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Google, Meta und TikTok erstreiten Erfolg gegen österreichisches Kommunikationsplattformengesetz

Google, Meta und TikTok erzielten einen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das österreichische Kommunikationsplattformengesetz. Der EuGH entschied, dass das Gesetz nicht mit Unionsrecht vereinbar ist.

  • advomare
  • 30.11.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 06.12.2023

Google, Meta und TikTok erreichten einen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Firmen gingen dabei gegen das österreichische Kommunikationsplattformengesetz vor (C-376/22).

Das österreichische Kommunikationsplattformengesetz besagt, dass in- und ausländische Kommunikationsplattformen verpflichtet sind, Melde- und Überprüfungsverfahren für potenziell rechtswidrige Inhalte einzusetzen und regelmäßige Transparenzberichte zu veröffentlichen. Überwacht wird die Einhaltung dieser Vorgaben von der österreichischen Kommunikationsbehörde, die bei Verstößen auch Geldstrafen bis zu zehn Millionen Euro verhängen kann.

In einem Vorabentscheidungsersuchen beschloss der EuGH, dass dieses Gesetz nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Ein Mitgliedstaat darf einer Online-Plattform, die in einem weiteren Mitgliedstaat niedergelassen ist, keine „generell-abstrakten Verpflichtungen“ auferlegen. Vorgelegt wurde das Problem durch den österreichischen Verwaltungsgerichtshof. 

Die Unternehmen Google Ireland, Meta Ireland und TikTok Ireland beklagten, dass das Gesetz gegen die Richtlinie über Dienste der Informationsgesellschaft (Richtlinie 2000/31) verstoße. Dem stimmte der EuGH mit seiner Entscheidung zu. In der Pressemitteilung des EuGH heißt es: „Jedoch dürfen sie keine generell-abstrakten Maßnahmen ergreifen, die unterschiedslos für alle Anbieter einer Kategorie von Diensten der Informationsgesellschaft gelten.“

Solche „Generell-abstrakten Verpflichtungen“ könnten zu Vertrauensverlust zwischen den Mitgliedstaaten führen, da sie den Grundsatz der Aufsicht im Herkunftsmitgliedstaat anzweifeln und auch einen Eingriff in die Regierungskompetenzen dieses darstellen.

Diese Entscheidung betrifft nicht nur Österreich, sondern wird auch in anderen Mitgliedstaaten, u. a. Deutschland, für Aufregung sorgen. Die Gesetzgebung zur Plattformregulierung müsse so auch hier neu betrachtet werden und das Urteil könnte das Aus für einen großen Teil des Netzwerkregulierungsgesetzes bedeuten.

(Bild: lesslemon – stock.adobe.com)

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