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Urheberrechtsverstoß dank Fototapete

Das LG Köln entschied, dass eine private Vermieterin Schadensersatz zahlen muss, weil Fotos ihrer Ferienwohnung mit einer legal erworbenen Fototapete ohne Erlaubnis des Fotografen online gestellt wurden, was einen Urheberrechtsverstoß darstellt.

  • advomare
  • 04.07.2024
  • Zuletzt aktualisiert am: 04.07.2024

Urheberrechtsverstoß dank Fototapete? So entschied zumindest das LG Köln in Sachen einer solchen Tapete, welche in einem Foto online gepostet wurde. Eine private Vermieterin muss nun Schadensersatz für die im Internet veröffentlichten Bilder zahlen.

Zum Fall: Eine ältere Dame ließ 2021 ihre Wohnung renovieren und im Rahmen der Arbeiten eine legal erworbene Fototapete anbringen. 3 Jahre später – ab 2015 konnte sie nicht mehr allein leben und zog zur Pflege zu ihrer Enkelin. Um die Last durch die Pflegekosten zu senken, wurde die Wohnung der dann 90-Jährigen als Ferienwohnung vermietet und entsprechend online gestellt, um Mieter:innen zu generieren. Dazu wurden auch Fotos der Wohnung hochgeladen und auch solche, auf denen die Fototapete zu sehen war.

Acht Jahre später erhielt die Enkelin ein Abmahnschreiben einer kanadischen Firma: Mit dem Hochladen der Fotos hätte sie eine Urheberrechtsverletzung begangen. Im darauffolgenden Verfahren gab das Landgericht Köln der Firma Recht: Der Fotograf, der seiner eigenen kanadischen Firma die Rechte an den Bildern überließ – hätte zwar den Abdruck des Bildes für die Tapete selbst bestätigt, die Vervielfältigung des Fotos online durch die Beklagte habe er aber nicht genehmigt – dies sei demnach ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Zudem wurden die Urheberpersönlichkeitsrechte nicht beachtet, da der Fotograf nicht als Quelle benannt war. Mit dem Kauf der Tapete hätte die Vermieterin bzw. ihre Großmutter nicht konkludent eine Unterlizenz erworben, die sie zur Veröffentlichung berechtigte.

Das Gericht stellte fest, dass die Tapete nicht als Beiwerk zu werten sei und hat somit auch hier der Klageseite recht gegeben. Die Beklagte muss nun die Gerichtskosten der Klägerin tragen und auch Schadensersatz für jedes hochgeladene Bild, auf dem die Fototapete zu sehen war.

In seinem Urteil bezieht sich das Kölner Landgericht auf eine Entscheidung des BGH im Falle eines Möbelkatalogs. Hier war im Hintergrund eines Werbefotos ein Gemälde zu sehen. Auch hier stellte der BGH eine Urheberrechtsverletzung fest und zeigte so eine sehr enge Auslegung der Schranke des „unwesentlichen Beiwerks“.

Die Firma, an die der Fotograf seine Rechte übertragen hat, hat auch schon Maler und Tapezierer abgemahnt, die mit ihrer Arbeit online werben. Aktuell stehen auch noch weitere BGH-Entscheidungen aus. Denn andere Gerichte sahen die Frage nach dem Urheberrecht anders als das LG Köln: So entschieden Gerichte in Düsseldorf, Stuttgart und München gegen den Fotografen und wiesen seine Klagen ab.

Eine einheitliche Entscheidung bleibt also noch abzuwarten. 

(Bild: magann – stock.adobe.com)

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