend über alle Vertragsbedingungen informieren.
  • Sie kürzen Vertragsverhandlungen ab, weil Sie Verträge nicht mehr individuell verhandeln brauchen.
  • Durch einheitliche Vertragsbedingungen gelten für Kunden dieselben Verträge & Bedingungen.
  • Unzureichende gesetzliche Regelungen können Sie zum eigenen Vorteil regeln.
  • Rechtliche Risiken, Missverständnisse und daraus resultierende Rechtsstreits lassen sich vermeiden.


Ist ein Vertrag ohne AGB für B2B gültig?

Ja, ein Vertrag ist auch ohne AGB für B2B gültig. Dann greifen die gesetzlichen Bestimmungen aus u. a. dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und HGB (Handelsgesetzbuch)

Hier finden sich Vorgaben zu allen üblicherweise in B2B-AGB geregelten Inhalten wie u. a. Vertragsgegenstand, Widerruf, Lieferung, Gewährleistung und Zahlungsverpflichtungen.


2. Welche Vorgaben gelten bei B2B-AGB?

Weil Unternehmen weniger schutzwürdig als Verbraucher sind, macht der Gesetzgeber für AGB für B2B weniger Vorgaben als bei denen für private Endverbraucher wie z. B. AGB für Onlineshops oder AGB für Dienstleistungen. So ist deren Einbeziehung in Verträge mit Geschäftskunden erleichtert und die Inhaltskontrolle eingeschränkt.


Was gehört alles in die B2B-AGB?

Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben zu Pflichtangaben und Inhalten in AGB für B2B. Üblicherweise regeln Unternehmen aber in ihren Bedingungen alle Vertragsinhalte, die für alle Geschäftskunden gelten sollen.

Diese Vertragsinhalte lassen sich mit B2B-AGB regeln:

  • Geltungsbereich: Land, Befristung & Kunden bzw. Zielgruppe
  • Vertragsgegenstand: Art & Umfang von Produkt oder Dienstleistung 
  • Haftung & Gewährleistung: Verzögerungen, Mängel & Schäden
  • Preisgestaltung: Umsatzsteuer & Kleingewerbe-Regelung
  • Zahlungsbedingungen: Berechnung, Höhe & Fälligkeit 
  • Eigentumsvorbehalt: Zahlungsverzug & ausbleibende Zahlungen
  • Pflichten des Kunden: Mitwirkung bei der Erfüllung der Dienstleistung
  • Widerruf: Bedingungen, Fristen & Formular


Vorgaben für B2B-AGB: verständlich, zugänglich, individuell, wirksam einbezogen, darauf hingewiesen, keine benachteiligenden oder rechtswidrigen Klauseln
AGB für B2B: alle Vorgaben im Überblick


Wie müssen AGB für B2B gestaltet sein?

Anders als bei den Inhalten machen die §§ 305 bis 310 BGB bei der formalen Ausgestaltung von AGB für B2B verschiedene Vorgaben:

  • Die B2B-AGB müssen für den Vertragspartner leicht zugänglich sein – entweder per Einbindung auf der Webseite oder durch eine Zusendung per E-Mail bzw. Post.
  • Sie müssen sich speichern lassen.
  • Sie müssen eindeutig, verständlich & übersichtlich sein.
  • Die AGB für B2B müssen auf das Geschäftsmodell zugeschnitten sein.
  • Sie dürfen keine unzulässigen oder benachteiligenden Klauseln enthalten.


Wie auf AGB für B2B hinweisen?

Damit die AGB für B2B gültig sind und wirksam in Verträge einbezogen werden, ist der Vertragspartner auf diese hinzuweisen. Dafür genügt ein Satz wie „Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.“ 

Ein solcher Hinweis hat spätestens bei Vertragsschluss zu geschehen – ein AGB-Hinweis auf Rechnung oder Lieferschein reicht nicht aus.

Widerspricht die andere Vertragspartei den AGB für B2B nicht, sind sie wirksam in den Vertrag eingebunden. Diese Zustimmung gilt aber nicht für zukünftige Verträge und muss bei jedem weiteren Vertragsschluss erneut erteilt werden. 

Beansprucht hingegen ein Vertragspartner die Gültigkeit seiner B2B-AGB, lässt sich deren Wirksamkeit durch einen Widerspruch verhindern.

Außerdem muss es für einen ausreichenden Hinweis auf die AGB für B2B dem Vertragspartner möglich sein, die B2B-AGB nachzuschlagen. Dafür reicht z. B. der Hinweis darauf, dass die AGB auf der Website zu finden sind, oder eine Zusendung per E-Mail.


3. Wann sind B2B-AGB unwirksam?

B2B-AGB oder einzelne Klauseln sind unwirksam, wenn sie

  • gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen.
  • Klauseln enthalten, die den Vertragspartner benachteiligen.
  • intransparent oder unübersichtlich sind.
  • mehrdeutig oder nicht verständlich sind.
  • so ungewöhnlich sind, dass ein Vertragspartner nicht mit ihnen rechnen kann.
  • Pflichten und Rechte eines Vertragspartners beeinträchtigen.


Was passiert, wenn die AGB für B2B unwirksam sind?

Sind die AGB für B2B oder einzelne Klauseln unwirksam, greifen dafür die gesetzlichen Bestimmungen aus u. a. dem BGB oder HGB. 

Außerdem dürfen Verbraucherschützer und Wettbewerber bei Unwirksamkeit durch fehlerhafte oder unzulässige Klauseln kostenpflichtig abmahnen, Unterlassung und ggf. Schadensersatz fordern.


Was ist, wenn sich B2B-AGB widersprechen?

Wenn beide Vertragspartner ihre B2B-AGB in einen Vertrag einbeziehen oder bei Vertragsschluss auf ihre AGB verweisen und diese sich gegenseitig widersprechen, ist eine Inhaltskontrolle notwendig.

Beide B2B für AGB sind hier miteinander zu vergleichen und die sich widersprechenden Klauseln zu identifizieren. Diese werden nicht in den Vertrag einbezogen – an deren Stelle gelten die gesetzlichen Vorgaben. Alle anderen Klauseln der B2B-AGB sind wirksam.


4. Wie erhalte ich rechtssichere AGB für B2B?

AGB für Onlineshops dürfen nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, ansonsten sind sie ganz oder teilweise unzulässig bzw. nicht wirksam. Außerdem dürfen sie keine Klauseln enthalten, die den Kunden benachteiligen.

AGB-Klauseln für Webshops sind in den folgenden Fällen unwirksam:

  • Gutscheine verfallen nicht innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren, sondern früher.
  • Lieferzeiten sind nicht verbindlich angegeben, sondern werden mit Zusätzen wie “in der Regel” und “auf Nachfrage” versehen. 
  • Der Händler ist zu Teillieferungen berechtigt.
  • Originalverpackung und Retourenaufkleber sind Voraussetzungen für eine Rücksendung.
  • Bei Rücksendung oder Widerruf erhalten Kunden nur eine Gutschrift und nicht ihr Geld zurück.
  • Der Händler schließt seine Gewährleistung aus.
  • Für Kunden sind die AGB im Onlineshop schwer zu finden, sie wurden vor Vertragsschluss nicht ausdrücklich erwähnt oder verlinkt. 


Kann ich wegen AGB abgemahnt werden?

Wer B2B-AGB braucht, findet im Internet zahlreiche Muster und Generatoren. Auch wenn diese als schnelle und kostengünstige Lösung erscheinen, sind damit rechtliche Risiken verbunden. 

Generatoren und Muster-AGB für B2B sind nicht auf Ihr Geschäftsmodell, Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung zugeschnitten – und für Sie wichtige Klauseln vielleicht gar nicht enthalten.


Oftmals wissen viele Unternehmer gar nicht, welche Regelungen sie für ihre AGB wirklich brauchen und was sie bei Generatoren anklicken und schlussendlich auswählen sollen. Hier eignet sich eine Rechtsberatung. Ein Anwalt weiß, was der Mandant tatsächlich braucht, welche Regelungen sich anbieten und wie die Klauseln rechtssicher zu gestalten sind.

Rechtsanwalt Martin Jedwillat


Ein Anwalt kann sicherstellen, dass die B2B-AGB auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten sind, keine unwirksamen oder benachteiligenden Klauseln enthalten und korrekt in Verträge eingebunden sind. Dafür kann er Ihnen individuelle AGB erstellen oder bereits vorliegende AGB prüfen.

Mit advomare haben Sie folgende Vorteile mit Ihren B2B-AGB:

  • Individuelle Ausgestaltung der Klauseln nach Ihren Bedürfnissen und Anforderungen
  • Vermeidung fehlerhafter, unwirksamer oder benachteiligender Klauseln
  • Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften 
  • Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten
  • Wirksame Einbeziehung der AGB in alle Verträge
  • Gesetzeskonforme Einbindung der AGB im Onlineshop
  • Haftung für die AGB & Vorbeugung möglicher Abmahnungen


Sie brauchen B2B-AGB? 

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Wie teuer sind B2B-AGB?

Eine Preisangabe für rechtssichere B2B-AGB ist nur schwer möglich, weil die Kosten u. a. abhängig von deren Umfang, Ihren Kunden, der Sprache und Ihren individuellen Anforderungen sind. 

Wenn Sie allerdings advomare mit Ihren AGB für Ihr B2B-Geschäft beauftragen, können Sie mit folgenden Kosten rechnen: 

  • Erstellung einfacher B2B-AGB: ab 600 € netto
  • Prüfung einfacher B2B-AGB: ab 200 € netto


5. FAQ: häufigste Fragen zu B2B-AGB


Warum nutzen Unternehmen AGB?

Zwar sind B2B-AGB gesetzlich nicht vorgeschrieben, mit ihnen können Unternehmen aber Vertragsverhandlungen abkürzen, einheitliche Bedingungen für alle Kunden schaffen und rechtliche Risiken minimieren. Zudem lassen sich B2B-Kunden mit der Hilfe von AGB umfassend über alle Vertragsbedingungen informieren.


Was passiert, wenn man keine AGB für B2B hat?

Hat ein Unternehmen keine AGB für B2B, greifen die Vorgaben aus u. a. dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), FernAbsG (Fernabsatzgesetz) und HGB (Handelsgesetzbuch). In diesen Gesetzen. Diese regeln alle wichtigen Vertragsinhalte wie u. a. Widerruf, Lieferung, Gewährleistung und Zahlungsverpflichtungen.


Was muss alles in den B2B-AGB stehen?

Was in B2B-AGB stehen muss, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Unternehmen sind also frei bei der inhaltlichen Gestaltung ihrer Bedingungen. Üblicherweise werden in AGB für B2B aber alle wichtigen Vertragsinhalte wie u. a. Geltungsbereich, Haftung, Versand, Lieferbedingungen und Zahlungsbedingungen.


Wo müssen die AGB für B2B stehen?

Damit die AGB für B2B wirksam in Verträge mit Geschäftskunden einbezogen werden, ist Folgendes zu tun:

– Auf die B2B-AGB vor Vertragsschluss hinweisen (“Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbeziehungen.”). 
– AGB für B2B leicht auffindbar auf Webseite einbinden.
– AGB für B2B nach Vertragsschluss per E-Mail an Vertragspartner schicken.

(Bild: Jo Panuwat D – stock.adobe.com)

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