Nach Berichten des Wallstreet Journal will Meta nun ein „Pay for your Rights“-Modell einführen – entweder man stimmt der Verarbeitung der eigenen Daten zu oder zahlt für die werbefreie Nutzung der Dienste Facebook und Instagram.
Dieser Entscheidung vorangegangen sind diverse Gerichtsurteile und Bußgelder gegen den Plattform-Anbieter aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutzverordnung, z. B. eine Rekordstrafe der irischen Datenschutzbehörde DPC. Im Juli entschied der Europäische Gerichtshof, dass Metas Datenschutz-Ansatz seit 2018 rechtswidrig ist sowie alle gegenwärtigen Bemühungen, eine Grundlage für die Datenverarbeitung zu schaffen (C-252/21).
Für seinen Lösungsansatz stützt sich Meta nun auf eben dieses Urteil, genau genommen auf einen Satz in Artikel 150 des Urteils, der besagt, dass es alternative Finanzierungswege zu Werbeanzeigen, „wenn nötig gegen eine angemessene Gebühr“, geben muss.
Die voraussichtlichen Kosten sollen sich laut Berichten auf etwa 160 Euro pro Jahr belaufen. Datenschutzorganisationen haben bereits angekündigt, gegen dieses Vorhaben vorzugehen, sollte Meta es umsetzen.
Übrigens
Solche Modelle wie Meta es plant, gibt es schon länger – vornehmlich im Journalismus. Zeitungen haben einen „Pay or Okay“-Ansatz für ihre Online-Inhalte eingeführt. In diesem Ansatz besteht für diese Medien eine Möglichkeit, journalistische Arbeit zu fördern, die aufgrund großer Technologieplattformen wie Google und Meta starke Verluste in ihren Werbeeinnahmen zu beklagen hatten. Auch hier können die Nutzer:innen entweder der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen oder für die werbefreie Nutzung eine Gebühr zahlen.
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