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US-Gericht: KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Inhalten nicht automatisch Fair Use

Ein US-Gericht entschied, dass das Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Inhalten nicht pauschal unter die Fair Use-Doktrin fällt. Die Entscheidung könnte laut Expert:innen weitreichende Folgen für die gesamte KI-Branche haben.

  • advomare
  • 26.03.2025
  • Zuletzt aktualisiert am: 26.03.2025

KI und Urheberrecht beschäftigen aktuell Gerichte weltweit. Dabei geht es oft um die Frage, inwiefern urheberrechtlich geschützte Inhalte für das KI-Training genutzt werden dürfen. So reichte beispielsweise im vergangenen Jahr die New York Times Klage gegen ChatGPT-Betreiber OpenAI ein, da für das Training des Chatbots Material des Medienhauses genutzt wurde.

Jetzt gab es beim District Court of Delaware in den USA eine neue Entscheidung zu einer Klage aus 2020, die laut Experten noch weitreichende Konsequenzen für die KI-Branche haben könnte. Bei diesem Urteil stand die Frage im Mittelpunkt, ob KI-Training mit urheberrechtlich geschütztem Material unter die Fair Use-Doktrin fällt, was das Gericht hier verneint – dies allerdings nicht pauschal, sondern individuell nach Einzelfall.

Im konkreten Fall klagte das Medienunternehmen Thomson Reuters gegen das mittlerweile geschlossene Unternehmen Ross Intelligence.

Reuters betreibt einen juristischen Recherchedienst – Westlaw – bei dem juristische Texte wie z. B. Urteile in kurzen Auszügen, sogenannten Headnotes, zusammengefasst werden und in einer Datenbank abrufbar sind. Ross Intelligence wollte eine KI-basierte Suchmaschine für genau solche juristischen Headnotes erstellen und dazu die Texte von Westlaw lizenzieren, was das Unternehmen aber ablehnte.

Für die Trainingsdaten wurden dann aber dennoch die Westlaw-Texte genutzt, wogegen die Reuters-Tochterfirma gerichtlich vorging. Ross Intelligence verteidigte die Nutzung und berief sich auf die Fair Use-Doktrin.

Fair Use ist ein Rechtsgrundsatz in den USA, durch den unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtlich geschützte Werke auch ohne entsprechende Lizenz genutzt werden können. Es wird häufig argumentiert, dass die nicht autorisierte Nutzung von geschützten Werken durch KI durch den Fair Use Grundsatz erlaubt ist, wenn die Nutzung der öffentlichen Bildung, Forschung oder der Anregung geistiger Produktion diene. Die Doktrin ist grob vergleichbar mit den in Deutschland gängigen Schranken des Urheberrechts. Während es im deutschen Recht allerdings spezifische gesetzliche Ausnahmen bzw. Schranken gibt (z. B. Zitatrecht, Wissenschaftsfreiheit), ist Fair Use eine flexible, fallabhängige Regelung.

Eine Nutzung der Texte entsprechend dem Fair Use Grundsatz sah das Gericht hier nicht gegeben und sprach Reuters Recht zu. Ross Intelligence baute ein direkt zu Westlaw konkurrierendes Produkt und fügte den Inhalten keinen neuen Mehrwert hinzu. Damit falle der Gebrauch nicht unter Fair Use, da die transformative Nutzung nicht hinreichend gegeben sei. Der Richter zog hier aber noch eine wichtige Unterscheidung zwischen generativer KI und der von Ross Intelligence genutzten KI, die anders als generative KI keine Inhalte schaffen würde, sondern lediglich bereits geschriebene Gerichtsentscheidungen wiedergebe.

Andere generative KIs wie ChatGPT würden aus einer Vielzahl an Daten aus öffentlichen Quellen trainiert und können Texte, Bilder, Videos, Musik oder Sprache schaffen. Von einigen US-Anwälten im Bereich IT-Recht wird das Urteil als eines mit weitreichenden Auswirkungen gewertet – die Entscheidung könnte auch andere noch laufende Verfahren stark beeinflussen. Sollte in diesen Fällen der Fair Use Grundsatz ähnlich ausgelegt werden, könnte dies für viele generative KI-Modelle starke Einschränkungen bedeuten, da viele Inhalte wegfallen.

(Bild: AREE – stock.adobe.com)

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