Patent für Künstliche Intelligenz? Der BGH hat entschieden, dass dies nicht geht. Zumindest derzeit kann Künstliche Intelligenz noch nichts „erfinden“.
In der Sache geht es um die KI „DABUS“ (Device for Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience“. Diese KI – entwickelt von dem US-Amerikaner Stephen Thaler – wurde in der Patentanmeldung für einen Lebensmittel- bzw. Getränkehalter als Erfinder gelistet. Dies wurde allerdings vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) abgelehnt. Der Grund: Als Erfinder können nur natürliche Personen gelistet werden – keine KIs.
Dagegen ging Thaler vor, legte Beschwerde ein, schrieb Hilfsanträge und versuchte die Erfindernennung zu ändern in: „Stephen Thaler, der die künstliche Intelligenz DABUS dazu veranlasst hat, die Erfindung zu generieren“. Dies ließ das Bundespatentgericht letztlich als Erfindernennung zu und trug dem DPMA auf, die Patentanmeldung als form- und fristgerecht eingereicht anzuerkennen.
Dagegen ging wiederum das DPMA vor und legte Beschwerde beim BGH ein. Der BGH bestätigte allerdings die Entscheidung des Bundespatentgerichts. Zunächst klärte der Senat, dass als „Erfinder“ nur eine natürliche Person eingetragen werden könne und beruhte sich auf Literatur sowie die Entscheidung anderer Gerichte, KIs könnten bisher ohne menschlichen Einfluss etwas erfinden.
Die Ergänzung Thaler sei aber dahingehend zulässig, da darin nicht stehe, dass DABUS selbst erfunden habe, sondern als Mittel gelistet wird – als Erfinder sei Thaler selbst zu listen.
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