Schon wieder gibt es einen Urheberrechtsstreit um KI-Nutzung. Diesmal im Zentrum: Meta. Meta-Chef Mark Zuckerberg soll persönlich die Nutzung raubkopierter Texte für das Training der Meta-KI Llama genehmigt haben. So lautet der Vorwurf von Anwält:innen mehrerer bekannter US-Autoren.
Im Zentrum der Anschuldigungen steht die Plattform LibGen, die für den Zugang zu raubkopierten Büchern bekannt ist. Sie ermöglicht Zugriff auf Verlage wie Cengage Learning und Pearson Education und funktioniert als Tauschbörse – um Materialien zu erhalten, muss man offenbar selbst Inhalte hochladen.
Obwohl es innerhalb von Meta Bedenken bezüglich der Nutzung von LibGen gegeben haben soll, habe Zuckerberg persönlich die Verwendung der Daten freigegeben – trotz des Bewusstseins, dass es sich um Raubkopien handelt.
Diese Anschuldigungen wurden durch ein kürzlich veröffentlichtes Dokument der Anwält:innen der betroffenen Autor:innen öffentlich.
Meta verteidigt sich mit der Fair-Use-Doktrin, die unter bestimmten Bedingungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke erlaubt. Die Autor:innen widersprechen jedoch dieser Argumentation.
Brisant: Meta soll die Urheberrechtsverletzungen gezielt verschleiert haben. Eine Software habe demnach Hinweise auf die Urheber:innen entfernt.
Während das Gericht viele der Vorwürfe bereits 2023 zurückwies, bleibt die zentrale Frage offen: Verstößt das Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Werken gegen das Urheberrecht? Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf zukünftige KI-Trainingsmethoden haben.
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