Das ZDF Magazin Royale erstritt erfolgreich eine Unterlassungsverfügung gegen Julian Reichelts Kanäle „Nius – Die Stimme der Mehrheit“ und „Achtung Reichelt“.
Im Oktober 2022 veröffentlichte das Magazin Royale einen Beitrag über den früheren Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik Arne Schönbohm, in dem schwere Vorwürfe gegen ihn erhoben wurden. Kurz nach der Veröffentlichung wurde Schönbohm von seinem Amt abgelöst.
Als Reaktion auf den Bericht behauptete Ex-Bild-Chef Julian Reichelt auf seinen Kanälen „Achtung Reichelt“ und „Nius“, dass Innenministerin Nancy Faeser direkt etwas mit dem Beitrag zu tun habe, bezeichnete das Magazin als „die Faeser-Komplizen im ZDF“, und warf in den Raum, dass die Berichterstattung von Böhmermann und seinem Team „keinen einzigen wahren Vorwurf“ beinhalte.
Daraufhin beantragte die Produktionsfirma des ZDF Magazin Royale mit Erfolg eine Unterlassungsverfügung gegen Reichelt und seine Kanäle. Das Landgericht Hamburg untersagte darin die Verbreitung des Verdachts, dass Faeser und/oder ihre Mitarbeiter:innen für die Veröffentlichung des Schönbohm-Berichts verantwortlich seien. Auch verbot das Gericht die Behauptung, dass keiner der Vorwürfe gegenüber Schönbohm stimmen würden und es einen Informationsaustausch zwischen der Redaktion des ZDF Magazin Royale und dem Bundesinnenministerium gegeben hätte.
Das Gericht bemängelte an Reichelts Beiträgen u. a., dass keine Stellungnahmen vom ZDF Magazin Royale eingeholt wurden. So hätte das Magazin keine Möglichkeit gehabt, seinen Standpunkt in Reichelts Verdachtsberichterstattung zu vertreten. Außerdem habe es keine Belege dafür gegeben, dass die Berichterstattung in Böhmermanns Sendung Unwahrheiten enthalte. Eine nachträgliche Einholung und Integrierung der Stellungnahme sei aber möglich.
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