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Paulaner gewinnt erneut Streit ums Spezi-Etikett

  • Rechtsanwalt Martin Jedwillat
  • 25.09.2025
  • Zuletzt aktualisiert am: 25.09.2025

Paulaner hat den nächsten Streit ums Spezi-Etikett gewonnen – diesmal gegen Berentzen und deren MioMio Cola+Orange-Mische. Und nach dem Sieg von Paulaner gegen die saarländische Karlsberg Brauerei und deren Brauerlimo (wir berichteten) hat das Landgericht München I jetzt wieder im Sinne Paulaners entschieden.

Paulaner beklagte, dass das Etikett der MioMio-Flasche dem der Paulaner Spezi-Flasche zu ähnlich sei. Paulaner hat sich nämlich eine Welle bestehend aus 5 Farben – lila, pink, rot, orange und gelb – schützen lassen. Die Kreise im Design der MioMio-Flasche seien der Welle zu ähnlich, sowohl in Form als auch in Farbe.

Berentzen argumentierte dagegen. Cola-Mix-Getränke seien oft in farbenfrohen Verpackungen zu finden. Außerdem würden Verbraucher:innen die MioMio-Flasche nicht mit der Paulaner Flasche verwechseln. Die Idee zum Design sei inspiriert von einer Tapete im Studentenzimmer des Marketing-Chefs.

Doch woher die Idee kam, spielte weder für Paulaner noch für das Gericht eine Rolle: Wichtig sei, ob die Etiketten den Eindruck erwecken, dass Paulaner und Berentzen zusammengehören und ob Berentzen ältere und eigene Gegenrechte habe.

So entschied auch das Gericht. Das Etikett könnte als Herkunftshinweis gewertet werden.

Paulaner kämpft sehr für den Schutz der eigenen Marke. Nach eigener Aussage: Wenn man nicht gegen ähnliche Produkte vorgeht, schwäche dies die eigene juristische Position.

Paulaner versucht nun, eine Einigung mit Berentzen zu finden. Das Gericht verordnete die Vernichtung bereits produzierter Flaschen sowie Unterlassung des Verkaufs des Getränks, sonst drohe ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.

(Bild: Igor Golovnev – stock.adobe.com)

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Martin Jedwillat ist Gründer und Inhaber der advomare Rechtsanwaltskanzlei in Rostock. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen IT-, Medien- und Urheberrecht, insbesondere die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Reputation, Vertragsgestaltung sowie Datenschutz.

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