Streit um Adidas‘ drei legendäre Streifen ist nichts Neues: Jüngst unterlag die Sportmarke aber am LG Nürnberg-Fürth dem Modelabel Thom Browne (Az. 4 HK O 8208/21). Im Mittelpunkt: Eine Kapuzenjacke des Designerlabels mit 4 Querstreifen, die ringförmig um den Oberarm der Jacke verlaufen.
Adidas sah im Design der Jacke eine Verwechslungsgefahr mit den Streifen der Sportmarke und klagte wegen Markenrechtsverletzungen und unlauteren Wettbewerbs. Das bestätigte das Gericht allerdings nicht. Adidas erstand die betroffene Jacke im Rahmen eines Testkaufs vom Online-Shop des Labels. Der Kaufpreis betrug 1.400 Euro.
Und dieser Preis spielt eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung des Gerichts – denn bei solch einem hochpreisigen Segment sind Kund:innen besonders aufmerksam und schauen genau hin, was sie kaufen. Zudem seien die Streifen nicht nur mehr als die 3 Adidas-Streifen, sondern haben auch eine andere Breite. Adidas sei es nach Auffassung des Gerichts nicht gelungen, die Verwechslungsgefahr zu belegen.
Das Produkt sei außerdem auffällig gebrandet, sowohl auf der Webseite als auch auf der Jacke selbst. Die Kammer hob mit seiner Entscheidung zwei Versäumnisurteile gegen Thom Browne auf und wies Adidas’ Klage ab.
(Bild: Electric Egg Ltd. – stock.adobe.com)