Die Software-Riesen Microsoft und OpenAI (Firma hinter ChatGPT) stehen einer Klage der New York Times gegenüber. Wie aus Berichten hervorgeht, verklagt das Medienhaus die Firmen vor dem Bezirksgericht Manhattan und ist damit die erste große amerikanische Medieneinrichtung, die juristisch gegen die Verwendung der eigenen journalistischen Inhalte zum Training von Künstlichen Intelligenzen vorgeht. Die New York Times will so nach eigenen Angaben dem „unrechtmäßigen Kopieren unserer wertvollen Arbeit“ entgegentreten.
Bei der Klage steht laut dem Medienhaus nicht in erster Linie der Schadensersatz im Mittelpunkt. Vielmehr sollen wichtige Grundsatzfragen geklärt werden. Microsoft und Open AI sollen ohne vorheriges Einverständnis der New York Times Artikel, Fotos und weitere redaktionelle Inhalte verwendet haben, um ihre KIs zu trainieren und zu verbessern. In die Produktion dieser Inhalte werden jährlich Millionen US-Dollar von der Medieneinrichtung investiert. Da die Beklagten damit die Fähigkeiten ihrer KIs aufwerten und so zum Konkurrenzprodukt werden, bezeichnet die Times die Unternehmen als „Trittbrettfahrer“.
Doch auch um verlorengegangene Gewinne soll es in der Klage gehen. So haben die KIs des Angebots „Wirecutter“ der New York Times Gewinne gekostet. „Wirecutter“ ist eine Art Verbraucherportal, auf dem Produkte ausführlich getestet und den Leser:innen vorgestellt werden. Über sogenannte Affiliate-Links können die getesteten Produkte auch gleich erworben werden, eine Provision fällt dann an die New York Times ab. Werden nun KIs zur Recherche über ein Produkt genutzt, das die Testergebnisse auf „Wirecutter“ verwendet, werden die Affiliate-Links seltener geklickt und Gewinne gehen verloren.
Auch in der EU werfen KI und Urheberrecht noch viele Fragen auf. So sind KI geschaffene Werke nicht geschützt und auch die Frage nach der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training der KI wird viel diskutiert. Aufgrund der Schrankenbestimmung des Text und Data Minings (§44b UrhG) ist dies möglich. Verwerter haben jedoch die Möglichkeit, die Nutzung durch Dritte zum Zwecke des KI-Trainings zu verneinen, indem sie einen Nutzungsvorbehalt aussprechen. Dieser muss aber so gesetzt werden, dass er elektronisch lesbar ist, um wirksam zu sein.
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