Die Farbwahl auf dem Etikett einer Limonadenflasche kann ein Hinweis auf die Herkunft des Getränks sein und bei ähnlichen Designs bestehe Verwechslungsgefahr. So entschied das LG München I in einem Rechtsstreit zwischen Paulaner und der saarländischen Karlsberg-Brauerei.
In dem Fall ging es um das Design des Etiketts auf den Flaschen der Brauerlimo von Karlsberg, das laut Auffassung von Paulaner dem Design auf der Paulaner Spezi zu ähnlich sei. Genau genommen ging es um die Fünf-Farben-Welle auf der Flasche – eine Welle aus lila, pinken, roten, orangefarbenen und gelben Streifen, die sich Paulaner bereits hat schützen lassen.
Laut der Sicht von Paulaner verletze das Design von Karlsberg diesen Schutz, weshalb eine Verwechslungsgefahr bestehe, da sich Verbraucher:innen gerade an der Farbe des Produkts orientieren.
Auf der anderen Seite argumentierte Karlsberg, dass viele Limonaden farbenfroh gestaltet sind und Konsument:innen wegen einer Farbe nicht gleich auf ein Unternehmen schließen würden. Die ausgesuchten Farben seien nur dekorativ und geben keinen Hinweis auf die Herkunft des Produkts.
Das LG München I entschied nun, dass die farbliche Gestaltung aufgrund ihrer besonderen Auffälligkeit durchaus auch als Herkunftshinweis aufgefasst werden kann. Nach der Ansicht des Gerichts nehme das farbliche Design einen so großen Teil der Flasche ein und verfolge somit auch nicht die Untermalung der weiteren Zeichen von Karlsberg. Daher wurde Paulaner Recht zugesprochen.
Ein weiteres Verfahren auch zum Flaschendesign – diesmal von Paulaner gegen Berentzen – ist derzeit noch anhängig.
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