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Die Marke “Black Friday” ist verfallen (KG Berlin)

Laut dem Kammergericht Berlin dürfen Händler mit dem Slogan “Black Friday” werben, ohne eine Abmahnung zu riskieren.

  • advomare
  • 14.10.2022
  • Zuletzt aktualisiert am: 28.11.2023

Das Kammergericht Berlin (5 U 46/21) hat entschieden, dass Händler mit dem Slogan “Black Friday” werben dürften, ohne eine Abmahnung zu riskieren. Damit hat das Gericht eine Entscheidung des Landgerichts Berlin bestätigt, das die Marke für verfallen erklärt hatte.

2016 hatte die Super Union Holdings Ltd (Sitz: Hongkong) die Marke “Black Friday” übernommen und seitdem zahlreiche Unternehmen abgemahnt, welche mit der Marke geworben hatten. Die Betreiber eines gleichlautenden Online-Portals reagierten mit einem Löschantrag an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).

Wegen fehlender Unterscheidbarkeit löschte das DPMA die Marke im März 2018. Nach Beschwerde des Markeninhabers stellte das Bundespatentgericht fest, dass das Amt die Marke zu Unrecht vollständig gelöscht habe. Weil es aber ein Freihalterecht für bestimmte Bereiche konstatierte, legte das Unternehmen Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein, der diese zurückwies.

Daneben klage das Portal auch vor dem Landgericht Berlin, welches die Marke im April 2021 für verfallen erklärte. Das KG Berlin bestätigte dieses Urteil nun.

(Bild: Gizele – stock.adobe.com)

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