Der Europäische Gerichtshof (C-401/19) hat entschieden, dass die umstrittenen Upload-Filter nicht gegen europäisches Recht verstoßen und damit auch die EU-Urheberrechtsreform in Gänze rechtmäßig ist. Polen hatte vor dem EuGH gegen Artikel 17 der neuen Urheberrechtsrichtlinie geklagt.
Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform verpflichtet Plattformen wie YouTube dazu, schon beim Hochladen zu überprüfen, ob die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Die Regelung führte zu Kritik und Protesten. Die Angst der Kritiker, dass durch Upload-Filter nicht nur geschützte Inhalte aussortiert werden, teilte der EuGH nicht. Die Regelung sehe angemessene Garantien für das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit auf Plattformen vor.
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