Eine Autorin aus den USA hat dort ein Teilurheberrecht für ein Buch, das KI-generiert wurde, zugesprochen bekommen.
Elisa Shupe erhielt von der US-Urheberrechtsbehörde (US Copyright Office) ein anteiliges Urheberrecht für das Buch „AI Machinations: Tangled Webs and Typed Words“. Dieses verfasste sie mit Hilfe der OpenAI ChatGPT.
Schon im Oktober 2023 hatte Shupe versucht, ihr Buch bei der USCO registrieren zu lassen. Ihr Ziel dahinter: Die Regierung dazu zu bringen, die bisherige Politik gegenüber KI-generierten Werken zu verändern. Doch ihr Antrag wurde zunächst abgelehnt.
In der Berufung argumentierte Shupe, eine Armeeveteranin, dass sie aufgrund von Behinderungen, die auch kognitive Beeinträchtigungen einschließen, ausschließlich mit Hilfe der KI überhaupt in der Lage war, das Buch zu schreiben. Der Chatbot war also eine Hilfstechnologie.
Anfang April wurde dem Antrag nun teilweise stattgegeben mit einer großen Einschränkung: Das Urheberrecht gelte nicht für den gesamten Text, sondern nur für „Auswahl, Koordination und Anordnung des von der künstlichen Intelligenz generierten Textes“.
Das Buch darf also nicht einfach ohne Erlaubnis kopiert, Sätze und Passagen können aber einfach neu angeordnet und dann neu veröffentlicht werden. Somit ist das Urteil nur wenig richtungsweisend.
Wie hier in Deutschland gab es auch bisher in den USA auf KI-generierte Werke kein Urheberrecht. Die USCO zeigte sich aber offen, auch solche Werke zu registrieren.
Wie in Europa mit dem Urheberrecht und KI umgegangen wird, ist ebenfalls immer noch offen, hier bleibt weitere Rechtsprechung abzuwarten.
(Bild: KI generiert)