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Österreichisches Gericht stuft Lootboxen als illegales Glücksspiel ein

Erfolg für den Verbraucherschutz: In Österreich wurde Valve verpflichtet, einem Spieler 14.000 € für in Counter-Strike gekaufte Lootboxen zurückzuzahlen, nachdem diese als illegales Glücksspiel eingestuft wurden.

  • advomare
  • 22.02.2024
  • Zuletzt aktualisiert am: 22.02.2024

Ein Rückschlag für die Videospielbranche, ein Erfolg für Verbraucher:innen: Prozessfinanzierer Padronus erreichte zusammen mit der Kanzlei Salburg einen juristischen Erfolg gegen die Valve Corporation in Bezug auf den Verkauf sogenannter Lootboxen im Spiel Counter-Strike. Dieser wurde infolge des Prozesses in Österreich als illegales Glücksspiel eingestuft und darf nun nicht mehr einfach so in Games angeboten werden.

Genau genommen vertraten Padronus und Salburg einen Spieler von Counter-Strike, welches von Valve betrieben wird, der über 14.000 € in Lootboxen gesteckt hat. Ein Gericht in der Steiermark verurteilte Valve nun dazu, den Betrag an den Betroffenen zurückzuzahlen.

Für Counter-Strike kann man Skins für die eigenen Waffen durch die Lootboxen, im Spiel heißen diese „Weapon Cases“, erwerben. Damit kann man dann das Aussehen der Waffen verändern. Dabei gibt es viele verschiedene Skins, die verschieden häufig vorkommen und per Zufall in den Weapon Cases stecken. Auf Steam können diese Skins dann weiterverkauft werden – je seltener, desto höher der Preis. Dabei reichen die Preise von geringen Centbeträgen bei häufigen Skins bis zu fünfstelligen Eurobeträgen bei seltenen Exemplaren.

Und genau die Tatsache, dass die Skins weiterverkauft werden können und so eine Gewinnerzielung möglich sei, macht den Kauf von solchen Lootboxen zum Glücksspiel und da Valve keine Glücksspiel-Konzession besitzt, ist der Verkauf der Weapon Cases illegal. Somit sind die geschlossenen Kaufverträge für die Lootboxen nichtig und Valve muss den Kund:innen die ausgegebene Summe zurückzahlen. Der generierte Umsatz von Valve durch den Verkauf der „Weapon Cases“ liegt bei rund einer Milliarde Euro.

Dieses Urteil stellt die viel umstrittene Geschäftspraxis von Lootboxen auf kritische Beine. Padronus, die sich als Prozessfinanzierer auf illegales Glücksspiel spezialisiert haben, erreichten bereits ähnliche Erfolge gegen Sony und Electronic Arts zum Spiel Fifa und den darin verkauften Lootboxen. Bereits zehn Millionen Euro konnten sie so für Verbraucher:innen zurückholen. Auch die Klage gegen Valve war Teil einer Sammelklage.

Laut Padronus ist die große Schwierigkeit bei solchen Prozessen, Richter:innen, die selbst wenig Kontakt zu Videospielen haben, in die komplexen Strukturen der Videospielbranche einzuführen und ihnen diese sowie die individuellen Strukturen des betreffenden Spiels nahezulegen. In diesem Fall hatte die Klageseite Glück, denn der zuständige Richter kannte sich durch privaten Kontakt mit dem Spiel Counter-Strike aus.

Für Padronus und die Kanzlei Salburg ist dieses Urteil ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz, um insbesondere Menschen, die anfällig für Glückspielsucht sind, sowie Minderjährige besser zu schützen. Im deutschsprachigen Raum ist dies das erste Urteil, das für Counter-Strike Lootboxen als illegales Glücksspiel definiert.

Dieses Urteil ist ein Meilenstein in Sachen Verbraucher- und Jugendschutz und kann ebenso Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung haben, denn die Gesetzeslage ist vergleichbar. In Österreich wurde das Urteil nicht aufgrund von Gesetzesänderungen erwirkt, sondern durch Auslegung der bestehenden Gesetze.

Im österreichischen Strafgesetzbuch (§ 168 StGB Glücksspiel) wird Glücksspiel legaldefiniert: „(1) Wer ein Spiel, bei dem Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen“. Auch in Deutschland haben wir die gleiche Definition von Glücksspiel, die im Glücksspielstaatsvertrag 2021 zu finden ist: § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021: „Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.“

Dass es in Deutschland noch nicht zu einem entsprechenden Urteil gekommen ist, liegt allein an der Wertungsfrage, ob es sich bei Lootboxen um illegales Glücksspiel handelt oder nicht. Die Entscheidung dieser Frage liegt im Ermessen, der Auslegung, des jeweiligen Gerichtes. Aufgrund dieser Unsicherheit wurde bisher noch nicht groß versucht, in Deutschland gegen die Spieleanbieter vorzugehen. Da aber nun die österreichische Rechtsprechung bereits mehrfach Lootboxen als illegales Glücksspiel eingestuft hat, ist es möglich, dass auch deutsche Gerichte dieser Wertung folgen. Damit hätten die Spieler:innen auch in Deutschland die Möglichkeit, investiertes Geld für Lootboxen von Spieleanbietern zurückzuerhalten.

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

(Bild: James Thew – stock.adobe.com)

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