Image

Foodwatch gegen More Nutrition: Keine Gesundheitsversprechen in Instagram-Videos

Das LG Itzehoe entschied, dass More Nutrition keine irreführenden Gesundheitsversprechen machen darf, da diese gegen die Health-Claims-Verordnung verstoßen. Die Klage von Foodwatch richtete sich gegen Instagram-Videos mit unzulässigen gesundheitsrelevanten Behauptungen.

  • advomare
  • 13.11.2024
  • Zuletzt aktualisiert am: 13.11.2024

Die Fitnessmarke More Nutrition darf nicht mehr mit bestimmten Gesundheitsversprechen werben. Einige Aussagen von More Nutrition seien als irreführend einzustufen. So entschied das LG Itzehoe nach einer Klage des Verbraucherverbandes Foodwatch (Az. 8 HKO 7/24).

Geklagt hatte der Verein beispielhaft gegen bestimmte Videos von Nutzer:innen auf Instagram, die darin für die Produkte von More Nutrition werben und die das Unternehmen auch auf der eigenen Seite veröffentlichen. Foodwatch sah in diesen Videos unzulässige Gesundheitsversprechen und berief sich in der Klage auf die Health-Claims-Verordnung. So ging es z. B. um das Produkt Cycle Balance. In einem Video sagte eine Userin, dass nach der Einnahme dieses Produkts ihre Periode zurückkam und sie dann schwanger geworden sei. Auch wurde gesagt, dass sie durch den Verzehr verschiedener More Produkte abnehmen konnte. Auch in weiteren Videos, die Foodwatch angegriffen hat, wurden ähnliche Aussagen getätigt.

Laut der Health-Claims-Verordnung, die EU-weit gilt, dürfen Unternehmen nur wissenschaftlich fundierte und von der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassene Aussagen in der Werbung für Lebensmittel verwenden. Einige der Gesundheitsaussagen, die die Instagram-User:innen und auch More Nutrition in der Werbung verwendeten, basieren jedoch auf persönlichen Erfahrungen und Studien, die industriefinanziert waren, und sind daher nicht auf der Liste der durch die EU zugelassenen Aussagen.

More Nutrition bestritt den Vorwurf: Nutzer:innen hätten durchaus die Möglichkeit, die angegriffenen Aussagen so einzuordnen, dass diese nicht als Gesundheitsaussagen, sondern als Erfahrungsberichte zu verstehen sind. 

Das Gericht sah dies anders und entschied gegen das Unternehmen. Die von Foodwatch beklagten Aussagen seien laut Health-Claims-Verordnung unzulässig und so auch als unlauter zu werten. Die Aussagen in den Videos seien gesundheitsbezogene Aussagen.

Gesundheitsbezogene Aussagen sind Aussagen, die erklären, suggerieren oder zum Ausdruck bringen, dass ein Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Gesundheit besteht, z. B. dass eine Verbesserung der Gesundheit durch den Konsum des Lebensmittels eintritt. So entschied das LG Itzehoe, dass die in den Videos getätigten Aussagen als unzulässige Gesundheitsaussagen zu werten sind – mit solchen Aussagen darf More Nutrition also nicht mehr in den sozialen Medien werben.

(Bild: chaowalit – stock.adobe.com)

Ähnliche Beiträge