Nach einer Klage gegen ChatGPT-Betreiber OpenAI klagt die GEMA nun auch gegen einen weiteren KI-Betreiber: Suno Inc., Betreiber der Musik-KI Suno.
Die GEMA wirft Suno Inc. in der Klage vor, geschützte Aufnahmen bekannter Titel aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft zu nutzen und dafür keine Vergütung zu zahlen.
Durch einfache Prompts kann Suno Musikinhalte schaffen. Dabei erstellt die KI, wie die GEMA selbst dokumentiert hat und bekannt gibt, Audios, die in Melodie, Harmonie und Rhythmus mit bekannten Songs, welche auch bei der GEMA registriert sind, darunter zum Beispiel Forever Young von Alphaville, Daddy Cool von Frank Farian oder auch Cheri Cheri Lady von Modern Talking.
Nach Ansicht der GEMA bedeutet dies, dass Suno diese Inhalte zum Training genutzt haben muss und verwertet diese nun auch kommerziell, ohne die Urheber:innen entsprechend zu beteiligen – immerhin zahlen Nutzer:innen für die Premiumversion von Suno eine monatliche Abo-Gebühr.
Nicht nur profitiere Suno Inc. von der Nutzung der Werke – die so geschaffenen Werke bilden gleichzeitig die Konkurrenz zu den von Menschen geschaffenen Werken und entziehen Künstler:innen so ihre finanzielle Grundlage.
Prinzipiell strebe die GEMA nach eigenen Angaben partnerschaftliche Lösungen mit den Anbietern von KI-Modellen an, z. B. über den Erwerb von Lizenzen.
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