Der Kartellsenat des BGH hat beim Online-Riesen Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb festgestellt. Das hat eine strengere Wettbewerbsaufsicht für Amazon zur Folge.
In der Entscheidung ging es um eine Beschwerde gegen die Feststellung durch das Bundeskartellamt nach § 19a Abs. 1 GWB. Dieses Gesetz sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Es ermöglicht dem Bundeskartellamt eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb bei einem Unternehmen festzustellen und daraufhin bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen, zum Beispiel eine bevorzugte Darstellung der eigenen Produkte. Dies gibt dem BKartA die Möglichkeit, eine effektivere Kontrolle der großen Digitalunternehmen zu leisten. Deren Ressourcen und Marktposition erlaube es nämlich, schwerwiegenden Einfluss auf die Geschäftsfähigkeit Dritter zu nehmen.
Amazon – als Online-Händler und Anbieter cloudbasierter IT-Dienstleistungen – gilt als fünft wertvollstes Unternehmen weltweit und Deutschland stellt nach den USA umsatzbezogen den größten Absatzmarkt für den Dienstleister dar.
2022 stellte also das BKartA die überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb fest und zwar für Amazon Inc. Und alle darin inkludierten Unternehmen. Eine solche Feststellung ist zunächst für 5 Jahre befristet, aber Amazon legte Beschwerde gegen diese ein.
Während des Beschwerdeverfahrens wurde Amazon zudem eine sogenannte Gatekeeper-Position von der Europäischen Kommission nach Art. 3 des Digital Markets Act zugesprochen. Teil der Beschwerde war die Anwendung beider Verfahren auf das Unternehmen.
Die Beschwerde hatte keinen Erfolg. Der BGH war hierfür erstmalig als erste und letzte Instanz eingesetzt und bestätigte die Entscheidung des Bundeskartellamts. Die Feststellung als Gatekeeper stehe der Anwendung des GWB nicht im Wege. Zudem müsse auch keine konkrete Wettbewerbsgefahr oder eine bereits bestehende Wettbewerbsbeeinträchtigung vorliegen, damit die Vorschrift ihre Anwendung findet.
Allein schon der mögliche Einfluss, den derart große Unternehmen haben können, um den Wettbewerb zum eigenen Vorteil zu manipulieren oder die bestehende Macht auf weitere Märkte und Bereiche auszubauen, reiche aus. Man geht hier von einer abstrakten Gefahr durch die Marktmacht ausgehend von Amazon aus.
Diese Entscheidung stärkt auch das Kartellamt bei Verfahren gegen andere große Konzerne wie z. B. Apple, Meta oder Google.
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