Die österreichische Datenschutzorganisation noyb geht gegen die Datenschutzbehörden von Nordrhein-Westfalen und Hessen vor. Der Grund: Untätigkeit der Behörden bei Beschwerden, die noyb wegen Pay-or-Okay-Modellen bekannter Online-Seiten eingereicht hatte.
2021 hatte noyb bei der Datenschutzbehörde NRW gegen T-Online.de und bei der Datenschutzbehörde Hessen gegen faz.net Beschwerde eingelegt. Diese Seiten betrieben zu diesem Zeitpunkt sogenannte Pay-or-Okay-Modelle. Bei diesen Modellen müssen die Nutzer:innen entscheiden, ob sie den Webseiten erlauben, ihre persönlichen Daten zu verarbeiten und zu Werbezwecken weiterzugeben, oder ob sie ein Bezahlabo abschließen möchten, um die Inhalte dann ohne Tracking zu konsumieren.
Hierin sieht noyb einen Verstoß gegen die DSGVO: Die Verordnung besagt, dass die Einwilligung zur Verarbeitung der Daten nämlich freiwillig erfolgen muss. Und eben diese Freiwilligkeit sei bei den Pay-or-Okay-Modellen nicht gegeben. Denn fast alle User:innen stimmen der Verarbeitung zu, obwohl nur ein Bruchteil das wirklich möchte,
noyb verweist auch auf ein Urteil der EU-Kommission gegen Meta, in dem diese Praxis bereits als unzulässig erklärt wurde.
Nach der Einreichung der Beschwerde 2021 erhielt noyb eine Eingangsbestätigung der Behörde in Nordrhein-Westfalen. 2022 fragte eben diese Behörde nach, da sie von der Beschwerde im Internetauftritt von noyb gelesen, aber angeblich nie eine erhalten hat. Dies widerlegte noyb mit der Eingangsbestätigung und versuchte über die folgenden Jahre eine Entscheidung zu bekommen.
Im Mai 2025, also vier Jahre nach Einreichung der Beschwerde, entschied die Datenschutzbehörde NRW dann, dass keine Entscheidung getroffen werden könne und begründete dies in einem 12-seitigen Schreiben.
Laut der Datenschutzbehörde behandele die Beschwerde komplexe Rechtsfragen und das Verfahren sei daher einfach noch nicht abgeschlossen. Zudem erwarte die Behörde, dass noch weitere Richtlinien, die die Entscheidung entsprechend beeinflussen, noch dazu kommen können. An diesen arbeitet derzeit der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA).
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