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Neuwertige Ware ist nicht mit Neuware gleichzusetzen

Das AG München entschied, dass der Käufer keinen Anspruch auf Erstattung des Mehrpreises hat, da die ursprünglich gekaufte Felge nicht als Neuware beschrieben wurde und somit auch nicht mit Neuware gleichzusetzen ist.

  • advomare
  • 18.10.2024
  • Zuletzt aktualisiert am: 18.10.2024

Vor dem AG München verlor der Käufer einer Felge den Rechtsstreit. Das Gericht entschied: Neuwertige Ware ist nicht mit Neuware gleichzusetzen. 

Der Käufer und auch Kläger erstand auf eBay von einem gewerblichen Verkäufer eine original BMW-Felge für 199 Euro. Beschrieben wurde diese als „neue Felge, aus Demontage“. Der Verkäufer lieferte die bestellte Felge nicht und erstattete den Kaufpreis. Daraufhin setzte der Kläger eine Frist. Nachdem diese verstrichen war, kaufte er eine Felge beim BMW-Vertragshändler, welche wesentlich teurer war und forderte den Mehrpreis von 159 Euro vom Verkäufer zurück.

Wenn ein Händler mit einer Lieferung in Verzug ist, kann der Käufer nach erfolgloser Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten und die Ware woanders kaufen. Ist die Ersatzware teurer als die eigentliche Lieferung, können vom Verkäufer die Mehrkosten eingefordert werden, wenn der Ersatz gleichwertig zu dem eigentlich gekauften Produkt ist.

Das Problem in diesem Fall: Die eigentliche Ware war keine Neuware und auch nicht als solche bezeichnet. Die Bezeichnung lautete „neue Felge, aus Demontage“. Aus diesem Titel und der weiteren Beschreibung  „ein Artikel in hervorragendem Zustand, wie neu und ohne Gebrauchsspuren“ lasse sich schließen, dass es sich nicht um Neuware handelte und daher auch nicht mit dieser gleichzusetzen sei. Der Kläger hätte daher keinen Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.

Auch die Einordnung in die Kategorie „Neu: Sonstige“ und nicht in die Kategorie „Neu“ sei als angemessene Kennzeichnung zu werten. Zudem sah das Gericht, dass durchschnittlichen eBay-Nutzer:innen bekannt sei, dass es sich bei den angebotenen Waren um gebrauchte Gegenstände handele, denn gerade danach wird die Kaufentscheidung ausgerichtet, um Schnäppchen zu ergattern.

(Bild: Nneirda – stock.adobe.com)

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